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   BSG, 07.09.1988 - 10 RKg 6/87   

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BSG, 07.09.1988 - 10 RKg 6/87 (https://dejure.org/1988,21159)
BSG, Entscheidung vom 07.09.1988 - 10 RKg 6/87 (https://dejure.org/1988,21159)
BSG, Entscheidung vom 07. September 1988 - 10 RKg 6/87 (https://dejure.org/1988,21159)
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Wird zitiert von ... (11)

  • BFH, 18.03.2009 - III R 26/06

    Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler als Berufsausbildung

    Auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Begriff der Schulausbildung in § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bundeskindergeldgesetzes a.F. (Urteile vom 7. September 1988 10 RKg 6/87, Aktueller Informationsdienst für die berufsgenossenschaftliche Sachbearbeitung 1988, 2115, betr. Nichtschülerabitur, und vom 22. November 1994 10 RKg 3/93, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 1995, 234, betr. Gasthörerstudium zur Erlangung der Hochschulreife), kann nur eingeschränkt zurückgegriffen werden, da seit der Systemumstellung zum 1. Januar 1996 der steuerrechtliche Begriff der Berufsausbildung im Kindergeldrecht gilt und somit eine einheitliche steuerrechtliche Auslegung geboten ist.
  • LSG Bayern, 13.05.2004 - L 14 KG 2/02

    Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld sowie Rückforderung; Schulausbildung im

    Der Begriff der Schulausbildung ist zwar ständig im Wandel begriffen und wurde daher vom Bundessozialgericht in vorsichtiger Handhabung der bisherigen Grundsätze in neu diskutierten Fällen (Abendgymnasium, Fernunterricht, Nichtschülerreifeprüfung, Gasthörer an Universitäten) in engen Grenzen erweitert; aber auch hier genügte nicht die Eigenschaft als bloße Ausbildung oder Weiterbildung, die die Arbeitskraft des Kindes überwiegend beanspruchte; festgehalten wurde am "schulischen Zusammenhang" (BSG vom 07.09.1988 - 10 RKg 6/87).

    Dagegen kann nicht auf das ins Auge gefasste Lernziel und dessen fristgerechtes Erreichen abgestellt werden (BSG vom 07.09.1988 - 10 RKg 6/87).

    Eine generelle (seitens der Schule geleistete) Gewähr für eine der herkömmlichen Schulausbildung vergleichbare Stetigkeit und Regelmäßigkeit der Ausbildung war nicht gegeben, wie sie der Begriff der Schulausbildung im BKGG erfordert (vgl. BSG vom 25.11.1976, a.a.O., vom 17.05.1989 - 10 RKg 11/88, vom 07.09.1988, a.a.O. und vom 31.08.2000 - B 4 RA 5/00 R in SozR 3-2600 § 48 Nr. 4).

    Im weiteren Urteil vom 07.09.1988 (a.a.O.) zur Vorbereitung auf das Externenabitur wertete das Bundessozialgericht den Nachhilfeunterricht an einem Pädagogischem Zentrum e.V. (Projekt arbeitsloser Lehrer) nicht als Ausbildungstatbestand, weil die (schulische) Kontrolle fehle und sich die Teilnahme an den Nachhilfestunden als Teil des selbstverantwortlich gestalteten Erwerbs des Prüfungsstoffes darstelle.

  • FG Düsseldorf, 21.02.2006 - 10 K 171/03

    Kindergeld; Berufsausbildung; Vorbereitung auf die Abiturprüfung für

    Dieser Anweisung liegt noch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zugrunde, nach der die Vorbereitung auf die Nichtschüler-Reifeprüfung keine Schulausbildung i. S. des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) a. F. darstellt, wenn der Nichtschüler nicht an einem irgendwie kontrollierten Unterricht teilnimmt, sondern den Erwerb des Prüfungsstoffes nach eigener freier Verantwortung bestimmt (Urteil vom 7. September 1988 10 RKg 6/87, Aktueller Informationsdienst für die berufsgenossenschaftlichen Sachbearbeiter - HVBG-INFO - 1988, 2115 = Juris-Dok. Nr. KSRE032653406).
  • BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 3/93

    Kindergeld - Ausbildungskindergeld - Prüfungsvorbereitung

    Diese Zeit genügt damit nicht den Voraussetzungen für eine Schulausbildung, die der Senat in seinen Urteilen vom 7. September 1988 (10 RKg 6/87, HV-INFO 1988, 2115), vom 14. März 1989 (10 RKg 19/87, SozSich 1989, 319) und 17. Mai 1989 (10 RKg 11/88, HV-INFO 1989, 1632) zusammengefaßt hat: Unter einer Schulausbildung ist in der Regel der Besuch öffentlicher oder privater allgemeinbildender oder weiterführender Schulen zu verstehen, wenn der Unterricht nach staatlich genehmigten Lehrplänen für öffentliche Schulen gestaltet wird (BSG vom 25. April 1984, SozR 5870 § 2 Nr. 32 m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 18.01.2018 - 3 K 154/16

    Kindergeld: Anforderung an die Anerkennung einer Berufsausbildung -

    Auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Begriff der Schulausbildung in § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bundeskindergeldgesetzes a.F. (BSG-Urteile vom 7. September 1988 10 RKg 6/87, juris, und vom 22. November 1994 10 RKg 3/93, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 1995, 234), kann nur eingeschränkt zurückgegriffen werden, da seit der Systemumstellung zum 1. Januar 1996 der steuerrechtliche Begriff der Berufsausbildung im Kindergeldrecht gilt und somit eine einheitliche steuerrechtliche Auslegung geboten ist.
  • BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 20/88

    Berufliche Fortbildung im Selbststudium keine Maßnahme der beruflichen

    Unverzichtbar ist, daß der Schüler in eine schulische Mindestorganisation eingebunden und einem Mindestmaß an Lernkontrolle unterworfen ist; hängen Intensität und Dauer des Ausbildungsganges im wesentlichen von der Entscheidung und der Selbstverantwortung des Schülers ab, kann von Schulausbildung nicht die Rede sein (BSG vom 7. September 1988 - 10 RKg 6/87 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 KG 3/11

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Eine ausschließlich selbstbestimmte Vorbereitung auf eine Prüfung ist nicht unter den Begriff der Schulausbildung einordnen (vgl. BSG, Urteil vom 07.09.1988 - 10 RKg 6/87 - m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 09.05.2012 - 3 K 896/11

    Berücksichtigung des an einem ausländischen Ferngymnasium eingeschriebenen

    Auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Begriff der Schulausbildung in § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bundeskindergeldgesetzes a.F. (Urteile vom 7. September 1988 10 RKg 6/87, Aktueller Informationsdienst für die berufsgenossenschaftliche Sachbearbeitung 1988, 2115, betr. Nichtschülerabitur, und vom 22. November 1994 10 RKg 3/93, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 1995, 234, betr. Gasthörerstudium zur Erlangung der Hochschulreife), kann nur eingeschränkt zurückgegriffen werden, da seit der Systemumstellung zum 1. Januar 1996 der steuerrechtliche Begriff der Berufsausbildung im Kindergeldrecht gilt und somit eine einheitliche steuerrechtliche Auslegung geboten ist.
  • LSG Hessen, 17.05.1989 - L 6 Kg 142/87

    Kindergeld; Minderjährig; Volkshochschule; Vorbereitungskurs; Haupschulabschluß;

    Dies gilt allerdings nur, wenn und soweit die generelle Gewähr für eine der herkömmlichen Schulausbildung vergleichbare Stetigkeit und Regelmäßigkeit der Ausbildung gegeben und ihre Dauer nicht allein der Selbstverantwortung des Schülers überlassen ist (BSG Urteil vom 7. September 1988 - 10 RKg 6/87 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 26.11.1998 - 8 K 268/97

    Selbststudium als Vorbereitung auf Schulabschluß

    So ist für eine schulische Ausbildung die Vermittlung von Wissen an einer schulischen Einrichtung mit Einbindung des Schülers in eine schulische Mindestorganisation und Unterricht nach staatlich genehmigten Lehrplänen erforderlich, wodurch eine gewisse dauernde Lehrkontrolle ermöglicht wird (vgl. Urteile des BSG vom 7. September 1988 - 10 RKg 6/87 -, Dienstblatt Rechtsprechung der Bundesanstalt für Arbeit - DBIR -, Nr. 3422 und vom 22. November 1994 - 10 RKg 3/93 -, DBIR Nr. 4192 zu § 2 BKGG ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2018 - L 16 KR 71/17
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