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   BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 3/93   

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BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 3/93 (https://dejure.org/1994,3136)
BSG, Entscheidung vom 22.11.1994 - 10 RKg 3/93 (https://dejure.org/1994,3136)
BSG, Entscheidung vom 22. November 1994 - 10 RKg 3/93 (https://dejure.org/1994,3136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kindergeld - Ausbildungskindergeld - Prüfungsvorbereitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKGG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 25.11.1976 - 11 RA 146/75

    Anspruch auf Wiedergewährung eines Kinderzuschusses zum Altersruhegeld -

    Auszug aus BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 3/93
    Deshalb ist eine Ausbildung im Rahmen der herkömmlichen Organisationsform einer Schule zu verlangen, d.h. der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, bei welcher eine allgemeine Stetigkeit und Regelmäßigkeit der Ausbildung vorgeschrieben und ihre Dauer nicht allein der Selbstverantwortung des Schülers überlassen ist (BSG vom 25. November 1976, BSGE 43, 44 = SozR 2200 § 1262 Nr. 9).

    Eine andere Beurteilung gälte selbst dann nicht, wenn R. nach der hierfür vorgesehenen Zeit sein Lernziel erreicht hätte (vgl. BSGE 43, 44, 47 f.).

  • BSG, 25.04.1984 - 10 RKg 2/83

    Schulausbildung - Ausbildungsgang - Kindergeldanspruch

    Auszug aus BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 3/93
    Die schulmäßige Organisation der Sprachkurse mit Hausaufgaben und Leistungskontrolle, wie sie R. als Zeuge vor dem SG geschildert habe, und der faktische Druck zu programmgemäßem Abschluß, der sich durch die aufeinander aufbauenden Kurse ergebe, genüge zur Bejahung des erforderlichen Maßes an schulmäßiger Einbindung in einen vorgegebenen Ablauf (Hinweis auf BSG SozR 5870 § 2 Nr. 32).

    Diese Zeit genügt damit nicht den Voraussetzungen für eine Schulausbildung, die der Senat in seinen Urteilen vom 7. September 1988 (10 RKg 6/87, HV-INFO 1988, 2115), vom 14. März 1989 (10 RKg 19/87, SozSich 1989, 319) und 17. Mai 1989 (10 RKg 11/88, HV-INFO 1989, 1632) zusammengefaßt hat: Unter einer Schulausbildung ist in der Regel der Besuch öffentlicher oder privater allgemeinbildender oder weiterführender Schulen zu verstehen, wenn der Unterricht nach staatlich genehmigten Lehrplänen für öffentliche Schulen gestaltet wird (BSG vom 25. April 1984, SozR 5870 § 2 Nr. 32 m.w.N.).

  • BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 30/93

    Kindergeld - Berufsausbildung - Sprachkurs

    Auszug aus BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 3/93
    Seine Schulausbildung war zwar noch nicht mit der höchsten denkbaren Stufe, nämlich der allgemeinen Hochschulreife, abgeschlossen (s BSG vom 22. Juli 1994 - 10 RKg 30/93, Umdruck S. 4); gerade deren Vorbereitung diente der Besuch der Sprachkurse für Latein vom Wintersemester 1989/90 bis zum Wintersemester 1990/91. Der Wertung i.S. des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BKGG als Schulausbildung steht jedoch entgegen, daß sich R. damals ausschließlich selbstbestimmt auf die Ergänzungsprüfung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife vorbereitete.

    Es hat jedoch nicht festgestellt, daß der Erwerb entsprechender Sprachkenntnisse im Wege eines Gasthörerstudiums Teil einer Studienordnung für das Fach evangelische Theologie oder Teil einer - in welcher Weise auch immer - geregelten Ausbildung als evangelischer Pfarrer wäre (zur Beurteilung von als Zulassungsvoraussetzung verlangten Sprachkursen S. BSG vom 22. Juni 1994 - 10 RKg 30/93, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92

    Kindergeld - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Rücknahme - Asylberechtigter

    Auszug aus BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 3/93
    Dies dient nicht nur der Verwaltungsvereinfachung, sondern geschieht auch im Interesse der Verwirklichung der Zwecke des Kindergeldes, das den gegenwärtigen Unterhaltsbedarf des Kindes - teilweise - abdecken soll (BSG vom 15. Dezember 1992, SozR 3-5870 § 1 Nr. 2 S. 11).
  • BSG, 13.01.1993 - 14a/6 RKa 67/91

