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   FG Münster, 02.07.2009 - 10 K 4972/05 Kap   

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https://dejure.org/2009,15047
FG Münster, 02.07.2009 - 10 K 4972/05 Kap (https://dejure.org/2009,15047)
FG Münster, Entscheidung vom 02.07.2009 - 10 K 4972/05 Kap (https://dejure.org/2009,15047)
FG Münster, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 10 K 4972/05 Kap (https://dejure.org/2009,15047)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Partiarisches Darlehen bei Teilnahme an der Verteilung des durch den Verkauf des Schiffes entstehenden Veräußerungsgewinns; Partiarisches Darlehen bei Erfolgsbeteiligung mit ungewisser Entwicklung im Geschäftsbereich und Möglichkeit des Ausbleibens einer ...

  • Judicialis

    EStG § 20 Abs. 1; ; EStG § 43 Abs. 1; ; EStG § 49 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zinszahlung aufgrund eines partiarischen Darlehens an einen beschränkt Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kapitalertragsteuer: - Zinszahlung aufgrund eines partiarischen Darlehens an einen beschränkt Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1937
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus FG Münster, 02.07.2009 - 10 K 4972/05
    Die Abgrenzung erfolgt im Einzelfall ausgehend von dem von den Parteien gewählten Wortlaut der Vereinbarung und den diesem zu entnehmenden objektiv erklärten Willen der Parteien (vgl. BGH-Urteile vom 31.01.1995, XI ZR 56/94, NJW 1995, S. 1212; vom 10.12.1992, I ZR 186/90, BGHZ 121, S. 13) unter Berücksichtigung der Umstände des Vertragsschlusses (§§ 133, 157 BGB, vgl. Berger, a.a.O, Vor § 488 Rz. 13).
  • BFH, 13.09.2000 - I R 61/99

    Umsatzabhängige Vergütung bei partiarischen Darlehen

    Auszug aus FG Münster, 02.07.2009 - 10 K 4972/05
    Mit anderen Worten darf die Vergütung nicht - oder nicht nur - durch einen festen periodischen Betrag erfolgen, sondern muss in einem Anteil an dem vom Darlehensempfänger erwirtschafteten Erfolg bestehen (BFH-Urteile vom 13.09.2000, I R 61/99, BStBl. II 2001, S. 67; vom 25.03.1992, I R 41/91, BStBl. II 1992, S. 889), wobei gleichgültig ist, ob es sich um eine gewinnabhängige oder um eine umsatzabhängige Vergütung handelt (Storg in: Frotscher, EStG, Kommentar, § 20 Rz. 117; Ulmer in: Münchener Kommentar BGB, Band 5, 5. Aufl. 2009, Vor § 705 Rz. 107).
  • BGH, 31.01.1995 - XI ZR 56/94

    Grenzen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus FG Münster, 02.07.2009 - 10 K 4972/05
    Die Abgrenzung erfolgt im Einzelfall ausgehend von dem von den Parteien gewählten Wortlaut der Vereinbarung und den diesem zu entnehmenden objektiv erklärten Willen der Parteien (vgl. BGH-Urteile vom 31.01.1995, XI ZR 56/94, NJW 1995, S. 1212; vom 10.12.1992, I ZR 186/90, BGHZ 121, S. 13) unter Berücksichtigung der Umstände des Vertragsschlusses (§§ 133, 157 BGB, vgl. Berger, a.a.O, Vor § 488 Rz. 13).
  • BFH, 25.03.1992 - I R 41/91

    Zinsbegriff im Zusammenhang mit partriarischem Darlehen (§ 43 Abs. 1 Nr. 3 EStG )

    Auszug aus FG Münster, 02.07.2009 - 10 K 4972/05
    Mit anderen Worten darf die Vergütung nicht - oder nicht nur - durch einen festen periodischen Betrag erfolgen, sondern muss in einem Anteil an dem vom Darlehensempfänger erwirtschafteten Erfolg bestehen (BFH-Urteile vom 13.09.2000, I R 61/99, BStBl. II 2001, S. 67; vom 25.03.1992, I R 41/91, BStBl. II 1992, S. 889), wobei gleichgültig ist, ob es sich um eine gewinnabhängige oder um eine umsatzabhängige Vergütung handelt (Storg in: Frotscher, EStG, Kommentar, § 20 Rz. 117; Ulmer in: Münchener Kommentar BGB, Band 5, 5. Aufl. 2009, Vor § 705 Rz. 107).
  • BFH, 22.06.2010 - I R 78/09

    Partiarisches Darlehen - Kapitalertragsteuerabzug bei stiller Beteiligung und bei

    Sein Urteil vom 2. Juli 2009 10 K 4972/05 Kap ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1937 abgedruckt.
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