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   BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 725/98   

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BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 725/98 (https://dejure.org/1999,12755)
BAG, Entscheidung vom 07.07.1999 - 10 AZR 725/98 (https://dejure.org/1999,12755)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 1999 - 10 AZR 725/98 (https://dejure.org/1999,12755)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 725/98
    Soweit die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, sind die Tätigkeitsbeispiele im Rahmen der Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe als Richtlinien für die Bewertung mitzuberücksichtigen (vgl. BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, m.w.N.).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 725/98
    Auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale ist dann zurückzugreifen, wenn ein einzelnes Tätigkeitsbeispiel seinerseits unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können, wenn dasselbe Tätigkeitsbeispiel in mehreren Vergütungsgruppen vorkommt und damit als Kriterium für eine bestimmte Vergütungsgruppe ausscheidet oder wenn es um eine Tätigkeit geht, die in den tariflichen Tätigkeitsbeispielen nicht aufgeführt ist (BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 3. Dezember 1985 - 4 AZR 314/84 - n.v.).
  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 88/98

    Eingruppierung: Pädagogische Unterrichtshilfe in Sachsen

    Auszug aus BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 725/98
    So sind "Fertigkeiten" die praktische Handhabung des Erlernten (BAG Urteil vom 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 03.12.1985 - 4 AZR 314/84

    Eingruppierung in Lohngruppe - Lohntarifvertrag für den Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 725/98
    Auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale ist dann zurückzugreifen, wenn ein einzelnes Tätigkeitsbeispiel seinerseits unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können, wenn dasselbe Tätigkeitsbeispiel in mehreren Vergütungsgruppen vorkommt und damit als Kriterium für eine bestimmte Vergütungsgruppe ausscheidet oder wenn es um eine Tätigkeit geht, die in den tariflichen Tätigkeitsbeispielen nicht aufgeführt ist (BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 3. Dezember 1985 - 4 AZR 314/84 - n.v.).
  • LAG Sachsen, 23.06.1998 - 7 Sa 1056/97
    Auszug aus BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 725/98
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Juni 1998 - 7 Sa 1056/97 - aufgehoben.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2023 - 2 TaBV 4/23

    Zustimmungsersetzung - Eingruppierung - Entgeltrahmentarifvertrag für den

    Für die Auslegung des Begriffs "Packer" im Sinne der Lohngruppe 2 des ETV ist auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Lohngruppen 1 und 2 zurückzugreifen (BAG, Urteil vom 07.07.1999 - 10 AZR 725/98 - Rn. 87 ff., juris).(Rn.53).

    Dabei müssen aber wegen der Vergleichbarkeit der alternativ genannten Eingruppierungsmerkmale diese zuletzt genannten solche sein, wie sie regelmäßig durch eine dreimonatige Einarbeitungszeit erworben werden (BAG, Urteil vom 07.07.1999 - 10 AZR 725/98 - Rn. 97, juris).(Rn.55).

    Die streitbefangene Tätigkeit könnte danach nur dann mit dem Tätigkeitsbeispiel "Packer" benannt sein, wenn daneben auch noch die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Lohngruppe 2 des ETV vorliegen (vgl. BAG, Urteil vom 07.07.1999 - 10 AZR 725/98 - Rn. 87 ff., juris).

    Gleiches gilt unzweifelhaft auch für das Eingruppierungsmerkmal "Übung" (BAG, Urteil vom 07.07.1999 - 10 AZR 725/98 - Rn. 97, juris).

  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 482/01

    Eingruppierung einer Kassiererin in einem Verbrauchermarkt

    aa) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß bei Vergütungsgruppen, in denen allgemein gefaßten Tätigkeitsmerkmalen konkrete Beispiele beigefügt sind, die Erfordernisse der Tätigkeitsmerkmale regelmäßig dann erfüllt sind, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (zB BAG 7. Juli 1999 - 10 AZR 725/98 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 21 TaBV 2319/14

    Eingruppierung - Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütung

    Wird die auszuübende Tätigkeit hingegen nicht oder nicht voll von einem Tätigkeitsbeispiel erfasst, oder ist unklar, was unter einem Tätigkeitsbeispiel konkret zu verstehen ist, ist auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale zurückzugreifen (vgl. BAG vom 22.09.2010 - 4 AZR 33/09 - Rn. 23, a. a. O.; vom 20.05.2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 30, a. a. O.; vom 07.07.1999 - 10 AZR 725/98 - Rn. 82, juris).

