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   OLG Hamburg, 02.04.2008 - 10 WF 17/08   

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https://dejure.org/2008,34602
OLG Hamburg, 02.04.2008 - 10 WF 17/08 (https://dejure.org/2008,34602)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.04.2008 - 10 WF 17/08 (https://dejure.org/2008,34602)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. April 2008 - 10 WF 17/08 (https://dejure.org/2008,34602)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 167/07

    Zulässigkeit der Vereinbarung der Zahlung einer "Vergleichsgebühr für den Fall

    Abgesehen von diesem besonderen Ausnahmefall, der vorliegend nach den zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts nicht gegeben ist, war die Vorschrift bis zum Inkrafttreten der Neuregelung am 30. Juni 2008 aber weiter anzuwenden (vgl. BGH, Beschl. v. 15. November 2007 - IX ZR 27/05, BeckRS 2008, 19968 Rn. 6, 8).
  • OLG Hamm, 15.01.2015 - 10 W 132/14

    Anwendung ausländischen Erbrechts bei deutscher Staatsangehörigkeit des

    Denn wenn der Antrags- oder Prozessgegner die auf der ersten Stufe begehrte Auskunft grundlos verweigert, verhindert er letztlich die Bezifferung des auf letzter Stufe stehenden Leistungsbegehrens und damit einhergehend die gerichtliche Prüfung der Erfolgsaussichten seiner Rechtsverteidigung gegen die Anträge der zweiten und dritten Stufe (OLG Hamm, aaO, Juris-Rz. 15 m. w. N.; OLG München, B. v. 12.01.2001 - 15 WF 1419/00, veröffentlicht bei Juris; OLG Hamburg, OLGR 2008, 418, Juris-Rz. 6).
  • OLG Hamm, 07.03.2014 - 6 WF 355/13

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für den Antragsgegner eines Stufenantrags

    Nur wenn er die Auskunft erteilt, lässt sich feststellen, ob und in welchem Umfang er Zahlung schuldet (so auch OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1319; OLG Hamburg OLGR 2008, 418; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1270; OLG München OLGR 2001, 125; Zöller- Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 114 Rdnr. 40).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.2012 - 2 WF 3/12

    Verfahrenskostenhilfeantrag des Antragsgegners im Kindesunterhaltsverfahren:

    Nach herrschender Auffassung ist dabei für die nach § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 ZPO erforderliche Prüfung der Erfolgsaussichten bei einem Stufenantrag auch hinsichtlich der Rechtsverteidigung wegen der Einheitlichkeit des Streitwerts grundsätzlich auf die beabsichtigte Verteidigung insgesamt abzustellen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 02.04.2008 - 10 WF 17/08 - juris Rn.5; Zöller/Geimer, a.a.O., Rn. 37; a. A. OLG Naumburg, a.a.O.; KG, a.a.O.).
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