Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2006 - 10 A 10817/06/OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19738
OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2006 - 10 A 10817/06/OVG (https://dejure.org/2006,19738)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.12.2006 - 10 A 10817/06/OVG (https://dejure.org/2006,19738)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Dezember 2006 - 10 A 10817/06/OVG (https://dejure.org/2006,19738)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,19738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des einem Beamten während seiner Altersteilzeitbeschäftigung zu gewährenden Zuschlages zu seiner Besoldung; Beurteilung der beruflichen und privaten Lebensplanung eines Beamten zum Zeitpunkt des Antritts seiner Altersteilzeit ; Nachbesetzung des Dienstpostens des ...

  • Judicialis

    BBG § 72 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; BBG § 72 b Abs. 2; ; BBG § 72 b; ; BBesG § 6 Abs. 2; ; BBesG § 6; ; ATZV § 2 Abs. 4 Satz 1; ; ATZV § 2 Abs. 4 Satz 2; ; ATZV § 2 Abs. 4; ; ATZV § 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2006 - 10 A 10817/06
    Denn tatsächlich hat sich die Beklagte nunmehr lediglich deshalb zu einer dem Kläger insofern günstigeren Entscheidung veranlasst gesehen, weil sie unter Abwägung der widerstreitenden Belange dem Interesse des Klägers insofern den Vorrang eingeräumt hat, als sie einerseits berücksichtigt hat, dass ihm als Beamten, der das sechzigste Lebensjahr vollendet hat, gemäß § 72 b Abs. 2 BBG Altersteilzeit zu bewilligen ist, also nicht nur wie bei den über fünfundfünfzigjährigen Beamten bewilligt werden kann, und als sie andererseits angesichts dieser Vorgaben den aus ihrer Sicht grundsätzlich vorrangigen fiskalischen Interessen (vgl. dazu BVerwG, Urt. vom 29. April 2004, BVerwG 2 C 21/03) einen geringeren Stellenwert meinte beimessen zu können, sofern es alsdann bei dem regulären Satz von 83 vom Hundert verbleibt.
  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2006 - 10 A 10817/06
    Maßgebend ist in Fällen der vorliegenden Art der pauschalierte zweifache Jahresbetrag des sog. Teilstatus; da eine betragsmäßig bezifferte Geldleistung nicht im Streit ist, wird § 42 Abs. 3 und 43 GKG nicht angewandt (vgl. dazu BVerwG, NVwZ-RR 2000, S. 188).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.04.2005 - 10 A 11479/04

    Beamtenrecht, Altersteilzeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2006 - 10 A 10817/06
    In diesem Verständnis hatte sich der Senat seinerzeit zudem durch die verschiedenen Erlasse des Bundesministeriums der Verteidigung bestätigt gesehen, wonach zur Feststellung der voraussichtlichen Betroffenheit des jeweiligen Beamten auf die entsprechenden Vorgaben in den diesbezüglich bestehenden Organisations- und Dienstpostenpläne oder anderweitigen Organisationsentscheidungen zurückzugreifen ist, und dabei mit Blick auf zukünftige Entwicklungen der Personalführung viel Mut zur Entscheidung abverlangt wird bzw. wonach spätere, nach dem Beginn einer Altersteilzeitbeschäftigung mit dem regulären Bemessungssatz von 83 vom Hundert eintretende Entwicklungen dem Beamten nur dann zu Gute gebracht werden dürfen, wenn er sich noch in seiner Arbeitsphase befindet (vgl. dazu das bereits schon vom Verwaltungsgericht angeführte Urteil des Senates vom 8. April 2005 - 10 A 11479/04.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2006 - 10 A 10070/06
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2006 - 10 A 10817/06
    Demgemäß hat der Senat zwischenzeitlich bereits in einer weiteren Entscheidung herausgestellt, dass mit den seinerzeit entwickelten Vorgaben nicht zum Ausdruck hatte gebracht werden sollen, dass die Anwendung des § 2 Abs. 4 ATZV unabhängig von einer jeglichen verbindlichen Organisationsentscheidung in Betracht zu ziehen sei bzw. eine sich zum maßgeblichen Zeitpunkt erst abzeichnende Planung ohne die erforderliche Planreife stets zu einer entsprechenden Prognoseentscheidung verdichtet werden müsse (vgl. dazu Beschluss des Senates vom 12. Juli 2006 - 10 A 10070/06.OVG -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - 1 A 1260/08

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Gewährung eines erhöhten

    Dass diese Planung für den hier in Rede stehenden Dienstposten im Sinne einer in diesem Zusammenhang zu fordernden hinreichend verlässlichen Aussage ("Planreife") bestanden hat, vgl. hierzu etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Juli 2006 - 10 A 10070/06 -, juris (Rn. 3), und Urteil vom 15. Dezember 2006 - 10 A 10817/06 -, IÖD 2007, 50 = juris (Rn. 24), wird namentlich durch die vorliegend unstreitige Organisationsentscheidung der Beklagten belegt, für diesen Dienstposten schon im Jahre 2003 im einschlägigen Organisations- und Dienstpostenplan den Vermerk "KW-ITG" auszubringen.
  • VG Darmstadt, 16.05.2007 - 5 E 1143/06

    Voraussetzungen für die Gewährung eines Altersteilzeitzuschlags

    Die Gewährung eines erhöhten Altersteilzeitzuschlags setzt ein Bestehen der Anspruchsvoraussetzungen des § 2 Abs. 4 Satz 1 ATZV zu Beginn der Altersteilzeit, hier also am 01.04.2004, voraus (OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 08.04.2005 - 10 A 11479/04 - und Urt. v. 15.12.2006 - 10 A 10817/06).
  • VG Münster, 29.03.2007 - 11 K 619/05

    Streit um die Höhe eines während der Altersteilzeit zu gewährenden

    Vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 10 A 10817/06 -, juris Rechtsinformationen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht