Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2013 - 10 A 10430/13.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19421
OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2013 - 10 A 10430/13.OVG (https://dejure.org/2013,19421)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.08.2013 - 10 A 10430/13.OVG (https://dejure.org/2013,19421)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. August 2013 - 10 A 10430/13.OVG (https://dejure.org/2013,19421)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 1 Nr 2 VwGOAG RP, § 9 Abs 3 VwGOAG RP, § 15 Abs 1 S 1 LKreisO RP
    Pflichten des Beisitzers eines Kreisrechtsausschusses zum Schutz des Vertrauens des Bürgers in denselben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Treuepflicht eines Beisitzers im Kreisrechtsausschuss gegenüber dem Landkreis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Treuepflicht eines Beisitzers im Kreisrechtsausschuss gegenüber dem Landkreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Abberufung des Mitglieds eines Kreisrechtsausschusses wegen Pflichtverletzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Kreisrechtsausschuss und die Amtspflichten seiner Beisitzer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abberufung eines NPD-Mitglieds aus Kreisrechtsausschuss aufgrund Amtspflichtverletzung zulässig - Maßgeblich für Abberufung war sein Verhalten nach der Wahl im Jahr 2009

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2013 - 10 A 10430/13
    Was die Anforderungen an die Treuepflicht eines Beisitzers im Kreisrechtsausschusses gegenüber dem Landkreis angeht, hat das Verwaltungsgericht zu Recht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den besonderen Pflichten ehrenamtlicher Richter (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 -, juris) herangezogen.
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