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   OLG Koblenz, 21.12.1998 - 10 W 841/98   

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https://dejure.org/1998,9252
OLG Koblenz, 21.12.1998 - 10 W 841/98 (https://dejure.org/1998,9252)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.12.1998 - 10 W 841/98 (https://dejure.org/1998,9252)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Dezember 1998 - 10 W 841/98 (https://dejure.org/1998,9252)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Haftung bei besonderer Vereinbarung zwischen einem Unternehmer und einem Subunternehmer; Ausschluss von Haftpflichtversicherungsansprüchen

  • RA Kotz

    Haftpflichtversicherung Werkunternehmer - Freistellungsanspruch hinsichtlich Mängelbeseitigungsnebenkosten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 4 I Nr. 6 b; AHB § 4 II Nr. 5
    Fehlerhafte Verarbeitung des vom Bauherrn gelieferten Materials

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebshaftpflichtversicherung: Besteht Versicherungsschutz für mangelhafte Werkleistung an bauseits gestelltem Material? (IBR 2000, 292)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 94
  • BauR 2000, 452 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 183/83

    Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.1998 - 10 W 841/98
    Unter einer solchen Ersatzleistung (Erfüllungssurrogat) ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die vom Versicherungsnehmer zum Ausgleich des Erfüllungsinteresses seines Gläubigers im Rahmen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung zu erbringende Ersatzleistung zu verstehen (BGH Urteil vom 25. September 1985 - IV a ZR 183/83 - VersR 1985, 1153 m.w.N. - Bohrinsel), d.h. zwar nicht, dass Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung generell ausgeschlossen wären, jedenfalls aber solche, die den Schaden am Leistungsgegenstand selbst betreffen (BGH, Urteil vom 13. Mai 1981 - IV a ZR 96/80 - VersR 1981, 771, 772 - Statikerfall).

    Ob der Versicherungsnehmer Deckungsschutz für eine zum Ausgleich des Erfüllungsinteresses seines Gläubigers zu erbringende Ersatzleistung fordert, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs danach zu beurteilen, ob der Vertragspartner des Versicherungsnehmers ein unmittelbares Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand geltend macht (BGH, VersR 1985, 1153).

  • BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 96/80

    Versicherungsschutz bei Berechnungsfehler des Statikers

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.1998 - 10 W 841/98
    Unter einer solchen Ersatzleistung (Erfüllungssurrogat) ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die vom Versicherungsnehmer zum Ausgleich des Erfüllungsinteresses seines Gläubigers im Rahmen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung zu erbringende Ersatzleistung zu verstehen (BGH Urteil vom 25. September 1985 - IV a ZR 183/83 - VersR 1985, 1153 m.w.N. - Bohrinsel), d.h. zwar nicht, dass Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung generell ausgeschlossen wären, jedenfalls aber solche, die den Schaden am Leistungsgegenstand selbst betreffen (BGH, Urteil vom 13. Mai 1981 - IV a ZR 96/80 - VersR 1981, 771, 772 - Statikerfall).
  • BGH, 21.02.1957 - II ZR 4/56

    Haftpflichtversicherung. Deckungsumfang

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.1998 - 10 W 841/98
    § 4 II 5 AHB bezieht sich nur auf Schäden an Sachen, die unmittelbar Gegenstand der von dem Versicherungsnehmer geschuldeten Leistung waren (einschließlich des entgangenen Gewinns), nicht auf Schäden durch eine solche Sache oder mittelbar aus einer mangelhaften Leistung entstandene Schäden (BGHZ 23, 349; Prölss/Martin, VersVG, Kommentar 26. Aufl. 1998 § 5 AHB Rdnr. 98; Hübner, VersR 1985, 810, 811; Honsell, VersR 1985, 3, 5).
  • OLG Rostock, 31.05.2019 - 4 U 17/16

    Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Mängelbeseitigungsnebenkosten

    Dazu zählen bspw. Such- (OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 10 W 841/98, juris Rn. 6), Freilegungs- (OLG Karlsruhe, Urteil vom 31. Oktober 2013 - 9 U 84/12, juris Rn. 13) und Wiederherstellungskosten (BGH, Urteil vom 20. November 1990 - IV ZR 229/89, juris Rn. 11).
  • LG Köln, 26.08.2009 - 20 O 215/07

    Schaden an einer bearbeiteten fremden Sache = Erfüllungsschaden?

    Der Ausschluss des § 4 Ziffer I Nr. 6 b) Abs. 3 AHB erfasst jedenfalls solche Schadensersatzansprüche, die den Schaden am Leistungsgegenstand selbst betreffen (OLG Koblenz VersR 2000, 94 mit Verweis auf BGH VersR 1981, 771 (772)).

    Sinn und Zweck der Haftpflichtversicherung ist gerade nicht die Abdeckung des Unternehmerrisikos (OLG Koblenz VersR 2000, 94).

  • LG Köln, 09.05.2018 - 20 O 393/17

    Betriebshaftpflicht - Leistungsfreiheit Risikoausschluss

    Der Ausschluss des § 39 Ziffer 1 a) BÜBA-SIFA 2011 erfasst jedenfalls solche Schadensersatzansprüche, die den Schaden am Leistungsgegenstand selbst betreffen (vgl. zu einer ähnlichen Klausel: OLG Koblenz VersR 2000, 94 mit Verweis auf BGH VersR 1981, 771 (772)).

    Sinn und Zweck der Haftpflichtversicherung ist gerade nicht die Abdeckung des Unternehmerrisikos (OLG Koblenz, VersR 2000, 94).

  • OLG Köln, 27.05.2008 - 9 U 196/07

    Ausgestaltung der Rechte und Pflichten einer

    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass die Behauptung eines Pflichtverstoßes, die eine der streitenden Parteien zur Stützung ihrer Position aufstellt, unabhängig von ihrer Berechtigung oder Erweislichkeit, dazu führen soll, dass der Versicherungsfall als mit Beginn des behaupteten Verstoßes eingetreten gilt; nicht abzustellen ist darauf, welches prozessuale Schicksal die Behauptung eines Pflichtverstoßes erleidet (vgl. BGH, VersR 1984, 530; VersR 1985, 541 zu § 14 Abs. 3 ARB; OLG Koblenz, NVersZ 2000, 191; OLG Hamm NVersZ 1999, 291).
  • OLG Celle, 25.09.2003 - 8 U 251/02

    Versicherungsschutz aus Betriebshaftpflichtversicherung; Schäden aus mangelhafter

    Der Ausschluss dieser Schäden ergibt sich daraus, dass es in diesen Fällen nicht um die Versicherung gegen die gesetzliche Haftpflicht, sondern um die eigentliche Vertragserfüllung und die damit verbundenen Gewährleistungsansprüche sowie ihre Surrogate geht (vgl. BGH VersR 1985, 1153; OLG Stuttgart VersR 2001, 187; OLG Koblenz VersR 2000, 94, 95).
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