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   OLG Frankfurt, 27.10.2015 - 10 U 143/13   

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OLG Frankfurt, 27.10.2015 - 10 U 143/13 (https://dejure.org/2015,64356)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.10.2015 - 10 U 143/13 (https://dejure.org/2015,64356)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - 10 U 143/13 (https://dejure.org/2015,64356)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    Umfang der Beweiskraft des gerichtlichen Eingangsstempels auf einem Telefax

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Beweiskraft des gerichtlichen Eingangsstempels auf einem Telefax

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03

    Beweiswirkung der Zustellungsurkunde über die Ersatzzustellung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2015 - 10 U 143/13
    Damit beweist in diesen Fällen der Eingangsstempel nicht mehr den Zeitpunkt des Eingangs der Faxsendung, der als solcher von der Urkundsperson nicht wahrgenommen wird (dazu BGH NJW 2004, 2386, 2387 [BGH 06.05.2004 - IX ZB 43/03] ; Zöller/Geimer, ZPO, 30.Aufl., § 418 Rdn. 3), sondern nur noch, was die Urkundsperson der Empfangszeile entnommen hat.
  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 254/10

    Beweiskraft öffentlicher Urkunden: Nachweis der Unrichtigkeit eines gerichtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2015 - 10 U 143/13
    Er beweist im Grundsatz, dass das Schriftstück zu einem bestimmten Zeitpunkt bei Gericht eingegangen ist (z.B. BGH MDR 2012, 667 [BGH 17.02.2012 - V ZR 254/10] ).
  • BGH, 20.01.1983 - IX ZR 19/82

    Voraussetzungen der antragslosen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2015 - 10 U 143/13
    Ein solcher Ausnahmefall liegt aber beispielsweise nicht vor, wenn das Rechtsmittelgericht innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Rechtsmittelfrist noch nicht über die Unzulässigkeit des Rechtsmittels entschieden hat (BGH VersR 1983, 376; OLG Düsseldorf MDR 1994, 99; Zöller/Greger, § 234 Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.1992 - 8 U 175/91

    Zulässigkeit eines nach Ablauf der Jahresfrist gestellten Antrags auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2015 - 10 U 143/13
    Ein solcher Ausnahmefall liegt aber beispielsweise nicht vor, wenn das Rechtsmittelgericht innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Rechtsmittelfrist noch nicht über die Unzulässigkeit des Rechtsmittels entschieden hat (BGH VersR 1983, 376; OLG Düsseldorf MDR 1994, 99; Zöller/Greger, § 234 Rn. 12).
  • BGH, 27.10.2016 - III ZR 417/15

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Eingang des

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. Oktober 2015 - 10 U 143/13 - wird zurückgewiesen.
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   SG Magdeburg, 24.03.2014 - S 10 U 143/13   

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SG Magdeburg, Entscheidung vom 24.03.2014 - S 10 U 143/13 (https://dejure.org/2014,77297)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 24. März 2014 - S 10 U 143/13 (https://dejure.org/2014,77297)
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   KG, 07.07.2014 - 10 U 143/13   

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