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   OLG Dresden, 08.08.2001 - 10 Abl 19/01   

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OLG Dresden, 08.08.2001 - 10 Abl 19/01 (https://dejure.org/2001,10907)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.08.2001 - 10 Abl 19/01 (https://dejure.org/2001,10907)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. August 2001 - 10 Abl 19/01 (https://dejure.org/2001,10907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.

    Eine Partei kann einen ihr unbequemen Richter nicht dadurch ausschalten, daß sie ihn beleidigt und mit Strafanzeige (wegen Rechtsbeugung) bedroht. Eine hierauf gestützte Selbstablehnung des Richters ist in der Regel nicht begründet.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 1
    Beleidigung des Richters und Drohung mit Strafanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 830
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.04.1996 - 2 BvR 1639/94

    Richter - Ablehnung - Anzeige - Befangenheit

    Auszug aus OLG Dresden, 08.08.2001 - 10 Abl 19/01
    Dies ist dann der Fall, wenn die aufgeführten Tatsachen vom Standpunkt eines ruhig abwägenden Verfahrensbeteiligten aus betrachtet geeignet erscheinen, Zweifel an der Unparteilichkeit des betreffenden Richters zu wecken (BayObLGZ 1986, 249, 252 ff. m.w.N.; BVerfG, NJW 1996, 2022 ).
  • OLG Hamm, 12.04.1988 - 4 U 303/87
    Auszug aus OLG Dresden, 08.08.2001 - 10 Abl 19/01
    Es ist allgemein anerkannt, dass eine Partei einen ihr unbequemen Richter nicht dadurch ausschalten kann, dass sie ihn beleidigt und mit einer Strafanzeige droht (Zöller/Vollkommer, ZPO , 22. Aufl., § 42 Rdn. 29; OLG München, NJW-RR 1988, 1535; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 766).
  • BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 3 Z 26/86

    Sofortige Beschwerde in einem Richterablehnungsverfahren nach Ausscheiden des

    Auszug aus OLG Dresden, 08.08.2001 - 10 Abl 19/01
    Dies ist dann der Fall, wenn die aufgeführten Tatsachen vom Standpunkt eines ruhig abwägenden Verfahrensbeteiligten aus betrachtet geeignet erscheinen, Zweifel an der Unparteilichkeit des betreffenden Richters zu wecken (BayObLGZ 1986, 249, 252 ff. m.w.N.; BVerfG, NJW 1996, 2022 ).
  • OLG Koblenz, 05.05.2014 - 3 U 1335/13

    Strafanzeige einer Partei gegen erkennenden Richter als Grund für Besorgnis der

    Eine Partei kann einen ihr unbequemen Richter nicht durch Dienstaufsichtsbeschwerden, Strafanzeigen oder wiederholte erfolglose Ablehnungsgesuche in früheren Prozessen ausschalten (in Anknüpfung an BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 24. April 1996, 2 BvR 1639/94, NJW 1996, 2022; OLG München, Beschluss vom 27. Oktober 1970, 1 U 1212/70, NJW 1971, 384; Beschluss vom 25. Februar 1988, 28 W 994/88, NJW-RR 1988, 1535; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Februar 1994, 5 AR 2/94 - 2, NJW-RR 1994, 766; OLG Dresden, Beschluss vom 8. August 2001, 10 Abl 19/01, FamRZ 2002, 830).