    Diese sind wiederum im Lichte der von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen Tätigkeitsbeispielen auszulegen (vgl. BAG vom 20.05.2009 - 4 AZR 315/08 - Rn. 26, a. a. O.; vom 07.07.1999 - 10 AZR 725/98 - Rn. 82, a. a. O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2016 - 8 Sa 453/15

    Eingruppierung einer im Kassenbüro tätigen Mitarbeiterin - Anmaßung von Aufgaben

    Kann jedoch das Vorliegen eines Tätigkeitsbeispiels im konkreten Fall nicht festgestellt werden, so ist die Tätigkeit an den allgemeinen Tätigkeitsmerkmale zu messen (vgl. BAG 07.07.1999 - 10 AZR 725/98 - JURIS m. w. N.).

    Es entspricht regelmäßig dem Willen der Tarifvertragsparteien, bei der Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen in den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen die Tätigkeitsbeispiele als Richtlinie für die Bewertung mit zu berücksichtigen (vgl. BAG 07.07.1999 - 10 AZR 725/98 - JURIS m. w. N).

  • LAG Bremen, 28.08.2008 - 3 Sa 69/08

    Sittenwidrigkeit eines Stundenlohns von 5 €

    Soweit die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, sind die Tätigkeitsbeispiele im Rahmen der Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe als Richtlinien für die Bewertung mit zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 07.07.1999, 10 AZR 725/98, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - 6 Sa 46/07

    Begriff des Verbrauchermarkts (hier: Einrichtungshaus)

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass bei Vergütungsgruppen, in denen allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen konkrete Beispiele beigefügt sind, die Erfordernisse der Tätigkeitsmerkmale regelmäßig dann erfüllt sind, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (BAG vom 07.07.1999 - 10 AZR 725/98).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 16 TaBV 5/08

    Eingruppierung einer Kassiererin - Auslegung des Begriffs Verbrauchermarkt

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass bei Vergütungsgruppen, in denen allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen konkrete Beispiele beigefügt sind, die Erfordernisse der Tätigkeitsmerkmale regelmäßig dann erfüllt sind, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (BAG, Urteil vom 07.07.1999, 10 AZR 725/98).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2004 - 9 TaBV 1210/03

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei Versetzung und Umgruppierung eines

    Kann jedoch das Vorliegen eines Tätigkeitsbeispiels im konkreten Fall nicht festgestellt werden, so ist die Tätigkeit an den allgemeinen Tätigkeitsmerkmale zu messen (vgl. BAG, Urt. v. 07.07.1999 - 10 AZR 725/98 = Juris m.w.N.).
  • LAG Berlin, 02.12.2001 - 9 Sa 2064/00

    Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte Vergütungsgruppe; Sachbearbeiterin bei

    Enthält eine Beispielstätigkeit allerdings selbst auslegungsbedürftige und -fähige sog. unbestimmte Rechtsbegriffe, ist für deren Auslegung auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe zurückzugreifen und die Wertigkeit zu berücksichtigen, die darin zum Ausdruck kommt (BAG vom 07.07.1999 - 10 AZR 725/98 n.v.).
  • LAG Berlin, 12.02.2001 - 9 Sa 2064/00

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für Rehabilitationsleistungen; Zulässigkeit

    Enthält eine Beispielstätigkeit allerdings selbst auslegungsbedürftige und -fähige sog. unbestimmte Rechtsbegriffe, ist für deren Auslegung auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe zurückzugreifen und die Wertigkeit zu berücksichtigen, die darin zum Ausdruck kommt (BAG vom 07.07.1999 - 10 AZR 725/98 n.v.).
  • ArbG Cottbus, 12.11.2014 - 4 BV 6/14

    Eingruppierung - Küchenhilfspersonal - Zustimmungsersetzung

  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 726/98
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