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OLG Karlsruhe, 28.11.1997 - 10 U 167/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Haftung bei Glatteisunfall beim Vorbeifahren an einer Unfallstelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- OLG Schleswig, 19.07.1995 - 9 U 127/94
Haftungsverteilung bei Kollision eines an einem rechts haltenden Müllwagen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.1997 - 10 U 167/97
Solange Gegenverkehr nicht erkennbar war, durfte der Drittwiderbeklagte mit dem Bus der Klägerin zum Passieren der Erstunfallstelle auf die Gegenfahrbahn wechseln (OLG Bamberg VersR 1982, 583; OLG Schleswig OLGR 1995, 18, 19; OLG Schleswig OLGR 1996, 210); er musste dort Schrittgeschwindigkeit einhalten und beim Auftauchen von Gegenverkehr - sofern ihm ein rechtzeitiges Räumen der Engstelle nicht möglich war (vgl. OLG Koblenz NZV 1993, 195 und OLG Schleswig OLGR 1995, 18, 19) - sofort anhalten, um den entgegenkommenden Fahrzeugen die volle Sichtstrecke als Anhalteweg zu überlassen (OLG Bamberg VersR 1982, 583; OLG Schleswig OLGR 1995, 18, 19).Zwar zwingt alleine die Möglichkeit, dass der Gegenverkehr zu schnell fahren könnte, nicht dazu, Warnzeichen zu geben (OLG Schleswig OLGR 1995, 18, 19).
- BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95
Begriff der Verwendungen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.1997 - 10 U 167/97
Die allgemeine Mühewaltung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zu entgelten (BGH NJW 1996, 921, 922). - BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91
Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.1997 - 10 U 167/97
Der Senat ist aber bei - von § 286 ZPO geforderter (vgl. BGH NJW 73, 1924, 1925; NJW 93, 935, 937) - Zugrundelegung praktikabler Beweisanforderungen davon überzeugt, dass bereits vor dem streitgegenständlichen Unfall aufgrund der Umstände mit (plötzlichem) Glatteis gerechnet werden musste:.
- BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71
Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.1997 - 10 U 167/97
Der Senat ist aber bei - von § 286 ZPO geforderter (vgl. BGH NJW 73, 1924, 1925; NJW 93, 935, 937) - Zugrundelegung praktikabler Beweisanforderungen davon überzeugt, dass bereits vor dem streitgegenständlichen Unfall aufgrund der Umstände mit (plötzlichem) Glatteis gerechnet werden musste:. - BGH, 06.07.1976 - VI ZR 18/76
Pflichten eines Kraftfahrers bei Temperaturen um den Gefrierpunkt
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.1997 - 10 U 167/97
Bei solchen Verhältnissen muss sich ein Kraftfahrer aber auch auf plötzlich auftretendes Glatteis einstellen (vgl. OLG Bamberg VersR 1977, 38; bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH; vgl. auch BGH VersR 1976, 995 und OLG Zweibrücken VersR 1979, 1130). - OLG Koblenz, 03.08.1992 - 12 U 1034/91
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.1997 - 10 U 167/97
Solange Gegenverkehr nicht erkennbar war, durfte der Drittwiderbeklagte mit dem Bus der Klägerin zum Passieren der Erstunfallstelle auf die Gegenfahrbahn wechseln (OLG Bamberg VersR 1982, 583; OLG Schleswig OLGR 1995, 18, 19; OLG Schleswig OLGR 1996, 210); er musste dort Schrittgeschwindigkeit einhalten und beim Auftauchen von Gegenverkehr - sofern ihm ein rechtzeitiges Räumen der Engstelle nicht möglich war (vgl. OLG Koblenz NZV 1993, 195 und OLG Schleswig OLGR 1995, 18, 19) - sofort anhalten, um den entgegenkommenden Fahrzeugen die volle Sichtstrecke als Anhalteweg zu überlassen (OLG Bamberg VersR 1982, 583; OLG Schleswig OLGR 1995, 18, 19). - OLG Köln, 01.08.1991 - 7 U 97/91
Warnzeichen; Straßenbahn; Gefahr; Verkehrsteilnehmer; Mittel
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.1997 - 10 U 167/97
Bestehen aber konkrete Anzeichen dafür, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet ist - etwa weil rein tatsächlich damit gerechnet werden muss, dass er von plötzlichem Glatteis überrascht wird - und ist die Betätigung eines Warnzeichens nach den Umständen ein geeignetes Mittel zur Abwehr dieser Gefahr, gebietet es § 1 Abs. 2 StVO, den anderen Verkehrsteilnehmer durch Hupe oder Lichthupe zu warnen (vgl. OLG Schleswig OLGR 1996, 210, 211; OLG Köln VersR 1992, 978). - OLG Bamberg, 07.04.1981 - 5 U 1/81
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.1997 - 10 U 167/97
Solange Gegenverkehr nicht erkennbar war, durfte der Drittwiderbeklagte mit dem Bus der Klägerin zum Passieren der Erstunfallstelle auf die Gegenfahrbahn wechseln (OLG Bamberg VersR 1982, 583; OLG Schleswig OLGR 1995, 18, 19; OLG Schleswig OLGR 1996, 210); er musste dort Schrittgeschwindigkeit einhalten und beim Auftauchen von Gegenverkehr - sofern ihm ein rechtzeitiges Räumen der Engstelle nicht möglich war (vgl. OLG Koblenz NZV 1993, 195 und OLG Schleswig OLGR 1995, 18, 19) - sofort anhalten, um den entgegenkommenden Fahrzeugen die volle Sichtstrecke als Anhalteweg zu überlassen (OLG Bamberg VersR 1982, 583; OLG Schleswig OLGR 1995, 18, 19). - OLG Bamberg, 30.04.1974 - 5 U 185/73
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.1997 - 10 U 167/97
Bei solchen Verhältnissen muss sich ein Kraftfahrer aber auch auf plötzlich auftretendes Glatteis einstellen (vgl. OLG Bamberg VersR 1977, 38; bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH; vgl. auch BGH VersR 1976, 995 und OLG Zweibrücken VersR 1979, 1130). - OLG Zweibrücken, 02.03.1979 - 1 U 138/78
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.11.1997 - 10 U 167/97
Bei solchen Verhältnissen muss sich ein Kraftfahrer aber auch auf plötzlich auftretendes Glatteis einstellen (vgl. OLG Bamberg VersR 1977, 38; bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH; vgl. auch BGH VersR 1976, 995 und OLG Zweibrücken VersR 1979, 1130).