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   FG Düsseldorf, 27.11.2020 - 10 K 410/17 H (L)   

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https://dejure.org/2020,44604
FG Düsseldorf, 27.11.2020 - 10 K 410/17 H (L) (https://dejure.org/2020,44604)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.11.2020 - 10 K 410/17 H (L) (https://dejure.org/2020,44604)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. November 2020 - 10 K 410/17 H (L) (https://dejure.org/2020,44604)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Keine Steuerfreiheit für pauschale Zuschläge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers für vermeintlich steuerfreier Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht gefährden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Steuerfreiheit bei pauschal gezahlten Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder ...

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Keine Steuerfreiheit für pauschale Zuschläge

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Monatliche Pauschale für Nacht- und/oder Sonntagsarbeit ist steuerpflichtig!

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit - Anforderungen an Vorauszahlungen auf spätere Einzelabrechnungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.10.2009 - VI R 16/08

    Steuerfreiheit von pauschal gezahlten Zuschlägen für Nachtarbeit - Verzicht auf

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.11.2020 - 10 K 410/17
    Unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH vom 22.10.2009 - VI R 16/08 (BFH/NV 2010, 201) wies sie darauf hin, dass die pauschalen Zuschläge so bemessen worden seien, dass sie auch unter Einbeziehung von Urlaub und sonstigen Fehlzeiten innerhalb der von § 3b EStG gezogenen Grenzen bleiben würden.

    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass pauschale Zuschläge nur bei einer spätestens bei Abschluss des Lohnkontos vorgenommenen Einzelabrechnung nach § 3b EStG begünstigt sind, hat der BFH lediglich für den Fall zugelassen, dass die Arbeitsleistungen fast ausschließlich zu den begünstigten Zeiten erbracht wurden und die Zuschläge der Höhe nach so bemessen waren, dass sie auch unter Einbeziehung von Urlaub und sonstigen Fehlzeiten - aufs Jahr bezogen - die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllten (vgl. BFH, Urteil vom 22.10.2009 - VI R 16/08, BFH/NV 2010, 201).

    Insbesondere unterscheidet sich der Streitfall wesentlich von dem Sachverhalt, der dem von der Klägerin zitierten Urteil des BFH vom 22.10.2009 - VI R 16/08 (BFH/NV 2010, 201) zu Grunde lag.

  • BFH, 28.11.1990 - VI R 90/87

    Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nicht nach § 3b

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.11.2020 - 10 K 410/17
    § 3b EStG verlangt inzidenter die Zugrundelegung einer solchen Aufstellung, da sich die Steuerbefreiung der Zuschläge nach v.H.-Sätzen des Grundlohnes richtet und letzterer nach Abs. 2 Satz 1 dieser Vorschrift zuvor auf Stundenlohnbasis umzurechnen ist (vgl. BFH, Urteil vom 28.11.1990 - VI R 90/87, BStBl II 1991, 293).

    Unterbleibt eine Abrechnung solcher Zuschläge vor Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung, d.h. regelmäßig am Ende des Kalenderjahres bzw. beim Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Dienstverhältnis, so geben Arbeitgeber und Arbeitnehmer dadurch zu erkennen, dass es sich bei den im Kalenderjahr geleisteten SFN-Zuschlägen von vornherein nicht um Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen auf im Einzelnen zu ermittelnde Zuschläge für die jeweiligen Stunden an Sonntagen, Feiertagen und zur Nachtarbeit, sondern um --steuerpflichtige-- pauschale Zuschläge ohne Rücksicht auf die tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gehandelt hat (zu allem BFH, Urteil vom 28.11.1990 - VI R 90/87, BStBl II 1991, 293).

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