Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 17.11.2017 - 3-10 O 18/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,70225
LG Frankfurt/Main, 17.11.2017 - 3-10 O 18/17 (https://dejure.org/2017,70225)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.11.2017 - 3-10 O 18/17 (https://dejure.org/2017,70225)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. November 2017 - 3-10 O 18/17 (https://dejure.org/2017,70225)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,70225) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08

    POWER BALL

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.11.2017 - 10 O 18/17
    Die Beklagten haben das Zeichen "A" benutzt, indem sie das Ergebnis ihrer Internetsuchmaschine dahingehend beeinflusst haben, dass als Ergebnis des Auswahlverfahrens bei Eingabe des Zeichens "A" auch Angebote von Fremdprodukten erscheinen (vgl. BGH, GRUR 2010, 835 Rn. 25 - POWERBALL).

    Eine markenmäßige Verwendung oder - was dem entspricht - eine Verwendung als Marke setzt voraus, dass die Bezeichnung im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer dient (stRspr, vgl. BGH, GRUR 2010, 835 Rn. 23 - POWERBALL, mwN).

    Jedenfalls bei Einsatz einer internen Suchmaschine eines Verkaufsportals liegt eine markenmäßige Benutzung eines Zeichens vor, wenn das Zeichen dazu benutzt wird, den Kunden auf die Waren oder Dienstleistungen eines Drittanbieters hinzuweisen (vgl. BGH, GRUR 2010, 835 Rn. 25 - POWERBALL; OLG Köln, GRUR-RR 2016, 240 - Trefferliste bei ...; OLG München a.a.O. Rn. 28; OLG Frankfurt am Main a.a.O. Rn. 15).

  • BGH, 02.04.2015 - I ZR 167/13

    Vergleichende Werbung: Verwendung einer fremden Marke in einem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.11.2017 - 10 O 18/17
    Entgegen der Auffassung der Beklagten ergibt sich die Zulässigkeit der Anzeige von Drittprodukten bei Eingabe des Zeichens "A" auch nicht aus der Entscheidung des BGH "Staubsaugerbeutel im Internet" (BGH, GRUR 2015, 1136).

    Eine solche Bezugnahme verletze das fremde Kennzeichen nicht, wenn sie unter Beachtung der in der RL 2006/114/EG aufgestellten Bedingungen erfolge und das fremde Zeichen verwendet werde, um auf den Bestimmungszweck des angebotenen Produkts hinzuweisen (BGH, GRUR 2015, 1136 Rn. 17 - Staubsaugerbeutel im Internet).

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.11.2017 - 10 O 18/17
    Entgegen der Auffassung der Beklagten steht einer Benutzung der Marke durch sie auch nicht das Urteil des EuGH vom 23.3.2010 (GRUR 2010, 445 - Google und Google France) entgegen.

    Der Kunde nutze das Zeichen im Rahmen seiner eigenen kommerziellen Kommunikation (EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 55, 56 - Google und Google France).

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 217/10

    MOST-Pralinen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.11.2017 - 10 O 18/17
    Ein solcher Fall des so genannte Keyword-Advertising (vgl. dazu auch EuGH, ECLI:EU:C:2011:604 = GRUR 2011, 1124 - Interflora; BGH, GRUR 2014, 182 - Fleurop; BGH, GRUR 2013, 290 - MOST-Pralinen) ist vorliegend nicht gegeben.

    Die Rechtsprechung zum so genannten Keyword-Advertising, nach der hinsichtlich der Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke eine zweistufige Prüfung vorzunehmen ist, nämlich zunächst, ob bei einem normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer aufgrund der allgemein bekannten Marktmerkmale das Wissen zu unterstellen ist, dass der Werbende und der Markeninhaber nicht miteinander wirtschaftlich verbunden sind und, falls dieses Wissen fehlt, ob für den Internetnutzer aus der Werbeanzeige erkennbar ist, dass die vom Werbenden angebotenen Waren nicht vom Markeninhaber stammen (vgl. BGH, GRUR 2013, 290 Rn. 22 - MOST-Pralinen, mwN), findet vorliegend keine Anwendung.

  • BGH, 27.06.2013 - I ZR 53/12

    Markenrechtsverletzung: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion einer Marke durch

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.11.2017 - 10 O 18/17
    Ein solcher Fall des so genannte Keyword-Advertising (vgl. dazu auch EuGH, ECLI:EU:C:2011:604 = GRUR 2011, 1124 - Interflora; BGH, GRUR 2014, 182 - Fleurop; BGH, GRUR 2013, 290 - MOST-Pralinen) ist vorliegend nicht gegeben.