    Zulässigkeit einer Klage - Kassenzahnarztrecht - Rechtsnormen - Unwirksamkeit

    Auszug aus BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 3/93
    Ihrer Heranziehung steht jedoch § 162 SGG im vorliegenden Fall nicht entgegen, da das LSG sie unberücksichtigt gelassen hat (st Rspr; BSG vom 17. April 1958, BSGE 7, 122, 125 = SozR Nr. 99 zu § 162 SGG; ebenso in neuerer Zeit auch BSG vom 8. April 1992 - 10 RKg 31/90 = ZfJ 1993, 555; BSG vom 13. Oktober 1992, BSGE 71, 163, 165 = SozR 3-5050 § 15 Nr. 4 sowie BSG vom 13. Januar 1993, SozR 3-2500 § 88 Nr. 2 S. 18 f. jeweils m.w.N.).
  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 24/91

    Fremdrenten - Osteuropa - Revision - Tatsachenfeststellungen - Selbständig

    Auszug aus BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 3/93
    Ihrer Heranziehung steht jedoch § 162 SGG im vorliegenden Fall nicht entgegen, da das LSG sie unberücksichtigt gelassen hat (st Rspr; BSG vom 17. April 1958, BSGE 7, 122, 125 = SozR Nr. 99 zu § 162 SGG; ebenso in neuerer Zeit auch BSG vom 8. April 1992 - 10 RKg 31/90 = ZfJ 1993, 555; BSG vom 13. Oktober 1992, BSGE 71, 163, 165 = SozR 3-5050 § 15 Nr. 4 sowie BSG vom 13. Januar 1993, SozR 3-2500 § 88 Nr. 2 S. 18 f. jeweils m.w.N.).
  • BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 31/90

    Anspruchsvoraussetzungen auf höhere Auszahlung des Kindergeldes - Der sog.

    Auszug aus BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 3/93
    Ihrer Heranziehung steht jedoch § 162 SGG im vorliegenden Fall nicht entgegen, da das LSG sie unberücksichtigt gelassen hat (st Rspr; BSG vom 17. April 1958, BSGE 7, 122, 125 = SozR Nr. 99 zu § 162 SGG; ebenso in neuerer Zeit auch BSG vom 8. April 1992 - 10 RKg 31/90 = ZfJ 1993, 555; BSG vom 13. Oktober 1992, BSGE 71, 163, 165 = SozR 3-5050 § 15 Nr. 4 sowie BSG vom 13. Januar 1993, SozR 3-2500 § 88 Nr. 2 S. 18 f. jeweils m.w.N.).
  • BSG, 23.02.1994 - 10 RKg 18/93

    Studienordnung - Fachstudium - Lehrveranstaltung - Berufsausbildung

    Auszug aus BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 3/93
    Denn die Dauer eines Kursbesuchs als Gasthörer bleibt voll und ganz diesem überlassen, während den eingeschriebenen Theologiestudenten durch die Höchstzahl der nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnenden Sprachsemester eine Studiendauer bis zur Ablegung der entsprechenden Sprachprüfungen (Graecum, Hebraicum) vorgegeben ist (zum Besuch von Lehrveranstaltungen als Gasthörer S. auch BSG vom 23. Februar 1994, SozR 3-5870 § 2 Nr. 23).
  • BSG, 17.04.1958 - 8 RV 271/56
    Auszug aus BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 3/93
    Ihrer Heranziehung steht jedoch § 162 SGG im vorliegenden Fall nicht entgegen, da das LSG sie unberücksichtigt gelassen hat (st Rspr; BSG vom 17. April 1958, BSGE 7, 122, 125 = SozR Nr. 99 zu § 162 SGG; ebenso in neuerer Zeit auch BSG vom 8. April 1992 - 10 RKg 31/90 = ZfJ 1993, 555; BSG vom 13. Oktober 1992, BSGE 71, 163, 165 = SozR 3-5050 § 15 Nr. 4 sowie BSG vom 13. Januar 1993, SozR 3-2500 § 88 Nr. 2 S. 18 f. jeweils m.w.N.).
  • BSG, 10.12.1974 - GS 1/74

