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   LAG Köln, 03.04.2003 - 10 (1) Sa 1231/02   

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https://dejure.org/2003,6332
LAG Köln, 03.04.2003 - 10 (1) Sa 1231/02 (https://dejure.org/2003,6332)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.04.2003 - 10 (1) Sa 1231/02 (https://dejure.org/2003,6332)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. April 2003 - 10 (1) Sa 1231/02 (https://dejure.org/2003,6332)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 319
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Münster, 16.01.2002 - 9 K 2097/99

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung gegen ein Unternehmen der Chemieindustrie

    Auszug aus LAG Köln, 03.04.2003 - 10 (1) Sa 1231/02
    Mit der Stärkung von Unabhängigkeit und Einfluss steht es daher nicht im Einklang, wenn die Fachkraft für Arbeitssicherheit - wie vorliegend der Kläger - organisatorisch und disziplinarisch einem Abteilungsleiter unterstellt wird (Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 16.01.2002 - 9 K 2097/99 -).
  • Drs-Bund, 11.10.1973 - BT-Drs 7/1085
    Auszug aus LAG Köln, 03.04.2003 - 10 (1) Sa 1231/02
    Erst auf Anregung des Ausschusses für Arbeit und der Sozialordnung vom 11.10.1973 (BT-Drucksache 7/1085, Seite 6) wurde als weitere Bestimmung in § 8 das Unterstellungsverhältnis geregelt, und zwar die unmittelbare Unterstellung unter die Leitung des Betriebes.
  • Drs-Bund, 26.02.1973 - BT-Drs 7/260
    Auszug aus LAG Köln, 03.04.2003 - 10 (1) Sa 1231/02
    Im Regierungsentwurf zum Arbeitssicherheitsgesetz vom 26.02.1973 (BT-Drucksache 7/260, Seite 6) war in den Absätzen 1 und 2 zu § 8 zunächst lediglich die Weisungsfreiheit und das Vorschlagsrecht vorgesehen.
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08

    Fachkraft für Arbeitssicherheit - Gemeindeverwaltung

    Dementsprechend verpflichtet § 8 Abs. 2 ASiG den Arbeitgeber nach allgemeiner Auffassung, den Fachkräften für Arbeitssicherheit bzw. der leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Stabsstelle zuzuweisen, die mindestens unmittelbar dem Leiter des Betriebs unterstellt ist (LAG Köln 3. April 2003 - 10 (1) Sa 1231/02 - ZTR 2003, 520; Anzinger/Bieneck § 8 Rn. 34; Hk-ASiG/Aufhauser § 8 Rn. 4; Kliesch/Nöthlichs/Wagner § 8 Anm. 5.1; Nöthlichs/Wilrich/Weber Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Stand Juni 2009 § 8 Anm. 6.2; Rehbinder ZGR 1989, 305, 312, 326 f.).

    Dies schließt nicht aus, dass die personalwirtschaftliche Durchführung des Arbeitsverhältnisses (wie zB die Bearbeitung von Urlaubsanträgen oder dergleichen) anderen Stellen übertragen wird, solange damit keine Einbindung in eine andere Organisation verbunden ist (vgl. LAG Köln 3. April 2003 - 10 (1) Sa 1231/02 - ZTR 2003, 520; VG Münster 16. Januar 2002 - 9 K 2097/99 - Nöthlichs/Wilrich/Weber § 8 Anm. 6.2).

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