    Eine Trennung zwischen zu der Suchanfrage tatsächlich passenden Treffern und nur anlässlich der Suche erscheinenden sonstigen Werbeanzeigen (vgl. dazu BGH, GRUR 2014, 182 Rn. 20, 21 - Fleurop) wird gerade nicht vorgenommen.

  • OLG München, 12.05.2016 - 29 U 3500/15

    Markenmäßige Benutzung in Suchmaschinen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.11.2017 - 10 O 18/17
    Insoweit folgt die Kammer der Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main (GRUR 2016, 620 - Fatboy) und des OLG München (GRUR-RR 2016, 403) für Parallelfallgestaltungen in Bezug auf die Webseite "....de" und deren interne Suchmaschine.

    Der Algorithmus wird durch die Beklagten vorgegeben und gerade durch diesen sich am Kundenverhalten orientierenden Algorithmus kommt es dazu, dass bei Eingabe des Zeichens "A" Konkurrenzprodukte angezeigt werden (vgl. OLG München, GRUR-RR 2016, 403 - Ortlieb, Rn. 26).

  • OLG Köln, 20.11.2015 - 6 U 40/15

    Haftung für Markenverletzung durch Suchergebnisse bei Amazon

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.11.2017 - 10 O 18/17
    Die Ergebnisliste ist Teil der kommerziellen Kommunikation der Bekl. mit den Nutzern, nicht der Drittanbieter (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2016, 240 - Trefferliste bei ...) (vgl. zum Ganzen OLG München a.a.O. Rn. 27).

    Jedenfalls bei Einsatz einer internen Suchmaschine eines Verkaufsportals liegt eine markenmäßige Benutzung eines Zeichens vor, wenn das Zeichen dazu benutzt wird, den Kunden auf die Waren oder Dienstleistungen eines Drittanbieters hinzuweisen (vgl. BGH, GRUR 2010, 835 Rn. 25 - POWERBALL; OLG Köln, GRUR-RR 2016, 240 - Trefferliste bei ...; OLG München a.a.O. Rn. 28; OLG Frankfurt am Main a.a.O. Rn. 15).

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.11.2017 - 10 O 18/17
    Entscheidend ist, dass der Werbepartner in die betriebliche Organisation des Betriebsinhabers in der Weise eingegliedert ist, dass der Erfolg der Geschäftstätigkeit des beauftragten Unternehmens dem Betriebsinhaber zugutekommt und der Betriebsinhaber einen bestimmenden, durchsetzbaren Einfluss auf diejenige Tätigkeit des beauftragten Unternehmens hat, in deren Bereich das beanstandete Verhalten fällt (BGH, GRUR 2009, 1167 - Partnerprogramm).
  • OLG Hamburg, 19.06.2013 - 5 W 31/13

    Elitepartner - Wettbewerbsverstoß: Verwendung eines mit einer Word-/Bildmarke

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.11.2017 - 10 O 18/17
    Die Beklagten können sich nicht erfolgreich darauf berufen, dass das OLG Hamburg in der Entscheidung "Elitepartner" (GRUR 2014, 490) abweichende Grundsätze aufgestellt hätte.
  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07

    Bananabay II

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.11.2017 - 10 O 18/17
    Selbst wenn man annehmen wollte, eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion würde ausscheiden, wenn sich die in der Trefferliste angezeigten Wettbewerbsprodukte für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internet-Nutzer unschwer als solche erkennen ließen (vgl. BGH, GRUR 2011, 828 Rn. 24 - Bananabay II), kommt dies vorliegend jedoch nicht zum Tragen.
  • EuGH, 22.09.2011 - C-323/09

    Interflora und Interflora British Unit - Marken - Werbung im Internet anhand von

  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 188/13

    Zulässigkeit der allgemeinen Markenrechtsbeschwerde - Uhrenankauf im Internet

  • OLG Frankfurt, 11.02.2016 - 6 U 16/15

    Markenmäßige Benutzung durch Beeinflussung der Suchfunktion einer

  • OLG Frankfurt, 21.02.2019 - 6 U 16/18

    Markenverletzung durch Beeinflussung der Suchfunktion

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 17.11.2017, Az. 3-10 O 18/17 abgeändert.

    das Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17.11.2017, Az. 3-10 O 18/17, teilweise abzuändern und die Klage in vollem Umfang abzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht