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   VGH Bayern, 11.02.2009 - 10 CE 08.3393   

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https://dejure.org/2009,5835
VGH Bayern, 11.02.2009 - 10 CE 08.3393 (https://dejure.org/2009,5835)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.02.2009 - 10 CE 08.3393 (https://dejure.org/2009,5835)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 10 CE 08.3393 (https://dejure.org/2009,5835)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Herausgabeanspruch: Sichergestellter Porsche bleibt vorerst in amtlicher Verwahrung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Herausgabeanspruch: Sichergestellter Porsche bleibt vorerst in amtlicher Verwahrung

  • weka.de (Kurzinformation)

    Keine Herausgabe eines gestohlenen Kfz an den Halter bei ungeklärter Eigentumslage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 112 (Ls.)
  • DVBl 2009, 734
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 C 18.2522

    Herausgabe einer sichergestellten Sache ohne Nachweis der Berechtigung

    Solange somit die Eigentumsfrage nicht geklärt und der wahre Berechtigte gefunden ist, sind die Voraussetzungen der auf Art. 25 Nr. 2 PAG a.F. gestützten Sicherstellung nicht weggefallen, sie würden vielmehr bei einer Herausgabe an den Kläger wieder eintreten (BayVGH, B.v. 11.2.2009 - 10 CE 08.3393 - BayVBl 2009, 569; ähnlich BayVGH, B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 18; Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, Kommentar, 4. Auflage 2014, Art. 28 Rn. 7).
  • VGH Bayern, 15.11.2016 - 10 BV 15.1049

    Herausgabe von sichergestellten Schmuckstücken

    Solange jedoch somit die Eigentumsfrage nicht geklärt und der wahre Berechtigte gefunden ist, sind die Voraussetzungen der auf Art. 25 Nr. 2 PAG gestützten Sicherstellung nicht weggefallen, sie würden vielmehr bei einer Herausgabe an den Kläger wieder eintreten (BayVGH, B. v. 11.2.2009 - 10 CE 08.3393 - BayVBl 2009, 569, Rn. 16; ähnlich BayVGH, B. v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - VGH n. F. 63, 277, Rn. 18; Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, Kommentar, 4. Auflage 2014, Art. 28 Rn. 7).
  • VG Augsburg, 18.03.2021 - Au 8 K 20.1982

    Fortsetzungsfeststellungsklage, polizeiliche Sicherstellung eines PKWs

    Die Herausgabe vor Klärung der Eigentumsfrage hätte die mögliche Rechtsposition der Beigeladenen erheblich verschlechtern und eventuell faktisch unmöglich machen können (BayVGH, B.v. 11.2.2009 - 10 CE 08.3393 - juris Rn. 14), wenn beispielsweise das Fahrzeug ins Ausland verkauft worden wäre oder der Bevollmächtigte der Beigeladenen mit dem PKW nach Rumänien zurückgefahren wäre.

    Aufgrund dieser Umstände konnte das Eigentumsrecht vielmehr nur nach einer vollständigen Aufklärung des Sachverhalts und der Klärung schwieriger rechtlicher Fragen durch die Zivilgerichte ermittelt werden (BayVGH, B.v. 11.2.2009 - 10 CE 08.3393 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 19.02.2018 - 10 CE 17.2258

    Herausgabe eines sichergestellten Personenkraftwagens

    Auch darf der Antragsgegner durch die Herausgabe eines sichergestellten Gegenstands nicht die zivilgerichtliche Entscheidung über die Eigentumsfrage an dem Gegenstand vorwegnehmen (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2009 - 10 CE 08.3393 - juris Rn. 12).
  • VG Regensburg, 20.11.2018 - RN 4 K 17.556

    Herausgabe sichergestellter Sachen ohne Nachweis der Berechtigung

    Solange die Eigentumsfrage - wie hier - nicht geklärt ist, liegen die Voraussetzungen der Herausgabe nach Art. 28 Abs. 1 PAG nicht vor (BayVGH, B.v. 11.2.2009 - 10 CE 08.3393 - juris Rn. 16).
  • VG Augsburg, 11.10.2017 - Au 8 E 17.1224

    Herausgabe eines sichergestellten Pkw

    Da die Polizei den derzeitigen Zustand herbeigeführt hat, trägt sie auch die Verantwortung dafür, dass die Interessen der Beigeladenen durch weiteres Verhalten nicht beeinträchtigt werden (BayVGH, B.v. 11.2.2009 - 10 CE 08.3393 - juris Rn. 14).
  • VG Regensburg, 14.05.2019 - RN 4 K 17.556

    Kein Anspruch auf Herausgabe polizeilich sichergestellter Sachen wegen

    Solange aber die Eigentumsfrage - wie hier - nicht geklärt ist, liegen die Voraussetzungen der Herausgabe nach Art. 28 Abs. 1 PAG nicht vor (BayVGH, B.v. 11.2.2009 - 10 CE 08.3393 - juris Rn. 16).
  • VG Ansbach, 14.01.2010 - AN 5 K 09.01212

    Polizeiliche Sicherstellung von Geldscheinen, deren Eigentümer nicht mehr

    Besondere Anforderungen an die Art oder den Wert der Sache sind vom Gesetz nicht verlangt (vgl. BayVGH, B. v. 11.02.2009 10 CE 08.3393 -juris-; BayVGH Urteil vom 16.01.2001, BayVBl 2001, 310; Honnacker/Beinhofer, PAG, 17. Aufl., Art. 25 Rn. 9; Berner/Köhler, PAG, 18. Aufl., Art. 25 Rn. 21).
  • VGH Bayern, 12.06.2014 - 10 ZB 12.1258

    Sicherstellung zur Eigentumssicherung; Erledigung vor Klageerhebung; kein

    Die geltend gemachte Abweichung des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts von der Entscheidung des Senats vom 11. Februar 2009 - 10 CE 08.3393 - liegt nämlich nicht vor.
  • VG München, 08.06.2015 - M 7 S 15.1151

    Sicherstellungsverfügung, Bewilligung von Prozesskostenhilfe,

    Die Klärung der Eigentumsfrage muss ohnehin einer Entscheidung des Zivilgerichts vorbehalten bleiben (BayVGH, B.v. 11.2.2009 - 10 CE 08.3393 - juris Rn. 12).
  • VG München, 03.02.2010 - M 7 K 09.1449
  • VG München, 10.07.2013 - M 7 E 13.1920
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