Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.11.2000 - 1 ZB 99.1079   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,50850
VGH Bayern, 13.11.2000 - 1 ZB 99.1079 (https://dejure.org/2000,50850)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.11.2000 - 1 ZB 99.1079 (https://dejure.org/2000,50850)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. November 2000 - 1 ZB 99.1079 (https://dejure.org/2000,50850)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,50850) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Wird dagegen eine Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplanes erteilt, dann hat der Nachbar (nur) ein subjektiv-öffentliches Recht auf Würdigung seiner nachbarlichen Interessen; unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist dabei nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme i.V.m. § 15 Abs. 1 BauNVO entwickelt hat (BVerwG vom 8.7.1998 NVwZ-RR 1999, 8 m.w.N.; BVerwG vom 19.9.1986 NVwZ 1987, 409 = DVBl. 1987, 476 = BauR 1987, 70 - unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; siehe auch BayVGH vom 13.11.1999 Az.: 1 ZB 99.1079; OVG MV vom 11.11.1999 NordÖR 2000, 38; HessVGH vom 13.7.1999 BauR 2000, 1845).
  • VGH Bayern, 26.07.2011 - 14 CS 11.535

    Nachbarrechtsstreit

    Rn. 25 Darüber hinaus und im Falle des Abweichens von einer nichtnachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans hat der Nachbar lediglich ein subjektiv öffentliches Recht auf Würdigung seiner nachbarlichen Interessen; unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist dabei nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme i.V.m. § 15 Abs. 1 BauNVO entwickelt hat (…BVerwG vom 8.7.1998 a.a.O.; BVerwG vom 19.9.1986 NVwZ 1987, 409 unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; siehe auch BayVGH vom 13.1.1999 Az. 1 ZB 99.1079; HessVGH vom 13.7.1999 BauR 2000, 1845).
  • VGH Bayern, 23.02.2012 - 14 CS 11.2837

    Nachbarrechtstreit

    Rn. 45 Darüber hinaus und im Falle des Abweichens von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans hat der Nachbar lediglich ein subjektiv öffentliches Recht auf Würdigung seiner nachbarlichen Interessen; unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist dabei nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme i.V.m. § 15 Abs. 1 BauNVO entwickelt hat (…BVerwG vom 8.7.1998 a.a.O.; BVerwG vom 19.9.1986 NVwZ 1987, 409 unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; siehe auch BayVGH vom 13.1.1999 Az. 1 ZB 99.1079; HessVGH vom 13.7.1999 BauR 2000, 1845).
  • VGH Bayern, 03.02.2012 - 14 CS 11.2284

    Nachbarrechtstreit

    Rn. 38 Darüber hinaus und im Falle des Abweichens von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans hat der Nachbar lediglich ein subjektiv öffentliches Recht auf Würdigung seiner nachbarlichen Interessen; unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist dabei nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme i.V.m. § 15 Abs. 1 BauNVO entwickelt hat (…BVerwG vom 8.7.1998 a.a.O.; BVerwG vom 19.9.1986 NVwZ 1987, 409 unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; siehe auch BayVGH vom 13.1.1999 Az. 1 ZB 99.1079; HessVGH vom 13.7.1999 BauR 2000, 1845).
  • VG Ansbach, 09.06.2021 - AN 9 K 19.02290

    Bestimmung von Abstandsflächen

    Rn. 52 Wird aber von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplanes befreit, hat der Nachbar nur ein subjektiv-öffentliches Recht auf Würdigung seiner nachbarlichen Interessen; inwieweit eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, entscheidet sich dabei nach den Maßstäben, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme i.V.m. § 15 Abs. 1 BauNVO entwickelt hat (BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64/98 -, juris m.w.N.; BVerwG, U.v. 19.9.1986 - 4 C 8/84 -, juris - unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; siehe auch BayVGH, B.v. 13.11.2000 - 1 ZB 99.1079 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht