Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.10.2006 - 10 WF 196/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13115
OLG Hamm, 05.10.2006 - 10 WF 196/06 (https://dejure.org/2006,13115)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.10.2006 - 10 WF 196/06 (https://dejure.org/2006,13115)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - 10 WF 196/06 (https://dejure.org/2006,13115)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,13115) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 115 ff.; ; ZPO § 117 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115/1; ZPO § 120/4
    PKH: Obliegenheit zur Verwertung einer das Schonvermögen übersteigenden Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 22.01.2003 - 11 WF 5/03

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Einsatzpflicht des Antragstellers

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2006 - 10 WF 196/06
    Dabei teilt der Senat aber die Auffassung, dass die Versicherung zur Finanzierung der Prozesskosten einzusetzen ist, sofern ihr Rückkaufswert das Schonvermögen i.S.d. § 90 SGB XII, vormals § 88 BSHG, übersteigt (OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1651; LAG Hamm, Beschluss vom 04.04.2005, Aktenzeichen 18 Ta 129/05).
  • LAG Hamm, 04.04.2005 - 18 Ta 129/05

    Einsetzbares Vermögen, Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung, Aufbringung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2006 - 10 WF 196/06
    Dabei teilt der Senat aber die Auffassung, dass die Versicherung zur Finanzierung der Prozesskosten einzusetzen ist, sofern ihr Rückkaufswert das Schonvermögen i.S.d. § 90 SGB XII, vormals § 88 BSHG, übersteigt (OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1651; LAG Hamm, Beschluss vom 04.04.2005, Aktenzeichen 18 Ta 129/05).
  • OLG Celle, 17.02.2005 - 15 WF 56/05

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe beim Vorhandensein nicht selbstgenutzten

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2006 - 10 WF 196/06
    Die Auseinandersetzung der bislang ungeteilten Miteigentumsgemeinschaft und die nachfolgende Veräußerung oder Belastung des Eigentumsanteils würden hingegen unangemessen viel Zeit in Anspruch nehmen (so zu dem vergleichbaren Fall des Anteils an einer Miterbengemeinschaft: OLG Celle FamRZ 2005, 1185).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2016 - L 3 R 122/14

    Versagung von Prozesskostenhilfe bei Verwertbarkeit vorhandenen Vermögens

    Der Kläger hätte im Übrigen einen Anspruch auf einen Prozesskostenvorschuss gegen seine Ehefrau auf der Grundlage von 1360a Abs. 4 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - VII ZB 25/08 -, juris m.w.N.; Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 10 WF 196/06 -, juris).
  • LG Detmold, 08.02.2011 - 3 T 161/10

    Annahme einzusetzenden Vermögens bei einer der Altersversorgung dienenden

    Zu dem einzusetzenden Vermögen zählt nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und ständiger Rechtsprechung der Kammer auch eine Kapitallebensversicherung, selbst wenn diese für eine zusätzliche Altersvorsorge bestimmt ist (zu vgl. OLG München, Beschl. v. 8. Juli 2005 - 33 Wx 32/05; LSG NRW, Beschl. v. 28. Juni 2007 - L 20 B 37/07; LSG NRW, Beschl. v. 21. Januar 2008 - L 20 SO 91/06; OLG Hamm, Beschl. v. 5. Oktober 2006 - 10 WF 196/06; OLG Hamm, Beschl. v. 31. März 2009 - 13 WF 52/09; Kammerbeschl. v. 23. Juli 2008 - 3 T 126/08; LG Koblenz, Beschl. v. 21. September 2009 - 2 T 570/09).
  • LG Detmold, 26.01.2011 - 3 T 161/10

    Vergütungsregress gegen den Betroffenen; Kapitallebensversicherung als

    Zu dem einzusetzenden Vermögen zählt nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und ständiger Rechtsprechung der Kammer auch eine Kapitallebensversicherung, selbst wenn diese für eine zusätzliche Altersvorsorge bestimmt ist (zu vgl. OLG München, Beschl. v. 8. Juli 2005 - 33 Wx 32/05; LSG NRW, Beschl. v. 28. Juni 2007 - L 20 B 37/07; LSG NRW, Beschl. v. 21. Januar 2008 - L 20 SO 91/06; OLG Hamm, Beschl. v. 5. Oktober 2006 - 10 WF 196/06; OLG Hamm, Beschl. v. 31. März 2009 - 13 WF 52/09; Kammerbeschl. v. 23. Juli 2008 - 3 T 126/08; LG Koblenz, Beschl. v. 21. September 2009 - 2 T 570/09).
  • VGH Bayern, 07.04.2014 - 10 C 12.195

    Prozesskostenhilfe; übereinstimmende Erledigungserklärungen; vorherige

    Hätte ein solcher Anspruch des Klägers gegenüber seiner Ehefrau bestanden, so hätte ihn der Kläger als zu seinem Vermögen gehörend nach § 166 VwGO in Verbindung mit § 115 Abs. 3 Satz 1 ZPO a.F. einsetzen müssen, um die Kosten des Rechtsstreits aufzubringen, soweit ihm dies zumutbar gewesen wäre (vgl. etwa OLG Hamm, B.v. 5.10.2006 - 10 WF 196/06 - juris Rn. 14; Geiger in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 166 Rn. 20).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2009 - L 3 B 15/08
    Die Klägerin hat auch keinen Anspruch auf einen Prozesskostenvorschuss gegen ihren Ehemann auf der Grundlage von 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 a.a.O.; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 10 WF 196/06 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht