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   FG Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 10 K 5175/09   

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FG Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 10 K 5175/09 (https://dejure.org/2011,45361)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.10.2011 - 10 K 5175/09 (https://dejure.org/2011,45361)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - 10 K 5175/09 (https://dejure.org/2011,45361)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abzugsfähigkeit vergeblicher Due-Diligence Aufwendungen - Abzugsverbot nach § 8b Abs. 3 KStG nur für in Zusammenhang mit § 8b Abs. 2 KStG stehendem Aufwand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer steuermindernden Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Due-Diligence-Prüfung als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder im Wege einer Abschreibung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliche Berücksichtigung von vergeblichen Aufwendungen für eine Due-Diligence-Prüfung Abzugsverbot nach § 8b Abs. 3 KStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Berücksichtigung von vergeblichen Aufwendungen für eine Due-Diligence-Prüfung - Abzugsverbot nach § 8b Abs. 3 KStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abzugsfähigkeit vergeblicher Due-Diligence Aufwendungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 27.03.2007 - VIII R 62/05

    Gutachtenkosten im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Anteilen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 10 K 5175/09
    Ungeachtet der erheblichen Differenzen in Rechtsprechung und Schrifttum zur zutreffenden Abgrenzung von bloßen Vorbereitungsmaßnahmen, die zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben führen, und Aufwendungen, die für den Erwerb einer Kapitalanlage gemacht werden und damit zu Anschaffungskosten führen, besteht hinsichtlich der Aufwendungen zur Vorbereitung einer noch gänzlich unbestimmten und später vielleicht noch zu treffenden Erwerbsentscheidung, wie z. B. bei Marktstudien, Einigkeit in Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 27. März 2007 VIII R 62/05, Sammlung der amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFHE- 217, 491, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2010, 159 unter II. d.; BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 VIII R 22/07, BFHE 228, 28, BStBl II 2010, 469 unter II. 1. b. bb), Literatur (vgl. zum Beispiel Hoffmann in Littmann/ Bitz/Pust, Kommentar zum EStG, § 6 Rdnr. 166 m. w. N.) und Finanzverwaltung (vgl. Klockner in Bonner Bp-Nachrichten - B BPN - 02/2007, Gutachterkosten bei der Anschaffung von Beteiligungen; Betriebsausgaben oder Aktivierung? unter III; Grümmer, Anschaffungsnebenkosten auf die Kapitalgesellschaftsbeteiligung - Das Ende einer langen Entwicklung?, Bonner Bp-Nachrichten -B BPN- 11/2008 unter IV; Janisch, Anschaffungsnebenkosten beim Erwerb einer Beteiligung, B BPN 05/2010 unter 2.1.3 und 2.1.4), dass derartige Aufwendungen zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben und nicht zu Anschaffungsnebenkosten führen.

    b) Der handelsrechtliche Begriff der Anschaffungskosten ist in Ermangelung einer abweichenden Definition im EStG der Bewertung in der Steuerbilanz zugrunde zu legen (vgl. die Nachweise in BFH, BStBl II 2010, 159 unter II. b; BFH-Urteil vom 26. April 2006 I R 49, 50/04, BFHE 213, 37, BStBl II 2006, 656).

    In der zwischen den Beteiligten diskutierten Entscheidung des BFH im BStBl II 2010, 159 ging es insbesondere um Gutachterkosten für eine durchgeführte Due-Diligence-Prüfung im Hinblick auf eine von der Bank für die Gewährung der Finanzierungszusage bzgl. des Erwerbs mehrerer Gesellschaften geforderte Begutachtung der Zielgesellschaften.

  • BFH, 22.05.2003 - IX R 9/00

    Spekulationsgeschäft bei Veräußerung von Bezugsrechten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 10 K 5175/09
    Sie repräsentieren folglich aus wirtschaftlicher Sicht anteilig in den Altaktien enthaltene offene und stille Reserven oder einen Geschäftswert und damit auch zukünftige Dividenden der Gesellschaft; Anteil einerseits und Bezugsrecht andererseits sind aus wirtschaftlicher Sicht somit teilweise identisch (vgl. BFH-Urteil vom 22. Mai 2003 IX R 9/00, BFHE 202, 309, BStBl II 2003, 712, m.w.N.).

    Überdies knüpft § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j EStG 2002 an § 23 EStG 2002 an, von dessen Regelungsbereich wegen § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG 2002 und einer daraus abgeleiteten "Einheitlichkeit des Anschaffungskostenbegriffs" "seit eh und je" (so BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2007 IX -ER- S 7/07) auch Bezugsrechte an Kapitalanteilen erfasst sein sollen (vgl. BFH-Urteile vom 19. Dezember 2000 IX R 100/97, BFHE 194, 182, BStBl II 2001, 345; in BFHE 202, 309, BStBl II 2003, 712; vom 21. September 2004 IX R 36/01, BFHE 207, 543, BStBl II 2006, 12: kritisch z.B. Musil in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 23 Rz 145); für § 8b Abs. 2 KStG 2002 gilt das jedoch nicht und ist ohne Bedeutung (Zum Vorstehenden: BFH-Urteil vom 23. Januar 2008 I R 101/06, BStBl II 2008, 719).

  • BFH, 23.01.2008 - I R 101/06

    Gewinne aus der Veräußerung von Bezugsrechten körperschaftsteuerpflichtig -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 10 K 5175/09
    Das ist bei § 8b Abs. 2 KStG 2002 der Fall: Das Gesetz geht typisierend von der Vorstellung aus, bei dem Veräußerungsgewinn handele es sich um thesaurierte (komprimierte) Gewinne (vgl. Gosch, Kommentar zum KStG, 2. Auflage, § 8b Rz 150; BFH-Urteil vom 23. Januar 2008 I R 101/06, BStBl II 2008, 719).

    Überdies knüpft § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j EStG 2002 an § 23 EStG 2002 an, von dessen Regelungsbereich wegen § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG 2002 und einer daraus abgeleiteten "Einheitlichkeit des Anschaffungskostenbegriffs" "seit eh und je" (so BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2007 IX -ER- S 7/07) auch Bezugsrechte an Kapitalanteilen erfasst sein sollen (vgl. BFH-Urteile vom 19. Dezember 2000 IX R 100/97, BFHE 194, 182, BStBl II 2001, 345; in BFHE 202, 309, BStBl II 2003, 712; vom 21. September 2004 IX R 36/01, BFHE 207, 543, BStBl II 2006, 12: kritisch z.B. Musil in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 23 Rz 145); für § 8b Abs. 2 KStG 2002 gilt das jedoch nicht und ist ohne Bedeutung (Zum Vorstehenden: BFH-Urteil vom 23. Januar 2008 I R 101/06, BStBl II 2008, 719).

  • FG Köln, 06.10.2010 - 13 K 4188/07

    Due Diligence Kosten sind Anschaffungsnebenkosten der Beteiligung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 10 K 5175/09
    a) Der Senat folgt der vom Finanzgericht Köln im rechtskräftigen Urteil vom 6. Oktober 2010 13 K 4188/07, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, 264 ausführlich begründeten Auffassung, dass es sich bei den hier noch streitigen Kosten entsprechend der zwischen den Beteiligten getroffenen tatsächlichen Verständigung um Anschaffungsnebenkosten des geplanten Erwerbes handelte.

    Nach Auffassung des Senats, der insoweit der detailliert begründeten Auffassung des FG Köln im Urteil vom 6. Oktober 2010 13 K 4188/07 a.a.O. folgt, handelt es sich um Aufwendungen, die konkret auf den Erwerb dieser Beteiligung abzielen und damit zielgerichtet um Anschaffungs- oder Nebenkosten des Erwerbs an dieser Beteiligungsgruppe.

  • BFH, 20.04.2004 - VIII R 4/02

    Fehlgeschlagener Erwerb bei einer wesentlichen Beteiligung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 10 K 5175/09
    In der Grundsatzentscheidung im BFH-Urteil vom 20. April 2004 VIII R 4/02 a.a.O ging es um die Beratungskosten für die Erstellung eines Finanzierungsplanes und eines Businessplanes im Vorfeld eines beabsichtigten, später gescheiterten Unternehmenserwerbs.

    Er führte aus, dass die Aussage in der Entscheidung BStBl II 2004, 597 nicht so zu verstehen sei, dass eine Erwerbsentscheidung gänzlich unumstößlich gefasst sein müsse, um von Anschaffungsnebenkosten auszugehen.

