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   VGH Bayern, 19.11.2013 - 10 ZB 11.1227   

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https://dejure.org/2013,34591
VGH Bayern, 19.11.2013 - 10 ZB 11.1227 (https://dejure.org/2013,34591)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.11.2013 - 10 ZB 11.1227 (https://dejure.org/2013,34591)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. November 2013 - 10 ZB 11.1227 (https://dejure.org/2013,34591)
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Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Ausweisung eines Straftäters

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    BayVGH: Ausweisung eines Gewalttäters mit Migrationshintergrund

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gewalttäter mit Migrationshintergrund muss Deutschland verlassen

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Gewalttäter mit Migrationshintergrund muss Deutschland verlassen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewalttäter mit Migrationshintergrund muss Deutschland verlassen - Trennung von der Tochter aufgrund der Schwere der begangenen Taten und der wahrscheinlichen Wiederholungsgefahr gerechtfertigt

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 02.06.2014 - 10 ZB 12.2320

    (Keine) Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes; kein Außerkrafttreten der

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine entscheidungserhebliche und klärungsbedürftige Rechtsfrage von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung aufwirft (vgl. BayVGH, B.v. 19.11.2013 -10 ZB 11.1227 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 ZB 13.71

    Ausweisung; Betäubungsmitteldelikte; drogensüchtiger Straftäter; keine Therapie

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine entscheidungserhebliche und klärungsbedürftige Rechtsfrage von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung aufwirft (vgl. BayVGH, B.v. 19.11.2013 - 10 ZB 11.1227 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.05.2014 - 10 ZB 13.1229

    Rücknahme von Aufenthaltstiteln; keine schützenswerte eheliche Lebensgemeinschaft

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine entscheidungserhebliche und klärungsbedürftige Rechtsfrage von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung aufwirft (vgl. BayVGH, B.v. 19.11.2013 -10 ZB 11.1227 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.11.2013 - 10 ZB 13.1873

    Ausweisung eines assoziationsrechtlich begünstigten türkischen Staatsangehörigen

    Denn in der Rechtsprechung ist inzwischen geklärt, dass Art. 9 der Richtlinie 64/221/EWG nach der Aufhebung dieser Richtlinie durch Art. 38 Abs. 2 Richtlinie 2004/38/EG mit Wirkung zum 30. April 2006 auf nach diesem Zeitpunkt erlassene Ausweisungen assoziationsrechtlich begünstigter türkischer Staatsangehöriger nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 i.V.m. § 55 AufenthG nicht mehr angewandt werden kann (BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 22; U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 18 ff.; BayVGH, U.v. 5.3.2013 - 10 B 12.2219 - juris Rn. 33 sowie zuletzt B.v. 19.11.2013 - 10 ZB 11.1227 - Rn. 24).
  • VGH Bayern, 31.03.2014 - 10 ZB 12.118

    Rücknahme aller dem Kläger erteilten Aufenthaltstitel; Beweiswürdigung; keine

    Abgesehen davon, dass der Kläger ohnehin nicht zum Kreis der assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen zählt, die sich womöglich früher auf diese Richtlinie berufen konnten, ist in der Rechtsprechung inzwischen geklärt, dass Art. 9 der Richtlinie 64/221/EWG nach der Aufhebung dieser Richtlinie durch Art. 38 Abs. 2 Richtlinie 2004/38/EG mit Wirkung zum 30. April 2006 auf nach diesem Zeitpunkt erlassene Entscheidungen gegen assoziationsrechtlich begünstigte türkische Staatsangehörige nicht mehr angewandt werden kann (BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 22; U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 18 ff.; BayVGH, U.v. 5.3.2013 - 10 B 12.2219 - juris Rn. 33 sowie zuletzt B.v. 19.11.2013 - 10 ZB 11.1227 - Rn. 24).
  • VGH Bayern, 12.05.2014 - 10 ZB 12.588

    Aufenthaltstitel nach der Altfallregelung; Verlängerung des Aufenthaltstitels;

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine entscheidungserhebliche und klärungsbedürftige Rechtsfrage von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung aufwirft (vgl. BayVGH, B.v. 19.11.2013 - 10 ZB 11.1227 - juris Rn. 9 m.w.N.).
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