Rechtsprechung
VG Stuttgart, 13.01.2009 - 10 K 4801/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rechtmäßigkeit des befristeten Unterrichtsausschlusses wegen der Begehung von Straftaten in einer Gruppe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines fünftägigen Unterrichtsausschlusses bei einem nachweisbarem Tatbeitrag des betroffenen Schülers; Ausreichen der Zügehörigkeit eines Schülers zu einer gewalttätigen Gruppe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schulordnungsrecht - Unterrichtsausschluss; kein Nachweis eines eigenen Tatbeitrags; Zugehörigkeit zu einer Gruppe ausreichend
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Verweisung von der Schule - Gruppenzugehörigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Wenn aus einer Gruppe von Schülern Tätlichkeiten begangen werden, ist der Unterrichtssausschluss bereits aufgrund der Gruppenzugehörigkeit zulässig.
- juraforum.de (Kurzinformation)
Tätlichkeiten: Unterrichtsausschluss wegen Gruppenzugehörigkeit möglich
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Tätlichkeiten in einer Gruppe: Unterrichtsausschluss ist zulässig
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96
Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse …
Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2009 - 10 K 4801/08
Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse umso größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse umso mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, B.v. 12.11.1992, DÖV 1993, 432; s.a. VGH BW, B.v. 13.3.1997, VBlBW 1997, 390). - BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92
Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz
Auszug aus VG Stuttgart, 13.01.2009 - 10 K 4801/08
Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse umso größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse umso mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, B.v. 12.11.1992, DÖV 1993, 432; s.a. VGH BW, B.v. 13.3.1997, VBlBW 1997, 390).
- VG Hamburg, 13.02.2013 - 15 K 368/12
Unterrichtsausschluss als Ordnungsmaßnahme; keine sofortige Vollziehung; …
Da sie die Erziehungs- und Unterrichtarbeit der Schule sichern und betroffene Personen schützen sollen, stellen sie schulrechtliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr dar und dulden schon deshalb regelmäßig keinen Aufschub (vgl. z.B. VG Augsburg…, Beschluss vom 4.6.2010, Au 3 S 10.763, juris Rn. 10; vgl. auch VG Stuttgart, Beschluss vom 13.1.2009, 10 K 4801/08, juris Rn. 14). - VG Augsburg, 28.01.2014 - Au 3 K 13.1855
Unterrichtsausschluss
Daher ist es beispielsweise zulässig, alle Schüler, die in einer Gruppe an einem tätlichen Übergriff beteiligt waren, vom Unterricht auszuschließen, obwohl die konkrete Tatbeteiligung der einzelnen Schüler nicht feststellbar ist (vgl. Rux/Niehues a.a.O. Rn. 443 unter Verweis auf VG Stuttgart, B.v. 13.1.2009 - 10 K 4801/08 - juris).