  • BFH, 28.10.2009 - VIII R 22/07

    Zurechnung eines Strategieentgelts an einen Vermögensverwalter zu den

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 10 K 5175/09
    Ungeachtet der erheblichen Differenzen in Rechtsprechung und Schrifttum zur zutreffenden Abgrenzung von bloßen Vorbereitungsmaßnahmen, die zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben führen, und Aufwendungen, die für den Erwerb einer Kapitalanlage gemacht werden und damit zu Anschaffungskosten führen, besteht hinsichtlich der Aufwendungen zur Vorbereitung einer noch gänzlich unbestimmten und später vielleicht noch zu treffenden Erwerbsentscheidung, wie z. B. bei Marktstudien, Einigkeit in Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 27. März 2007 VIII R 62/05, Sammlung der amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFHE- 217, 491, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2010, 159 unter II. d.; BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 VIII R 22/07, BFHE 228, 28, BStBl II 2010, 469 unter II. 1. b. bb), Literatur (vgl. zum Beispiel Hoffmann in Littmann/ Bitz/Pust, Kommentar zum EStG, § 6 Rdnr. 166 m. w. N.) und Finanzverwaltung (vgl. Klockner in Bonner Bp-Nachrichten - B BPN - 02/2007, Gutachterkosten bei der Anschaffung von Beteiligungen; Betriebsausgaben oder Aktivierung? unter III; Grümmer, Anschaffungsnebenkosten auf die Kapitalgesellschaftsbeteiligung - Das Ende einer langen Entwicklung?, Bonner Bp-Nachrichten -B BPN- 11/2008 unter IV; Janisch, Anschaffungsnebenkosten beim Erwerb einer Beteiligung, B BPN 05/2010 unter 2.1.3 und 2.1.4), dass derartige Aufwendungen zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben und nicht zu Anschaffungsnebenkosten führen.

    Dies bestätigte der BFH in der Entscheidung in BStBl II 2010, 469.

  • BFH, 17.10.2001 - I R 32/00

    Beiträge an den Erdölbevorratungsverband (EBV-Beiträge) sind keine Anschaffungs-

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 10 K 5175/09
    Er beinhaltet - unter Ausschluss der Gemeinkosten - alle mit dem Anschaffungsvorgang verbundenen Kosten (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 I R 32/00, BFHE 197, 58, BStBl II 2002, 349 m. w. N.).

    c) Die Frage, welche Kosten dem Anschaffungsvorgang im Einzelfall zuzuordnen sind, ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 I R 32/00 a.a.O, BStBl II 2002, 349 unter II. 3. a. m. w. N.).

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 10 K 5175/09
    Mit Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BStBl II, 2010, 220 und Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09 a.a.O hat der BFH für eine vergleichbare Situation im Bereich des § 17 EStG entgegen der bis dahin vertretenen Verwaltungsauffassung entschieden, dass der Abzug von Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat.
  • BFH, 14.01.2009 - I R 52/08

    Grundsatzentscheidungen zu Schachtelbeteiligungen nach § 8b des

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 10 K 5175/09
    aa) Demzufolge wurden Teilwertabschreibungen auf eigenkapitalersetzende Darlehen von der Fassung des § 8b Abs. 3 KStG 2002 bis zum Jahr 2007 nicht erfasst (BFH-Urteil vom 14. Januar 2009 I R 52/08, BStBl II 2009, 674).
  • BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 10 K 5175/09
    Mit Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BStBl II, 2010, 220 und Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09 a.a.O hat der BFH für eine vergleichbare Situation im Bereich des § 17 EStG entgegen der bis dahin vertretenen Verwaltungsauffassung entschieden, dass der Abzug von Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat.
  • BFH, 22.12.2010 - I R 58/10

    Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns i. S.

  • BFH, 21.09.2004 - IX R 36/01

    Ansatz des Bezugsrechts von GmbH-Gesellschaftern auf neue Gesellschaftsanteile

  • BFH, 19.12.2000 - IX R 100/97

    Anschaffungskosten bei Gratisaktien und Bezugsrechten

  • BFH, 29.05.1996 - I R 167/94

    Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden

  • BFH, 08.04.1992 - I R 128/88

    Keine Gewinnrealisierung bei Übergang von stillen Reserven (entgegen

  • BFH, 29.05.1996 - I R 21/95

    Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden

  • BFH, 08.04.1992 - I R 162/90

    Keine Gewinnrealisierung bei Übergang von stillen Reserven (entgegen

  • BFH, 08.04.1992 - I R 160/90

    Übergang von stillen Reserven (§ 20 Abs. 1 UmwStG )

  • BFH, 14.03.1989 - I R 39/85

    DBA-Indien - Gesellschaft mit Sitz in Indien - Veräußerung einer Beteiligung -

  • BFH, 17.04.1997 - VIII R 47/95

    Wesentliche Beteiligung: Fehlgeschlagene Veräußerungskosten

  • BFH, 13.10.1983 - IV R 160/78

    Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Provisionen, die a) ein Steuerpflichtiger

  • BFH, 09.01.2013 - I R 72/11

    Kein Abzugsverbot nach § 8b Abs. 3 KStG 2002 a. F. für vergeblichen sog.

    Die dagegen gerichtete Klage war erfolgreich (Finanzgericht --FG-- Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Oktober 2011  10 K 5175/09).
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