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LG Erfurt, 26.06.2009 - 10 O 2152/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 37
- NZV 2010, 84
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 03.06.2013 - 4 U 42/13
Höhere Gewalt im Sinne von § 1 II HaftPflG (Fahrrad auf Schienen)
In den von der Klägerin angeführten Urteilen, in denen die Ablage von Gegenständen auf den Schienen nicht als höhere Gewalt angesehen wurde, bestand die Besonderheit, dass es sich um Gegenstände handelte, die von der Streckenverwaltung oder beauftragten Bauarbeitern neben den Gleisen liegen gelassen worden waren (OLG Oldenburg NJW-RR 2007, 510: neben den Gleisen ohne Sicherungsmaßnahme gelagerte Gleisschraubmaschine; LG Erfurt NJW-RR 2010, 37: liegen gelassenes Schienenstück). - LG Frankfurt/Main, 11.01.2013 - 7 O 130/12
Haftung für Schäden an einem Triebwagen durch Gegenstände auf den Gleisen; …
Gleichermaßen trafen die Beklagte hier auch nicht deswegen höhere Überwachungspflichten, da sie den schädigenden Gegenstand zuvor selbst in die Nähe des Gleisbettes verbracht hatte (OLG Oldenburg, NJW-RR 2007, 1031 ff.) oder die Gegenstände dort bereits längere Zeit frei zugänglich lagen (LG Erfurt, NJW-RR 2010, 37 ff.). - LG Magdeburg, 05.07.2010 - 10 O 602/10
Gefährdungshaftung eines Eisenbahnverkehrsunternehmens: Haftungsausschlussgrund …
Gilt diese Einschätzung bereits für die bewusste Sabotage von Bahnanlagen (vgl. insoweit auch das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 26. Juni 2009, Az. 10 O 2152/06 - zitiert nach juris), muss das auch in Fällen unbewusster Beschädigungen gelten.