Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 28.08.2015 - 3-10 O 127/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,79785
LG Frankfurt/Main, 28.08.2015 - 3-10 O 127/13 (https://dejure.org/2015,79785)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.08.2015 - 3-10 O 127/13 (https://dejure.org/2015,79785)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. August 2015 - 3-10 O 127/13 (https://dejure.org/2015,79785)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,79785) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12

    Einkaufswagen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2015 - 10 O 127/13
    Das ist vorliegend der Fall, weil sich aus dem Klagevorbringen ergibt, aufgrund welcher charakteristischen Merkmale der abgebildeten Industrienähmaschinenmodelle dessen Angebot und Vertrieb unlauter sein soll (vgl. zum Ganzen BGH, GRUR 2013, 1052, 1053 Rn. 12 - Einkaufswagen III).

    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je größer der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung (BGH, GRUR 2013, 1052, 1053 Rn. 15 - Einkaufswagen III).

    Auch unter dem Gesichtspunkt, den freien Stand der Technik für den Wettbewerb offenzuhalten, besteht keine Veranlassung, beliebig kombinier- und austauschbaren Merkmalen eine herkunftshinweisende Eignung von vorneherein abzusprechen (BGH, GRUR 2013, 1052, 1053/1054 Rn. 18-20 - Einkaufswagen III).

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 225/98

    Viennetta

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2015 - 10 O 127/13
    Zwar spricht eine deutlich erkennbare unterschiedliche Herstellerangabe auf dem nachgeahmten Produkt in der Regel auch gegen die Annahme einer Zweitmarke (vgl. BGH, GRUR 2001, 251, 254 - Messerkennzeichnung; BGH, WRP 2001, 534, 537 - Viennetta).

    Des Weiteren liegt die Vermutung einer lizenzvertraglichen Beziehung der beteiligten Unternehmen im Regelfall fern, wenn eine (fast) identische Leistungsübernahme zu verneinen ist; denn es entspricht nicht der Lebenserfahrung, dass ein Unternehmen seinem Konkurrenten die nachschaffende Übernahme seiner Produkte gestattet (vgl. BGH, WRP 2001, 534, 537 - Viennetta).

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2015 - 10 O 127/13
    Je mehr die Nachahmung dem Original gleichkommt, desto geringere Anforderungen sind an die weiteren wettbewerblichen Umstände zu stellen (BGH GRUR 1992, 523, 524 - Betonsteinelemente; BGH GRUR 1999, 923, 927 - Tele-Info-CD).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2007 - 11 U 45/06

    Wettbewerbsrecht: Herkunftstäuschung bei Nachahmung des nicht mehr vertriebenen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2015 - 10 O 127/13
    Sie besteht so lange fort, wie die Gefahr einer Herkunftstäuschung besteht, insbesondere so lange wie angenommen werden könnte, der Vertrieb des Originals sei - und sei es auch nur durch einen Lizenznehmer - wieder aufgenommen worden (vgl. OLG Frankfurt am Main, WRP 2007, 1108, 1110 - Hängender Panther).
  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 158/89

    Betonsteinelemente - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2015 - 10 O 127/13
    Je mehr die Nachahmung dem Original gleichkommt, desto geringere Anforderungen sind an die weiteren wettbewerblichen Umstände zu stellen (BGH GRUR 1992, 523, 524 - Betonsteinelemente; BGH GRUR 1999, 923, 927 - Tele-Info-CD).
  • OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 6 U 179/06
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2015 - 10 O 127/13
    Die Besonderheit des vorliegenden Falles besteht demgegenüber aber in einer frappierenden Übereinstimmung der nachgeahmten Industrienähmaschinen, die gerade dem aufmerksamen Verbraucher auffallen und ihn zu Fehlschlüssen verleiten kann (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.06.2007 - 6 U 179/06 , zit. nach juris).
  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 90/98

    Messerkennzeichnung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.08.2015 - 10 O 127/13
    Zwar spricht eine deutlich erkennbare unterschiedliche Herstellerangabe auf dem nachgeahmten Produkt in der Regel auch gegen die Annahme einer Zweitmarke (vgl. BGH, GRUR 2001, 251, 254 - Messerkennzeichnung; BGH, WRP 2001, 534, 537 - Viennetta).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2015 - 22 U 157/14

    Voraussetzungen einer Pflicht des Unternehmers zu Hinweisen wegen der Art der

    Ebenso wie im Rahmen von Kostenerstattungsansprüchen gemäß § 637 Abs. 1 BGB ist auch bei Schadensersatzansprüchen auf Erstattung der der Kosten einer - unterstellt - rechtsmäßigen Selbst- bzw. Ersatzvornahme von Mängelbeseitigungsarbeiten ein mitwirkendes Verschulden des Bestellers oder seines Erfüllungsgehilfen (§§ 254, 278 BGB ) zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.1984, VII ZR 50/82, NJW 1984, 1679 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.04.2014, 10 O 127/13, IBR 2014, 475; OLG Rostock, Urteil vom 11.06.2009, 3 U 213/08, NZBau 2010, 110 ; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2111 mwN; vgl. auch Vygen/Joussen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB , 5. Auflage 2013, Rn 1371; abweichend in Bezug auf die Pflicht zur Minderung eines bereits eingetretenen Schadens: OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2004, 17 U 107/04, BauR 2005, 879 ; OLG Celle, Urteil vom 11.12.2003, 6 U 105/03, NZBau 2004, 445 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht