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   BAG, 09.09.1992 - 10 AZR 45/91   

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https://dejure.org/1992,24992
BAG, 09.09.1992 - 10 AZR 45/91 (https://dejure.org/1992,24992)
BAG, Entscheidung vom 09.09.1992 - 10 AZR 45/91 (https://dejure.org/1992,24992)
BAG, Entscheidung vom 09. September 1992 - 10 AZR 45/91 (https://dejure.org/1992,24992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer tariflichen Öffnungsklausel für eine den Auszahlungstag für eine tarifliche Jahresleistung festlegende Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 09.09.1992 - 10 AZR 45/91
    Danach ist neben dem Wortlaut der Gesamt Zusammenhang der Regelung bei der Auslegung maßgebend zu berücksichtigen (vgl. BAGE 46, 308, 310 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 325/78

    Auszahlung einer Zulage zum Lohn durch Arbeitgeber in Erfüllung einer unwirksamen

    Auszug aus BAG, 09.09.1992 - 10 AZR 45/91
    Betriebsvereinbarungen sind nach den für Tarifverträge geltenden Grundsätzen auszulegen (BAG Urteil vom 27. August 1975 - 4 AZR 454/74 - AP Nr. 2 zu § 112 BetrVG 1972; Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 - AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung).
  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 51/86

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 09.09.1992 - 10 AZR 45/91
    Betriebsvereinbarungen sind nach den für Tarifverträge geltenden Grundsätzen auszulegen (BAG Urteil vom 27. August 1975 - 4 AZR 454/74 - AP Nr. 2 zu § 112 BetrVG 1972; Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 - AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung).
  • BAG, 27.08.1975 - 4 AZR 454/74

    Interessenausgleich: Auslegung von Sozialplänen

    Auszug aus BAG, 09.09.1992 - 10 AZR 45/91
    Betriebsvereinbarungen sind nach den für Tarifverträge geltenden Grundsätzen auszulegen (BAG Urteil vom 27. August 1975 - 4 AZR 454/74 - AP Nr. 2 zu § 112 BetrVG 1972; Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 - AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - 17 Sa 84/15

    Tarifliche Arbeitszeitverkürzung im Alter - Ungleichbehandlung

    Dies folgt daraus, dass die Tarifvertragsparteien selbst bestimmen können, inwieweit sie von ihrer Regelungsbefugnis im Rahmen des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG Gebrauch machen (vgl. BAG 9. September 1992 - 10 AZR 45/91 - juris).
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