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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 38/03   

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https://dejure.org/2003,2758
OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 38/03 (https://dejure.org/2003,2758)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.10.2003 - 10 U 38/03 (https://dejure.org/2003,2758)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Oktober 2003 - 10 U 38/03 (https://dejure.org/2003,2758)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungsanspruch aus der Kaskoversicherung; Beschädigung eines Wohnwagens mittels Messerstichen; Vortäuschung von Vandalismus betriebsfremder Personen; Beweislast des Versicherers für Schadensherbeiführung durch den Versicherungsnehmer; Schadensabrechnung auf ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vollkaskoversicherung - Wohnwagenbeschädigung durch Messerstiche

  • Judicialis

    AKB § 12 Nr. 1 II g); ; AKB § 12 Abs. 1 II f; ; AKB § 13

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 II f; AKB § 13
    Beweislast bei Streit um Betriebsfremdheit des mutwilligen Schädigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Nachweispflicht durch den Versicherungsnehmer bei Vandalismusschäden an einem Wohnwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 113
  • VersR 2004, 730
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 245/96

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungsverweigerung in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 38/03
    Ist der Versicherungsfall voll bewiesen, dann muss auch der Versicherer den Vollbeweis für eine Herbeiführung durch den Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten erbringen (in Anknüpfung an BGH VersR 1997, 1095; VersR 1989, 841).

    Im Rahmen der Auslegung des § 12 Abs. 1. II. g) AKB (Stand Mai 2000) i.V.m. § 13 AKB (früher § 12 Abs. 1 II f AKB) gilt für den Versicherungsfall "Beschädigung bzw. Zerstörung durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen" in der Vollversicherung keine Beweismaßabsenkung (BGH VersR 1997, 1095).

    Ist der Versicherungsfall indes voll bewiesen oder unstreitig, dann muss auch der Versicherer den Vollbeweis für eine Herbeiführung durch den Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten erbringen (BGH VersR 1997, 1095; VersR 1989, 841).

  • BGH, 17.05.1989 - IVa ZR 130/88

    Beweis des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 38/03
    Ist der Versicherungsfall voll bewiesen, dann muss auch der Versicherer den Vollbeweis für eine Herbeiführung durch den Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten erbringen (in Anknüpfung an BGH VersR 1997, 1095; VersR 1989, 841).

    Ist der Versicherungsfall indes voll bewiesen oder unstreitig, dann muss auch der Versicherer den Vollbeweis für eine Herbeiführung durch den Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten erbringen (BGH VersR 1997, 1095; VersR 1989, 841).

  • OLG Düsseldorf, 21.02.1995 - 4 U 146/94

    Beschädigung; Mutwillige Handlungen; Böswillige Handlungen; Betriebsfremde

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 38/03
    Der Versicherungsnehmer muss - entgegen der teilweise in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (OLG Düsseldorf, VersR 1996, 880 = NJW-RR 1996, 408 = r+s 1995, 404; OLG Hamm VersR 1996, 880) - nicht den Nachweis erbringen, dass dieses äußere Bild von betriebsfremden Personen verursacht worden ist.

    Es kommt entgegen der teilweise in der Rechtsprechung früher vertretenen Auffassung (OLG Düsseldorf, VersR 1996, 880= NJW-RR 1996, 408 = r+s 95, 404); OLG Hamm, VersR 1996, 881) auch nicht darauf an, ob der Versicherer Umstände dargetan hat, aus denen sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung von Vandalismus betriebsfremder Personen bzw. der Vortäuschung einer Entwendung herleiten lässt.

  • OLG Hamm, 23.11.1995 - 6 U 50/95

    Versicherungsfall; Betriebsfremde Personen; Beweiserleichterung; Kfz; Indizien;

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 38/03
    Es kommt entgegen der teilweise in der Rechtsprechung früher vertretenen Auffassung (OLG Düsseldorf, VersR 1996, 880= NJW-RR 1996, 408 = r+s 95, 404); OLG Hamm, VersR 1996, 881) auch nicht darauf an, ob der Versicherer Umstände dargetan hat, aus denen sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung von Vandalismus betriebsfremder Personen bzw. der Vortäuschung einer Entwendung herleiten lässt.
  • LG Dortmund, 02.03.2017 - 2 O 155/15

