Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 04.11.2020 - 10 LB 138/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,36063
OVG Niedersachsen, 04.11.2020 - 10 LB 138/19 (https://dejure.org/2020,36063)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.11.2020 - 10 LB 138/19 (https://dejure.org/2020,36063)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. November 2020 - 10 LB 138/19 (https://dejure.org/2020,36063)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,36063) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 90a S 3 BGB; § ... 959 BGB; § 20 Abs 1 Nr 1a TierSeuchSchBMV; § 26 SOG ND; § 24 Abs 3 S 2 Nr 5 TierGesG; § 3 1 Nr. 3 TierschutzG; § 1 Nr 3a TollwV; Art 17 EUV 576/2013; Art 2 Abs 1 EUV 576/2013; Art 2 Abs 2 EUV 576/2013; Art 22 Abs 1 EUV 576/2013; Art 3 EUV 576/2013; Art 35 Abs 1b EUV 576/2013; Art 35 Abs 3 EUV 576/2013; Art 6 EUV 576/2013
    Dereliktion; Heimtier; Heimtier-Ausweis; Impfschutz; Isolierung; Quarantäne; Quarantäneanordnung; Tieraussetzungsverbot; Tierhalter; Tollwut; Verbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16

    Aufgabe des Eigentums an einem Hund ist nicht möglich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2020 - 10 LB 138/19
    Der Wirksamkeit der stand im vorliegenden Fall auch nicht das Tieraussetzungsverbot nach § 3 Satz 1 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes entgegen, da mit der Eigentumsaufgabe hier objektiv keine Aussetzung einherging, da die Hunde nicht ohne neue Obhut aus der Obhut des Klägers entlassen und sich selbst überlassen wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.2018 - 3 C 24.16 -, juris Rn. 15; Hessischer VGH, Beschluss vom 23.11.2017 - 2 A 890/16 -, juris Rn. 27, wonach § 3 Satz 1 Nr. 3 TierSchG eine nicht ausschließt, sondern nur gewisse Verhaltensweisen im allgemeinen öffentlichen Ordnungsinteresse sicherstellen soll, für die die Eigentumslage irrelevant ist).
  • VGH Hessen, 23.11.2017 - 2 A 890/16

    Kostenerstattung für die Kastration freilebender Katzen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2020 - 10 LB 138/19
    Der Wirksamkeit der stand im vorliegenden Fall auch nicht das Tieraussetzungsverbot nach § 3 Satz 1 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes entgegen, da mit der Eigentumsaufgabe hier objektiv keine Aussetzung einherging, da die Hunde nicht ohne neue Obhut aus der Obhut des Klägers entlassen und sich selbst überlassen wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.2018 - 3 C 24.16 -, juris Rn. 15; Hessischer VGH, Beschluss vom 23.11.2017 - 2 A 890/16 -, juris Rn. 27, wonach § 3 Satz 1 Nr. 3 TierSchG eine nicht ausschließt, sondern nur gewisse Verhaltensweisen im allgemeinen öffentlichen Ordnungsinteresse sicherstellen soll, für die die Eigentumslage irrelevant ist).
  • VG Regensburg, 26.11.2015 - RO 5 K 14.1521

    Kostenerstattung, Unterbringung, medizinische Versorgung, Tierheim,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2020 - 10 LB 138/19
    Der Senat hat diesbezüglich in dem Beschluss vom 3. Juli 2020 (Vergleichsvorschlag) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entsprechend der bisherigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Frage der angemessenen Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Hundewelpen auf Grund einer Quarantäneanordnung (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 03.11.2018 - W 8 K 16.565 - juris Rn. 64, VG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 26.11.2015 - RO 5 K 14.1521 - juris Rn. 6) auch unter Berücksichtigung der hohen Hygieneanforderungen, des entsprechenden Personalaufwands und der Erforderlichkeit einer speziellen Kleintierbeherbergung ein Tagessatz von 15 EUR pro Hund als angemessen anzusehen ist, sofern keine besonderen Umstände, die die Erforderlichkeit von Mehraufwendungen rechtfertigen, dargelegt werden.
  • VG Würzburg, 03.12.2018 - W 8 K 16.565

    Kostenerstattungsanspruch eines Tierheimes für die Unterbringung und Versorgung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2020 - 10 LB 138/19
    Der Senat hat diesbezüglich in dem Beschluss vom 3. Juli 2020 (Vergleichsvorschlag) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entsprechend der bisherigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Frage der angemessenen Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Hundewelpen auf Grund einer Quarantäneanordnung (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 03.11.2018 - W 8 K 16.565 - juris Rn. 64, VG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 26.11.2015 - RO 5 K 14.1521 - juris Rn. 6) auch unter Berücksichtigung der hohen Hygieneanforderungen, des entsprechenden Personalaufwands und der Erforderlichkeit einer speziellen Kleintierbeherbergung ein Tagessatz von 15 EUR pro Hund als angemessen anzusehen ist, sofern keine besonderen Umstände, die die Erforderlichkeit von Mehraufwendungen rechtfertigen, dargelegt werden.
  • VG Neustadt, 23.02.2021 - 5 L 92/21

    § 33 TierGesG als Rechtsgrundlage für eine gefahrenabwehrrechtlichen Einziehung

    Rechtsgrundlage hierfür ist § 24 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 TierGesG i.V.m. § 20 Satz 1 Nr. 1a BmTierSSchV i.V.m. Art. 35 Abs. 1b der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 04. November 2020 - 10 LB 138/19 -, juris).

    Ferner kann der Antragsgegner gegebenenfalls die Kosten der Unterbringung, Verpflegung und Impfung der Hundewelpen im Tierheim geltend machen (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 04. November 2020 - 10 LB 138/19 -, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht