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   OLG Karlsruhe, 21.08.2001 - 10 U 242/00   

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OLG Karlsruhe, 21.08.2001 - 10 U 242/00 (https://dejure.org/2001,47211)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.08.2001 - 10 U 242/00 (https://dejure.org/2001,47211)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. August 2001 - 10 U 242/00 (https://dejure.org/2001,47211)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 27.02.2014 - 6 U 147/13

    Ermittlung des Werts eines unfallbeschädigten Pkw mit einem Vorschaden

    Diese in Rechtsprechung und Literatur wiederholt geäußerte Ansicht (vgl. z. B. KG Beschluss vom 12.11.2009 - 12 U 9/09 -, NZV 2010, 348; KG Beschluss vom 29.5.2012 - 22 U 191/11 -, DAR 2013, 464; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.8.2001 - 10 U 242/00 -, abgedr.
  • LG Essen, 18.08.2017 - 16 O 199/16

    Verkehrsunfall - Wiederbeschaffungswert bei Vorschaden

    Ohne detaillierte Kenntnis über den Umfang des Vorschadens und seine gegebenenfalls erfolgte Reparatur kann der Wiederbeschaffungswert daher nicht bestimmt werden (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2003 - 14 U 12/03; LG Essen Urteil vom 12.10.2009 - 3 O 298/09; LG Essen Urteil vom 07.02.2014 - 11 O 202/13; LG Duisburg, Urteil vom 27.04.2010 - 6 O 430/08; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2001 - 10 U 242/00 - jeweils juris).

    Der pauschale Vortrag, der Vorschaden habe den Wiederbeschaffungswert nicht beeinträchtigt, ist mithin ohne detaillierte Angaben über den Umfang des Vorschadens und seine gegebenenfalls erfolgte Reparatur unschlüssig (vgl. zum Ganzen LG Essen Urteil vom 27.05.2013 - 3 O 288/11; OLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2003 - 14 U 12/03; LG Essen Urteil vom 12.10.2009 - 3 O 298/09; LG Essen Urteil vom 07.02.2014 - 11 O 202/13; LG Duisburg, Urteil vom 27.04.2010 - 6 O 430/08; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2001 - 10 U 242/00, LG Essen, Urteil vom 06.08.2012 - 4 O 29/11; LG Essen, Urteil vom 06.05.2013 - 3 O 26/13; LG Bremen, Urteil vom 11.11.2004 - 7 O 564/02; KG Berlin, Beschluss vom 12. Dezember 2011 - 22 U 151/11 - jeweils juris).

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 72/20

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Ungewissheit über den Umfang einer

    Wies das Fahrzeug - wie hier - Vorschäden auf, muss der Geschädigte deren Umfang sowie deren sachgerechte Beseitigung darlegen und im Falle des Bestreitens beweisen, weil ohne detaillierte Kenntnis über den Umfang des Vorschadens und seine ggf. erfolgte Reparatur der aktuelle Wiederbeschaffungswert nicht bestimmt werden kann (Senat, Urteil vom 07.03.2015 - I-1 U 78/14, juris, Rn. 15 mit Hinweis auf OLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2003 - 14 U 12/03, juris, Rn. 4; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2001 - 10 U 242/00, juris Rn. 3 f.).
  • OLG Koblenz, 06.10.2022 - 12 U 1069/22

    Verkehrsunfall - Vorschäden aus mehreren Verkehrsunfällen

    Der Vorschaden stellt insoweit auf alle Fälle einen den Wiederbeschaffungswert beeinflussenden Umstand dar (KG Berlin 12 U 9/09, Urteil vom 12.11.2009, juris; KG Berlin 22 U 191/11, Beschluss vom 29.05.2012, juris; OLG Karlsruhe 10 U 242/00, Urteil vom 21.08.2001, juris).
  • LG Essen, 07.02.2014 - 11 O 202/13

    Nachweis der Höhe des Wiederbeschaffungswertes für ein verunfalltes Fahrzeug

    Für eine schlüssige Darlegung des von einem Unfallgeschädigten geltend gemachten Wiederbeschaffungswertes ist es für den Fall des Vorliegens von Vorschäden erforderlich, dass diese im Einzelnen, d.h. die konkret beschädigten Fahrzeugteile und die Art ihrer Beschädigung, dann die für die Beseitigung erforderlichen einzelnen Reparaturschritte und schließlich die tatsächlich vorgenommenen Reparaturarbeiten dargestellt werden (KG Berlin, Beschluss vom 29.05.2012, DAR 2013, 464 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2003, 14 U 12/03; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2001, 10 U 242/00; LG Essen, Urteil vom 10.06.2013, 12 O 19/13; jeweils zitiert nach juris).
  • LG Essen, 10.06.2013 - 12 O 19/13

    Schadensersatzansprüche aus einem vermeintlichen Verkehrsunfallgeschehen bei

    Weist das Fahrzeug des vermeintlich Geschädigten einen Vorschaden auf, welchen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs beeinträchtigt, dann geht dieser Umstand zu Lasten des Klägers, da ohne detaillierte Kenntnis über den Umfang des Vorschadens und seiner Reparatur, sofern tatsächlich erfolgt, der aktuelle Wiederbeschaffungswert überhaupt nicht bestimmt werden kann (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 06.05.2003 - 14 U 12/03; OLG Karlsruhe, Urt. v. 21.08.2001 - 10 U 242/00 - Schaden Praxis 2001, 416).
  • LG Duisburg, 21.08.2015 - 7 S 11/15

    Zur Darlegungs- und Beweislast für die Höhe des Wiederbeschaffungswerts

    Erfolgt - wie im vorliegenden Fall - im Rahmen der Schadensabwicklung aus einem Verkehrsunfall die Abrechnung auf der Basis der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert, obliegt es dem Kläger als Geschädigtem, den Wiederbeschaffungswert des bei dem Unfall beschädigten Fahrzeugs schlüssig darzulegen und zu beweisen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 21.08.2001; Az. 10 U 242/00; LG Essen, Urt. v. 17.12.2012, Az. 2 O 126/12; Urt. v. 047.02.2014; Az. 11 O 202/13 - sämtlich zitiert nach juris).
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