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AG Solingen, 25.02.2011 - 10 C 388/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit von § 5 Abs. 3 Buchst. b) ARB auf außergerichtliche Vergleiche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Solingen - 10 C 388
- AG Solingen, 25.02.2011 - 10 C 388/10
- LG Wuppertal, 30.09.2011 - 6 S 16/11
- BGH, 19.12.2012 - IV ZR 213/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04
Verjährung von Ansprüchen gegen eine Rechtsschutzversicherung; Kostenverteilung …
Auszug aus AG Solingen, 25.02.2011 - 10 C 388/10
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 25. Januar 2006 - Az.: IV ZR 207/04 - dargelegt, dass § 2 ARB, die Vorgängerregelung zu § 5 ARB, auch auf außergerichtliche Vergleiche anzuwenden sei, wenn keine ausdrückliche Regelung über die außergerichtlichen Kosten der Parteien getroffen wurde.
- LG Wuppertal, 30.09.2011 - 6 S 16/11 Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. Februar 2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Solingen (10 C 388/10) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.