    Rechtsmittelgegner - Beigeladener - Sprungrevision

    Auszug aus BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 3/93
    Als erforderliche Beschwer des gemäß § 75 Abs. 1 SGG ("einfach") beigeladenen Landes reicht aus, daß das angefochtene Urteil seine wirtschaftlichen Interessen ohne Eingriff in eine bestehende Rechtsposition beeinträchtigt (vgl. Bundessozialgericht BSG - Großer Senat - vom 10. Dezember 1974, SozR 1500 § 161 Nr. 1 S. 8).
  • BSG, 07.09.1988 - 10 RKg 6/87
  • BSG, 07.12.1977 - 1 RA 107/76

    Schulausbildung - Böhmische Realschule - Private Vorbereitung

  • BSG, 14.03.1989 - 10 RKg 19/87
  • BSG, 17.05.1989 - 10 RKg 11/88
  • BFH, 18.03.2009 - III R 26/06

    Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler als Berufsausbildung

    Auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Begriff der Schulausbildung in § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bundeskindergeldgesetzes a.F. (Urteile vom 7. September 1988 10 RKg 6/87, Aktueller Informationsdienst für die berufsgenossenschaftliche Sachbearbeitung 1988, 2115, betr. Nichtschülerabitur, und vom 22. November 1994 10 RKg 3/93, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 1995, 234, betr. Gasthörerstudium zur Erlangung der Hochschulreife), kann nur eingeschränkt zurückgegriffen werden, da seit der Systemumstellung zum 1. Januar 1996 der steuerrechtliche Begriff der Berufsausbildung im Kindergeldrecht gilt und somit eine einheitliche steuerrechtliche Auslegung geboten ist.
  • SG Aachen, 31.05.2011 - S 13 KG 2/10

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Unter einer Schulausbildung ist in der Regel der Besuch öffentlicher oder privater allgemeinbildender oder weiterführender Schulen zu verstehen, wenn der Unterricht nach staatlich genehmigten Lehrplänen für öffentliche Schulen gestaltet wird (BSG, Urteil vom 22.11.1994 - 10 RKg 3/93).

    Unter einer Schulausbildung ist in der Regel der Besuch öffentlicher oder privater allgemeinbildender oder weiterführender Schulen zu verstehen, wenn der Unterricht nach staatlich genehmigten Lehrplänen für öffentliche Schulen gestaltet wird (BSG, Urteil vom 22.11.1994 - 10 RKg 3/93).

    Unter einer Schulausbildung ist in der Regel der Besuch öffentlicher oder privater allgemeinbildender oder weiterführender Schulen zu verstehen, wenn der Unterricht nach staatlich genehmigten Lehrplänen für öffentliche Schulen gestaltet wird (BSG, Urteil vom 22.11.1994 - 10 RKg 3/93).

    Unter einer Schulausbildung ist in der Regel der Besuch öffentlicher oder privater allgemeinbildender oder weiterführender Schulen zu verstehen, wenn der Unterricht nach staatlich genehmigten Lehrplänen für öffentliche Schulen gestaltet wird (BSG, Urteil vom 22.11.1994 - 10 RKg 3/93).

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.1998 - 8 K 268/97

    Selbststudium als Vorbereitung auf Schulabschluß

    So ist für eine schulische Ausbildung die Vermittlung von Wissen an einer schulischen Einrichtung mit Einbindung des Schülers in eine schulische Mindestorganisation und Unterricht nach staatlich genehmigten Lehrplänen erforderlich, wodurch eine gewisse dauernde Lehrkontrolle ermöglicht wird (vgl. Urteile des BSG vom 7. September 1988 - 10 RKg 6/87 -, Dienstblatt Rechtsprechung der Bundesanstalt für Arbeit - DBIR -, Nr. 3422 und vom 22. November 1994 - 10 RKg 3/93 -, DBIR Nr. 4192 zu § 2 BKGG ).

    Die gegenteilige Rechtsprechung des BSG (u.a. BSG vom 22.11.1994 - 10 RKg 3/93) ist durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs zum 1.1.1996 überholt.

