Rechtsprechung
VGH Bayern, 11.02.2009 - 10 CE 08.3393 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Sicherstellung; Herausgabe; Eigentum
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Sichergestellter Porsche bleibt vorerst in amtlicher Verwahrung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Pressemitteilung)
Sichergestellter Porsche bleibt vorerst in amtlicher Verwahrung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Herausgabeanspruch: Sichergestellter Porsche bleibt vorerst in amtlicher Verwahrung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Amtliche Verwahrung eines gestohlenen Wagens
- streifler.de (Kurzinformation)
Herausgabeanspruch: Sichergestellter Porsche bleibt vorerst in amtlicher Verwahrung
- streifler.de (Kurzinformation)
Herausgabeanspruch: Sichergestellter Porsche bleibt vorerst in amtlicher Verwahrung
- weka.de (Kurzinformation)
Keine Herausgabe eines gestohlenen Kfz an den Halter bei ungeklärter Eigentumslage
Verfahrensgang
- VG München, 09.12.2008 - M 7 E 08.5873
- VGH Bayern, 11.02.2009 - 10 CE 08.3393
Papierfundstellen
- NZV 2010, 112 (Ls.)
- DVBl 2009, 734
Wird zitiert von ... (12)
- VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 C 18.2522
Herausgabe einer sichergestellten Sache ohne Nachweis der Berechtigung
Solange somit die Eigentumsfrage nicht geklärt und der wahre Berechtigte gefunden ist, sind die Voraussetzungen der auf Art. 25 Nr. 2 PAG a.F. gestützten Sicherstellung nicht weggefallen, sie würden vielmehr bei einer Herausgabe an den Kläger wieder eintreten (BayVGH, B.v. 11.2.2009 - 10 CE 08.3393 - BayVBl 2009, 569;… ähnlich BayVGH, B.v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - juris Rn. 18;… Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, Kommentar, 4. Auflage 2014, Art. 28 Rn. 7). - VGH Bayern, 15.11.2016 - 10 BV 15.1049
Herausgabe von sichergestellten Schmuckstücken
Solange jedoch somit die Eigentumsfrage nicht geklärt und der wahre Berechtigte gefunden ist, sind die Voraussetzungen der auf Art. 25 Nr. 2 PAG gestützten Sicherstellung nicht weggefallen, sie würden vielmehr bei einer Herausgabe an den Kläger wieder eintreten (BayVGH, B. v. 11.2.2009 - 10 CE 08.3393 - BayVBl 2009, 569, Rn. 16;… ähnlich BayVGH, B. v. 19.11.2010 - 10 ZB 10.1707 - VGH n. F. 63, 277, Rn. 18;… Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, Kommentar, 4. Auflage 2014, Art. 28 Rn. 7). - VG Augsburg, 18.03.2021 - Au 8 K 20.1982
Fortsetzungsfeststellungsklage, polizeiliche Sicherstellung eines PKWs
Die Herausgabe vor Klärung der Eigentumsfrage hätte die mögliche Rechtsposition der Beigeladenen erheblich verschlechtern und eventuell faktisch unmöglich machen können (BayVGH, B.v. 11.2.2009 - 10 CE 08.3393 - juris Rn. 14), wenn beispielsweise das Fahrzeug ins Ausland verkauft worden wäre oder der Bevollmächtigte der Beigeladenen mit dem PKW nach Rumänien zurückgefahren wäre.Aufgrund dieser Umstände konnte das Eigentumsrecht vielmehr nur nach einer vollständigen Aufklärung des Sachverhalts und der Klärung schwieriger rechtlicher Fragen durch die Zivilgerichte ermittelt werden (BayVGH, B.v. 11.2.2009 - 10 CE 08.3393 - juris Rn. 12).
- VGH Bayern, 19.02.2018 - 10 CE 17.2258
Herausgabe eines sichergestellten Personenkraftwagens
Auch darf der Antragsgegner durch die Herausgabe eines sichergestellten Gegenstands nicht die zivilgerichtliche Entscheidung über die Eigentumsfrage an dem Gegenstand vorwegnehmen (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2009 - 10 CE 08.3393 - juris Rn. 12). - VG Regensburg, 20.11.2018 - RN 4 K 17.556
Herausgabe sichergestellter Sachen ohne Nachweis der Berechtigung
Solange die Eigentumsfrage - wie hier - nicht geklärt ist, liegen die Voraussetzungen der Herausgabe nach Art. 28 Abs. 1 PAG nicht vor (BayVGH, B.v. 11.2.2009 - 10 CE 08.3393 - juris Rn. 16). - VG Augsburg, 11.10.2017 - Au 8 E 17.1224
Herausgabe eines sichergestellten Pkw
Da die Polizei den derzeitigen Zustand herbeigeführt hat, trägt sie auch die Verantwortung dafür, dass die Interessen der Beigeladenen durch weiteres Verhalten nicht beeinträchtigt werden (BayVGH, B.v. 11.2.2009 - 10 CE 08.3393 - juris Rn. 14). - VG Regensburg, 14.05.2019 - RN 4 K 17.556
Kein Anspruch auf Herausgabe polizeilich sichergestellter Sachen wegen …
Solange aber die Eigentumsfrage - wie hier - nicht geklärt ist, liegen die Voraussetzungen der Herausgabe nach Art. 28 Abs. 1 PAG nicht vor (BayVGH, B.v. 11.2.2009 - 10 CE 08.3393 - juris Rn. 16). - VG Ansbach, 14.01.2010 - AN 5 K 09.01212
Polizeiliche Sicherstellung von Geldscheinen, deren Eigentümer nicht mehr …
- VGH Bayern, 12.06.2014 - 10 ZB 12.1258
Sicherstellung zur Eigentumssicherung; Erledigung vor Klageerhebung; kein …
Die geltend gemachte Abweichung des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts von der Entscheidung des Senats vom 11. Februar 2009 - 10 CE 08.3393 - liegt nämlich nicht vor. - VG München, 08.06.2015 - M 7 S 15.1151
Sicherstellungsverfügung, Bewilligung von Prozesskostenhilfe, …
Die Klärung der Eigentumsfrage muss ohnehin einer Entscheidung des Zivilgerichts vorbehalten bleiben (BayVGH, B.v. 11.2.2009 - 10 CE 08.3393 - juris Rn. 12). - VG München, 03.02.2010 - M 7 K 09.1449
- VG München, 10.07.2013 - M 7 E 13.1920