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VG Gießen, 05.06.1997 - 10 E 168/97 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
§ 13 RuStAG, § 8 RuStAG, § 8 Abs 1 Nr 1 RuStAG, § 8 Abs 1 Nr 2 RuStAG, § 1 RuStAG
Zur erleichterten Einbürgerung ehemaliger Deutscher und deren Abkömmlinge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 05.06.1997 - 10 E 168/97
- VGH Hessen, 21.08.1997 - 12 UZ 2259/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.1996 - 13 S 1206/94
Wiedereinsetzung von Amts wegen - außergewöhnliche lange Postlaufzeit; …
Auszug aus VG Gießen, 05.06.1997 - 10 E 168/97
Nach alledem ist der Kläger kein Abkömmling eines ehemaligen Deutschen und hat demgemäß keinen Anspruch auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband gemäß § 13 RuStAG; es bedarf daher keiner Entscheidung, ob der Kläger sich im Inland niedergelassen hat und eine Niederlassung im Inland einem Ausspruch nach § 13 RuStAG ebenfalls entgegensteht (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.1996, 13 S 1206/94).Dieses Ermessen ist nicht nach Art eines Wohlwollensgebotes zugunsten eines ehemaligen Deutschen oder seines Abkömmlings eingeengt (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 20.12.1996, 13 S 1206/94).
- SG Dresden, 15.05.2013 - S 5 SV 31/13
Rechtsschutzbedürfns für eine Klage auf Zahlung von Unterhalt nach der Haager …
Hierdurch wurde indes keine Reichszugehörigkeit vermittelt (vgl. VG Gießen, Gerichtsbescheid vom 05.06.1997, 10 E 168/97 und nachfolgend Hess. VGH, Beschluss vom 21.08.1997, 12 ZU 2259/97).