  • FG Schleswig-Holstein, 18.01.2018 - 3 K 154/16

    Kindergeld: Anforderung an die Anerkennung einer Berufsausbildung -

    Auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Begriff der Schulausbildung in § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bundeskindergeldgesetzes a.F. (BSG-Urteile vom 7. September 1988 10 RKg 6/87, juris, und vom 22. November 1994 10 RKg 3/93, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 1995, 234), kann nur eingeschränkt zurückgegriffen werden, da seit der Systemumstellung zum 1. Januar 1996 der steuerrechtliche Begriff der Berufsausbildung im Kindergeldrecht gilt und somit eine einheitliche steuerrechtliche Auslegung geboten ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 KG 3/11

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Abschnitte von Fernunterrichtslehrgängen zur Vorbereitung auf eine schulische Abschlussprüfung werden einer Schulausbildung gleichgeachtet; allerdings nur, wenn und soweit die generelle Gewähr für eine der herkömmlichen Schulausbildung vergleichbare Stetigkeit und Regelmäßigkeit der Ausbildung gegeben und ihre Dauer nicht allein der Selbstverantwortung des Schülers überlassen (BSG, Urteil vom 22.11.1994 - 10 RKg 3/93 = SozR 3-5870 § 2 Nr. 30 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 13.05.2004 - L 14 KG 2/02

    Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld sowie Rückforderung; Schulausbildung im

    Ähnlich entschied das Bundessozialgericht mit Urteil vom 22.11.1994 - 10 RKg 3/93 (SozR 3-5870 § 2 Nr. 30) zu dem Fall, dass ein Kind als Gasthörer an der Universität Sprachkurse (mit Hausarbeiten und Leistungskontrolle, jedoch ohne Zulassung an den Abschlussklausuren) zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife besuchte.
  • FG Nürnberg, 09.05.2012 - 3 K 896/11

    Berücksichtigung des an einem ausländischen Ferngymnasium eingeschriebenen

    Auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Begriff der Schulausbildung in § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bundeskindergeldgesetzes a.F. (Urteile vom 7. September 1988 10 RKg 6/87, Aktueller Informationsdienst für die berufsgenossenschaftliche Sachbearbeitung 1988, 2115, betr. Nichtschülerabitur, und vom 22. November 1994 10 RKg 3/93, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 1995, 234, betr. Gasthörerstudium zur Erlangung der Hochschulreife), kann nur eingeschränkt zurückgegriffen werden, da seit der Systemumstellung zum 1. Januar 1996 der steuerrechtliche Begriff der Berufsausbildung im Kindergeldrecht gilt und somit eine einheitliche steuerrechtliche Auslegung geboten ist.
  • FG Baden-Württemberg, 03.08.1999 - 1 K 143/97

    Besuch einer nur als berufsfördernd anerkannten Schule als Berufsausbildung

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Rechtsprechung
   BSG, 22.04.1994 - 10 RKg 3/93   

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https://dejure.org/1994,19459
BSG, 22.04.1994 - 10 RKg 3/93 (https://dejure.org/1994,19459)
BSG, Entscheidung vom 22.04.1994 - 10 RKg 3/93 (https://dejure.org/1994,19459)
BSG, Entscheidung vom 22. April 1994 - 10 RKg 3/93 (https://dejure.org/1994,19459)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1995, 234
 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2018 - L 16 KR 71/17
    Diese Rechtsprechung hat das BSG in der Folgezeit modifiziert und ausgeführt, dass ein Fernunterrichtslehrgang zur Vorbereitung auf das Abitur einer Schulausbildung gleichzuachten sei, wenn und soweit die generelle Gewähr für eine der herkömmlichen Schulausbildung vergleichbare Stetigkeit und Regelmäßigkeit der Ausbildung gegeben und ihre Dauer nicht allein der Verantwortung des Schülers überlassen ist (BSG, Urteil vom 25. November 1976 - 11 RA 146/75 = SozR 2200 § 1262 Nr. 9 = BSGE 43, 44; BSG, Urteil vom 22. April 1994 - 10 RKg 3/93 = NZS 1995, 234; Baier, aaO, § 10 Rdnr 50; Gerlach, aaO, § 10 Rdnr 55; Wiegand, aaO, Rdnr 27; siehe auch BSG, Urteil vom 7. September 1988 - 10 R Kg 6/87).

    Dies gilt auch dann, wenn das Lernziel in der dafür vorgesehenen Zeit erreicht wird (BSG, Urteil vom 22. April 1994 - 10 RKg 3/93) oder und ein faktischer Druck zum programmgemäßen Abschluss besteht (Bayr. LSG, Urteil vom 13. Mai 2004 - L 14 KG 2/02).

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