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Rechtsprechung
   BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 291/06   

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BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 291/06 (https://dejure.org/2007,3038)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2007 - 10 AZR 291/06 (https://dejure.org/2007,3038)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 10 AZR 291/06 (https://dejure.org/2007,3038)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages; Beurteilungsspielraum der Tatsachengerichte bei unbestimmten Rechtsbegriffen; Internat als Heim bzw. eine vergleichbare Einrichtung

  • Judicialis

    TV zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O) vom 10. Dezember 1990 Anlage 1a (B/TdL) Teil II G (Sozial- und Erziehungsdienst) Protokollnotiz Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht öffentlicher Dienst; Zulage; Heimzulage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 616 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

    Auszug aus BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 291/06
    Anders als in dem vom Senat in der Entscheidung vom 18. Mai 1994 (- 10 AZR 540/92 - ZTR 1995, 76) entschiedenen Fall betreut die Klägerin ohne räumliche und organisatorische Trennung ständig und nicht ständig untergebrachte Personen im Rahmen ihrer Aufgaben im Internat.
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 814/98

    Sicherung eines monatlichen "Fixums

    Auszug aus BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 291/06
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr. zB BAG 19. Januar 2000 - 4 AZR 814/98 - BAGE 93, 229, zu 3 a der Gründe).
  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 518/01

    Heimzulage - Jugendwohngemeinschaft

    Auszug aus BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 291/06
    (1) Die räumlich und organisatorisch zusammenhängende Einrichtung "Heim" ist dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Regel größere Zahl von Menschen dort lebt, die in eine nicht durch sie selbst gesetzte Ordnung eingebunden ist und die sich an Regeln halten muss, die typischerweise durch die Heimleitung festgesetzt werden (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 518/01 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 34).
  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 285/06

    Heimzulage

    Auszug aus BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 291/06
    Wie im Verfahren - 10 AZR 285/06 - (Urteil vom 20. Juni 2007) ausgeführt, genügt eine rein räumlich-organisatorische Verknüpfung von Schule und Internat nicht, um ein einheitliches Heim im Tarifsinne anzunehmen.
  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 82/99

    Heimzulage - Ständige Unterbringung im Fünf-Tage-Internat

    Auszug aus BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 291/06
    Da sie dort zumindest während der Woche ständig leben, ist das Heim auch ein Ort, zu dem sie eine gefühlsmäßige Bindung entwickeln (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 2000 - 10 AZR 82/99 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 26).
  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 60/02

    Heimzulage - Betreutes Wohnen

    Auszug aus BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 291/06
    Das Revisionsgericht kann seine Anwendung nur daraufhin überprüfen, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Subsumtion des Sachverhalts Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 35).
  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 540/92

    Zahlung einer Heimzulage ( BAT-B/L)

    Auszug aus BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 291/06
    Anders als in dem vom Senat in der Entscheidung vom 18. Mai 1994 (- 10 AZR 540/92 - ZTR 1995, 76) entschiedenen Fall betreut die Klägerin ohne räumliche und organisatorische Trennung ständig und nicht ständig untergebrachte Personen im Rahmen ihrer Aufgaben im Internat.
  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 119/07

    Sonderzahlung - Kürzung aus wirtschaftlichen Gründen

    a) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (20. Juni 2007 - 10 AZR 291/06 - EzTöD 400 Eingruppierung BAT Sozial- und Erziehungsdienst Heimzulage Nr. 1 mwN).

    Das Revisionsgericht kann seine Anwendung nur daraufhin überprüfen, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Subsumtion des Sachverhalts Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 20. Juni 2007 - 10 AZR 291/06 - aaO mwN).

  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 126/07

    Sonderzahlung - Kürzung aus wirtschaftlichen Gründen - Tarifauslegung

    a) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (20. Juni 2007 - 10 AZR 291/06 - EzTöD 400 Eingruppierung BAT Sozial- und Erziehungsdienst Heimzulage Nr. 1 mwN).

    Das Revisionsgericht kann seine Anwendung nur daraufhin überprüfen, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Subsumtion des Sachverhalts Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 20. Juni 2007 - 10 AZR 291/06 - aaO mwN).

  • BAG, 11.02.2009 - 10 AZR 264/08

    Sparkassensonderzahlung - Besitzstandszulage

    a) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (20. Juni 2007 - 10 AZR 291/06 - EzTöD 400 Eingruppierung BAT Sozial- und Erziehungsdienst Heimzulage Nr. 1).
  • BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 523/08

    Funktionszulage - andere Gesamttätigkeit

    Das Revisionsgericht kann seine Anwendung nur daraufhin überprüfen, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Subsumtion des Sachverhalts Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 20. Februar 2008 - 10 AZR 119/07 - Rn. 17; 20. Juni 2007 - 10 AZR 291/06 - Rn. 20 mwN, EzTöD 400 Eingruppierung BAT Sozial- und Erziehungsdienst Heimzulage Nr. 1).
  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 265/07

    Zuwendung - Arbeitgeberwechsel im öffentlichen Dienst

    a) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (20. Februar 2008 - 10 AZR 126/07 - 20. Juni 2007 - 10 AZR 291/06 - EzTöD 400 Eingruppierung BAT Sozial- und Erziehungsdienst Heimzulage Nr. 1).
  • LAG Hamm, 11.03.2009 - 18 Sa 1295/07

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie der Urlaubsvergütung;

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. dazu BAG, Urteil vom 20.06.2007 - 10 AZR 291/06, ZTR 2007, 681; Urt. v. 18.05.2006 - 6 AZR 631/05, ZTR 2007, 40).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 14 Sa 943/07

    Normaltarifvertrag Bühne - Einrede der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG 20.06.2007 - 10 AZR 291/06 - n.v. m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 06.05.2009 - 5 Sa 107/08

    Tarifauslegung - Leistungsentgelt - Krankengeldzuschuss -

    Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (20. Juni 2007 - 10 AZR 291/06 - EzTöD 400 Eingruppierung BAT Sozial- und Erziehungsdienst Heimzulage Nr. 1).
  • LAG Bremen, 19.08.2009 - 2 Sa 17/09

    Anspruch auf pauschalierte Leistungszulage ohne tatsächliche Auszahlung eines

    Dessen normativer Teil wiederum wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nach den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln interpretiert (z.B. BAG vom 19. Januar 2000 - 4 AZR 814/98; 20. Juni 2007 - 10 AZR 291/06; 11.Februar 2009 - 10 AZR 264/08).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.11.2007 - 3 Sa 253/07

    Auszubildende, Öffentlicher Dienst, Schadstoffunfallbekämpfungsschiff,

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des BAG, vergl. nur BAG vom 20.06.2007 - 10 AZR 291/06 m. w. N. - zitiert nach JURIS).
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ArbG Halle, Entscheidung vom 17. September 2004 - 10 AZR 291/06 (https://dejure.org/2004,90291)
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