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   BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 188/03   

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BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 188/03 (https://dejure.org/2004,1292)
BAG, Entscheidung vom 14.01.2004 - 10 AZR 188/03 (https://dejure.org/2004,1292)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 10 AZR 188/03 (https://dejure.org/2004,1292)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Sozialpädagogen auf Fortzahlung einer Heimzulage; Tätigkeit in einem "Heim der Behindertenhilfe"; Anwendung und Auslegung von Arbeitsvertragsrichtlinien ; Ständige Unterbringung von Suchtkranken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulage; AVR-Auslegung - Heimzulage nach den AVR Caritas; Therapieeinrichtung für Drogenabhängige als Heim der Behindertenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 839 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 82/99

    Heimzulage - Ständige Unterbringung im Fünf-Tage-Internat

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 188/03
    b) Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter einem "Heim" eine Wohnung, einen Haushalt bzw. einen Ort, an dem jemand lebt und zu dem er eine gefühlsmäßige Bindung hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318; 14. Juni 1995 - 10 AZR 400/94 - 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 26).

    Sie könnten hierzu nur dann herangezogen werden, wenn die AVR auf solche Bestimmungen Bezug nähmen (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 26).

    Dies folgt daraus, dass die Heimzulage nur für die Dauer einer Tätigkeit in einem Heim gezahlt wird und dass die Höhe der Zulage nach dem Anteil der im Heim ständig lebenden Personen differiert (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 26).

  • BAG, 14.06.1995 - 10 AZR 400/94

    Definition von "Heim" beziehungsweise "Wohnheim" - Qualifizierung eines Sleep-In

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 188/03
    b) Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter einem "Heim" eine Wohnung, einen Haushalt bzw. einen Ort, an dem jemand lebt und zu dem er eine gefühlsmäßige Bindung hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318; 14. Juni 1995 - 10 AZR 400/94 - 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 26).

    Damit ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von einer ständigen Unterbringung auszugehen (25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318; 14. Juni 1995 - 10 AZR 400/94 -).

  • BAG, 25.01.1995 - 10 AZR 173/94

    Tarifliche Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Tarifliche Voraussetzungen für

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 188/03
    b) Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter einem "Heim" eine Wohnung, einen Haushalt bzw. einen Ort, an dem jemand lebt und zu dem er eine gefühlsmäßige Bindung hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318; 14. Juni 1995 - 10 AZR 400/94 - 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 26).

    Damit ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von einer ständigen Unterbringung auszugehen (25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318; 14. Juni 1995 - 10 AZR 400/94 -).

  • BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 78/99

    Unzulässigkeit einer Revision wegen fehlender ordnungsgemäßer Begründung

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 188/03
    Nach rechtskräftigem Abschluss eines in diesem Zusammenhang geführten Rechtsstreits durch Verwerfung der Revision als unzulässig (BAG 29. Juni 2000 - 6 AZR 78/99 -) nahm er die Zahlung der Heimzulage zunächst wieder auf, so dass auch der Kläger seit Beginn seiner Beschäftigung in der Einrichtung "Tauwetter" ab dem 1. November 2000 die Heimzulage erhielt.

    Aus der vom Landesarbeitsgericht Köln in dem rechtskräftig abgeschlossenen Rechtsstreit (BAG 29. Juni 2000 - 6 AZR 78/99 -) eingeholten Auskunft zur streitigen Vorschrift ergibt sich vielmehr, dass die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes dem Heimbegriff keine bestimmte Definition zugrunde gelegt hat, sondern sich wohl an vergleichbaren Vergütungsregelungen des öffentlichen Dienstes und an deren Auslegung durch Literatur und Rechtsprechung orientieren wollte.

  • BAG, 25.01.1995 - 10 AZR 150/94

    Heimzulage für Angestellte im Sozialdienst und Erziehungsdienst für überwiegend

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 188/03
    b) Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter einem "Heim" eine Wohnung, einen Haushalt bzw. einen Ort, an dem jemand lebt und zu dem er eine gefühlsmäßige Bindung hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318; 14. Juni 1995 - 10 AZR 400/94 - 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 26).

    Damit ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von einer ständigen Unterbringung auszugehen (25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318; 14. Juni 1995 - 10 AZR 400/94 -).