    Eine Partei kann einen ihr unbequemen Richter nicht durch Dienstaufsichtsbeschwerden, Strafanzeigen oder wiederholte erfolglose Ablehnungsgesuche in früheren Prozessen ausschalten (BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 24.04.1996 - 2 BvR 1639/94 - NJW 1996, 2022; OLG München, Beschluss vom 27.10.1970 - 1 U 1212/70 - NJW 1971, 384; Beschluss vom 25.02.1988 - 28 W 994/88 - NJW-RR 1988, 1535; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.02.1994 - 5 AR 2/94 - 2 - NJW-RR 1994, 766; OLG Dresden: Beschluss vom 08.08.2001 - 10 Abl 19/01 - FamRZ 2002, 830; Zöller/Vollkommer, ZPO; 30. Auflage 2014, § 42 Rn. 29 i.V.m. Rn.6).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 3/15

    Entscheidung über Ablehnungsgesuche gegenüber Richterkollegen im Rahmen eines

    Abgesehen davon, dass der abgelehnte Richter in der vorgenannten E-Mail direkt gar nicht angesprochen wird, ist allgemein anerkannt, dass das eigene Verhalten der ablehnenden Partei grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund begründet, weil sie es sonst in der Hand hätte, einen ihr missliebigen Richter auf einfache Weise auszuschalten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 4. September 2002 - 9 WF 606/02 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 8. August 2001 - 10 Abl 19/01 -, juris, beide m. w. N.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.05.2008 - L 3 B 126/08

    Beteiligter kann Richter nicht durch verbale Angriffe vom Verfahren ausschließen

    Denn andernfalls hätte es ein Beteiligter in der Hand, auf diese Weise den zuständigen Richter von der Bearbeitung bzw. Mitwirkung an seinem Verfahren auszuschalten (vgl. hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 08.08.2001 - 10 Abl 19/01 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 26 SchH 2/08

    Schiedsrichterablehnung: Befangenheit wegen Verletzung der

    Grundsätzlich begründen von einer Schiedspartei angedrohte, eingeleitete oder geführte Verfahren gegen den Schiedsrichter keinen Ablehnungsgrund (vgl. BVerfG NJW 1996, 2022; OLG Dresden FamRZ 2002, 830; Gehrlein in: Münchener Komm. ZPO, 3. Aufl., § 42 Rdn. 18; Zöller/Vollkommer a. a. O., § 40 Rdn. 29 zur insoweit gleich liegenden Problematik beim staatlichen Richter).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 2/15

    Beförderung (Konkurrentenstreit), Richterablehnung

    Abgesehen davon, dass der abgelehnte Richter in der vorgenannten E-Mail direkt gar nicht angesprochen wird, ist allgemein anerkannt, dass das eigene Verhalten der ablehnenden Partei grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund begründet, weil sie es sonst in der Hand hätte, einen ihr missliebigen Richter auf einfache Weise auszuschalten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 4. September 2002 - 9 WF 606/02 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 8. August 2001 - 10 Abl 19/01 -, juris, beide m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2008 - L 12 B 17/08

    Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren; frühere Strafanzeige

    Ebensowenig wie ein Verfahrensbeteiligter einen ihm unbequemen Richter durch Beleidigungen und/oder Strafanzeigen ausschalten kann (st. Rspr., vgl. u.a. OLG Dresden, Beschl. v. 8.8.2001 - 10 Abl 19/01 = FamRZ 2002, 830; OLG Zweibrücken, a.a.O.) begründet auch die Strafanzeige eines Richters gegen einen Verfahrensbeteiligten nicht ohne Weiteres dessen ("Selbst-")Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit.
  • LSG Thüringen, 30.05.2011 - L 6 SF 142/11

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Der Senat sieht sich im Hinblick auf den vorliegenden Sachverhalt allerdings vorsorglich zu folgendem generellen Hinweis veranlasst: Seitens eines Verfahrensbeteiligten geäußerte herabsetzende Äußerungen oder grundlose Anschuldigungen einer Rechtsbeugung sind nicht geeignet, eine nachfolgende Ablehnung der Richterin durch diesen Beteiligten oder in der Regel auch eine Selbstablehnung der Richterin zu begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Mai 2008 - Az.: L 6 SF 27/07, Sächsisches LSG, Beschluss vom 6. Februar 2003 - Az.: L 3 AR 123/02 AL; OLG Dresden, Beschluss vom 8. August 2001 - Az.: 10 Abl 19/01, nach juris).
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