Rechtsprechung
FG München, 30.06.1994 - 10 K 1747/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Münster, 03.02.2006 - 2 K 4000/03
Einkünfte von Berufssportlern
Mit abweisender Einspruchsentscheidung vertrat der Bekl. die Auffassung, dass nach der Rechtsprechung des BFH (…Urt. vom 19. November 1985, VIII R 104/85, BStBl. II 1986, 424) sowie des FG München (Urt. vom 30.06.1994, 10 K 1747/88, Juris) Art. 17 Abs. 1 OECD-MA bzw. die entsprechenden Sportlerklauslen in den einzelnen einschlägigen DBA nur die Einkünfte des Sportlers erfassen würden, die aus einer im DBA-Text genannten typischen sportlichen Tätigkeit unmittelbar erzielt würden und somit keine Entgelte, die nicht allein für eine Sportausübung, sondern auch für eine werbliche Tätigkeit des Sportlers gezahlt würden.Soweit im Schrifttum teilweise die Auffassung vertreten wird, dass nur solche Werbeentgelte, welche einzelveranstaltungsbezogen gezahlt werden und damit als Sponsoring bestimmter sportlicher Veranstaltungen verstanden werden können, in den Anwendungsbereich des Art. 17 OECD-MA fallen, nicht hingegen pauschal und zeitabschnittsbezogen gezahlte Sponsorenentgelte (Bode/Huber/Stählin, DStR 1989, 132; Maßbaum, IWB 1997, Fach 10, Gr. 2, 1231;… Stockmann in Vogel/Lehner, a. a. O., Art. 17 Rn. 9, ebenso wohl FG München, Urteil vom 30. Juni 1994, 10 K 1747/88, juris) kann dem nicht gefolgt werden.
Die Revision war gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, da der Senat mit seiner Entscheidung von der aus der Rechtsprechung des FG München (Urteil vom 30. Juni 1994, 10 K 1747/88, juris) ableitbaren abkommensrechtlichen Auslegung abweicht.