Rechtsprechung
VG Düsseldorf, 14.01.2020 - 10 K 15016/16 |
Kurzfassungen/Presse (11)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Ehemaliger Sanitätsoffizier muss Ausbildungskosten in Höhe von ca. 57.000 Euro an Bundeswehr zurückzahlen
- IWW (Kurzinformation)
Studienkosten | Rückzahlung als Werbungskosten absetzbar
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ausbildung bei der Bundeswehr - Kriegsdienstverweigerung - Rückzahlung der Ausbildungskosten?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kriegsdienstverweigerung: Ausbildungskosten sind an die Bundeswehr zurückzahlen
- datev.de (Kurzinformation)
Ehemaliger Sanitätsoffizier muss 57.000 Euro Ausbildungskosten an Bundeswehr nach Kriegsdienstverweigerung zurückzahlen
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Wie ist zurückgezahltes Ausbildungsgeld steuerlich zu behandeln?
- haufe.de (Kurzinformation)
Ehemaliger Sanitätsoffizier muss Ausbildungskosten zurückzahlen
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Ehemaliger Sanitätsoffizier muss Ausbildungskosten in Höhe von ca. 57.000 Euro an Bundeswehr zurückzahlen
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Soldat muss nach Kriegsdienstverweigerung Medizinstudium abzahlen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Bei Wehrdienstverweigerung muss Soldat die Ausbildungskosten erstatten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Pflicht zur Rückzahlung von Ausbildungskosten nach der Entlassung von Soldaten aus der Bundeswehr
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 14.01.2020 - 10 K 15016/16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2021 - 1 A 559/20