    Umfang der Beweislast des Versicherers hinsichtlich der vorsätzlichen

    Wird die Außenhaut eines Fahrzeugs beschädigt, was im vorliegenden Fall unstreitig ist, dann liegen in der Vollkaskoversicherung ohne weiteres die Voraussetzungen des Versicherungsfalls "Unfall" vor, insbesondere bei Zerkratzung des Lacks (OLG Koblenz, Urteil vom 31.10.2003, 10 U 38/13 = NJW-RR 2004, 113, OLG Naumburg, Urteil vom 07.02.2013, 4 U 16/12 bei Juris).
  • OLG Celle, 19.10.2023 - 11 U 29/23

    Dirketanspruch des Sachverständigen auf Zahlung von Sachverständigenhonorare

    Nicht zuständig ist das Sachverständigenverfahren für die Frage, ob bei einem entwendeten Navigationsgerät dem VN der Neupreis oder der Wiederbeschaffungswert zusteht, da es sich um eine rein rechtliche Frage mit Zuständigkeit des Gerichts handelt (vgl. AG Essen, Urteil vom 31. August 2007 - 20 C 1/07 , juris Rn. 14; vgl. auch OLG Saarbrücken, Urteil vom 6. August 2003 - 5 U 180/03, ZfS 2004, 23 [OLG Koblenz 31.10.2003 - 10 U 38/03] ).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.02.2005 - 10 U 38/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,32109
OLG Karlsruhe, 11.02.2005 - 10 U 38/03 (https://dejure.org/2005,32109)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.02.2005 - 10 U 38/03 (https://dejure.org/2005,32109)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Februar 2005 - 10 U 38/03 (https://dejure.org/2005,32109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Überlassen des Besitzes an Mieträumen bei Verwehrung des jederzeitigen, ungehinderten Zutritts zu Mieträumen durch einen Verschluss; Verlust des Besitzrechts wegen Zahlungsverzugs i.R.e. Mietverhältnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.10.1981 - VIII ZR 302/80

    Rechte des Leasinggebers bei Zahlungsverzug des Leasingnehmers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2005 - 10 U 38/03
    Der Mietzinsanspruch für die Büroräume ist gem. § 536 BGB bzw. § 320 BGB entfallen (vgl. BGH NJW 1982, 870/871), da die Klägerin der Beklagten durch den Austausch der Türschlösser im August 2002 den Besitz der Räume entzogen hat.
  • OLG Hamm, 26.06.2002 - 30 U 29/02

    Anforderungen an die Erfüllung der Rückgabepflicht durch den Mieter;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2005 - 10 U 38/03
    Die Beklagte gab zwar nach Beendigung des Mietverhältnisses auch die (ehemaligen) Schlüssel der Büroräumlichkeiten nicht unverzüglich zurück, wozu sie gem. § 546 Abs. 1 BGB verpflichtet gewesen wäre (vgl. OLG Hamm NZM 2003, 26), sondern erst im Januar 2003.
  • OLG München, 12.01.1989 - 29 U 2366/88

    Münchner Mieter helfen Mietern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2005 - 10 U 38/03
    Deswegen muss der Vermieter sich zunächst darauf beschränken, einer Entfernung der Gegenstände durch den Mieter zu widersprechen (OLG München, Urteil vom 12.01.1989 - 29 U 2366/88 - unter Ziff. 6, zitiert nach Juris; Artz a.a.O.; Staudinger/Emmerich a.a.O., Rn. 9).
  • BGH, 23.01.1974 - VIII ZR 219/72

    Fälligkeit der vom Mieter nach Mietende zu zahlenden Nutzungsentschädigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2005 - 10 U 38/03
    Auch der Anspruch auf Nutzungsentschädigung wird nach der mietvertraglichen Fälligkeitsregelung für die Miete fällig (vgl. BGH NJW 1974, 556; Palandt/Weidenkaff, BGB, 64. Aufl., § 546 a Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.1982 - 10 U 199/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2005 - 10 U 38/03
    Denn der Besitz an den Mieträumen ist nicht (mehr) überlassen, wenn der Vermieter dem Mieter den jederzeitigen, ungehinderten Zutritt zu ihnen durch einen Verschluß, den nur er, der Vermieter, öffnen kann, verwehrt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.03.1982 - 10 U 199/81 -, zitiert nach Juris).
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