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 578/01

    Kürzung einer tariflichen Sonderzahlung bei Krankengeldbezug für die Pflege eines

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 188/03
    Im Zweifel ist die Auslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 578/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Wohnungswirtschaft Nr. 3 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 167 mwN).
  • Drs-Bund, 16.01.2001 - BT-Drs 14/5074
    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 188/03
    Sie sind behinderte Menschen iSv. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. In den Behindertenbegriff dieser Vorschrift sind auch suchtkranke Menschen einbezogen, soweit bei ihnen die jeweiligen Voraussetzungen gegeben sind (BT-Drucks. 14/5074 S. 98).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 188/03
    b) Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter einem "Heim" eine Wohnung, einen Haushalt bzw. einen Ort, an dem jemand lebt und zu dem er eine gefühlsmäßige Bindung hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318; 14. Juni 1995 - 10 AZR 400/94 - 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 26).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93

    Zulage bei Heimerziehung

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 188/03
    b) Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter einem "Heim" eine Wohnung, einen Haushalt bzw. einen Ort, an dem jemand lebt und zu dem er eine gefühlsmäßige Bindung hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11; 25. Januar 1995 - 10 AZR 150/94 - ZTR 1995, 318; 14. Juni 1995 - 10 AZR 400/94 - 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 26).
  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 518/01

    Heimzulage - Jugendwohngemeinschaft

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 188/03
    Ein weiteres charakteristisches Merkmal für die Annahme ein Heimes ist, dass die dort lebenden Menschen in eine nicht durch sie selbst, sondern typischerweise durch die Heimleitung gesetzte Ordnung eingebunden sind und diese Ordnung darauf gerichtet ist, die mit der ständigen Unterbringung verfolgten Zwecke zu verwirklichen (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 518/01 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 34).
  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 452/96

    Eingruppierung: Leiter eines Altenzentrums nach AVR Caritasverband

  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 60/02

    Heimzulage - Betreutes Wohnen

  • LAG Köln, 05.12.2002 - 10 Sa 624/02

    Heimzulage; "Heim der Behindertenhilfe"; AVR

  • BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99

    Arbeitsentgelt: Heimzulage

  • BAG, 18.05.2000 - 6 AZR 53/99

    Zeitzuschläge für Schichtarbeit an Wochenfeiertagen sowie am Ostersonntag und am

  • BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 425/99

    Heimzulage eines Erziehers

  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 820/09

    Eingruppierung des Brandschutzbeauftragten bei der Caritas; unbegründete

    Im Zweifel ist die Auslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG vom 14.01.2004 - 10 AZR 188/03 - in: AP Nr. 3 zu AVR Caritasverband Anlage 1 sowie BAG vom 17.07.2008 - 6 AZR 635/07 - in: AP Nr. 4 zu AVR Caritasverband Anlage 1).
  • LAG Berlin, 18.05.2006 - 14 Sa 481/06

    Heimzulage

    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter einem "Heim" eine Wohnung, einen Haushalt bzw. einen Ort, an dem jemand lebt und zu dem er eine gefühlsmäßige Bindung hat (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt Urteil des BAG vom 14. Januar 2004 - 10 AZR 188/03 mwN.).

    Diese Ordnung muss darauf gerichtet sein, die mit der ständigen Unterbringung verfolgten Zwecke zu verwirklichen (Urteil des BAG vom 14. Januar 2004 - 10 AZR 188/03 mwN).

    Sie hat sie auch wegen Divergenz zu den letzten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Heimzulage vom 14. Januar 2004 - 10 AZR 188/03, vom 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 und vom 20. März 2002 - 10 AZR 518/01 zugelassen, da die Kammer davon ausgeht, dass es für die Anwendbarkeit der Protokollnotiz Nr. 1 des Abschnitt G des Teil II der Anlage 1a zum BAT nicht auf das Vorliegen einer typischerweise durch die Heimleitung fremdbestimmten Ordnung, sondern darauf ankommt, wer die Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung der Bewohner hat.

  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 438/10

    Eingruppierung einer Pflegefachkraft in einem psychiatrischen Pflegeheim der

    Gleichwohl erfolgt aber die Auslegung der Arbeitsvertragsrichtlinien nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nach den gleichen Grundsätzen, wie sie für die Tarifauslegung maßgeblich sind (BAG 14. Januar 2004 -  10 AZR 188/03  - mwN, AP AVR Caritasverband Anlage 1 Nr. 3; 18. Mai 2000 - 6 AZR 53/99 - ZTR 2001, 172) .
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