Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.02.2014 - 10 C 11.1680   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3748
VGH Bayern, 11.02.2014 - 10 C 11.1680 (https://dejure.org/2014,3748)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.02.2014 - 10 C 11.1680 (https://dejure.org/2014,3748)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - 10 C 11.1680 (https://dejure.org/2014,3748)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,3748) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 30.08

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltstitel; Auslegung von Verwaltungsakten;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2014 - 10 C 11.1680
    Zwar war diese Regelung auf den Kläger wohl anwendbar, weil bei ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 2005 die Ablehnung des Asylantrags des Klägers durch den Bescheid vom 23. September 2004 wegen der dagegen erhobenen Klage noch nicht bestandskräftig war (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2008 - 1 C 37.07 - juris Rn. 13 f.; U.v. 25.8.2009 - 1 C 30.08 - juris Rn. 13).

    Erforderlich ist vielmehr, dass § 30 Abs. 3 AsylVfG wenn schon nicht im Tenor des den Asylantrag ablehnenden Bescheids, so doch zumindest in dessen Begründung ausdrücklich genannt ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2009 - 1 C 30.08 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 20.11.2012 - 10 C 12.491

    Aufenthaltserlaubnis; schwere psychische Erkrankung; Heimunterbringung; enge

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2014 - 10 C 11.1680
    Denn obwohl nach dem Abschluss des Klageverfahrens eine weitere Rechtsverfolgung nicht mehr im Sinne von § 166 VwGO in Verbindung mit § 114 Satz 1 ZPO beabsichtigt ist, kann der Kläger seinen Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren weiterverfolgen und rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung Prozesskostenhilfe erhalten, wenn der Prozesskostenhilfeantrag beim Verwaltungsgericht rechtzeitig und vollständig vor dem Abschluss des Klageverfahrens gestellt worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2012 - 10 C 12.491 - juris Rn. 2; B.v. 14.10.2013 - 10 C 13.1262 - juris Rn. 3; B.v. 17.12.2013 - 10 ZB 12.2741 - juris Rn. 4).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn das Verwaltungsgericht über den Prozesskostenhilfeantrag vor dem Abschluss des Hauptsacheverfahrens entschieden hat (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2012 - 10 C 12.491 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 29.11.2010 - 7 C 10.10396

    Eilverfahren; Antragsrücknahme; Prozesskostenhilfe (Ablehnung); Beschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2014 - 10 C 11.1680
    Entscheidungsreif ist ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe erst dann, wenn das Gericht nach dem Sach- und Streitstand in der Lage ist zu beurteilen, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BayVGH, B.v. 29.11.2010 - 7 C 10.10396 - juris Rn. 12).

    Die vollständige Vorlage der Prozesskostenhilfeunterlagen beinhaltet dabei, dass das Streitverhältnis im Antrag dargestellt ist (§ 166 VwGO in Verbindung mit § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO) und dem Antrag eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beigefügt sind (§ 166 VwGO in Verbindung mit § 117 Abs. 2 Satz 1 und § 117 Abs. 4 ZPO; vgl. BayVGH, B.v. 29.11.2010 - 7 C 10.10396 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2014 - 10 C 11.1680
    Zwar war diese Regelung auf den Kläger wohl anwendbar, weil bei ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 2005 die Ablehnung des Asylantrags des Klägers durch den Bescheid vom 23. September 2004 wegen der dagegen erhobenen Klage noch nicht bestandskräftig war (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2008 - 1 C 37.07 - juris Rn. 13 f.; U.v. 25.8.2009 - 1 C 30.08 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71

    Durchführung des Widerspruchsverfahrens - Genehmigung für das Aufstellen von

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2014 - 10 C 11.1680
    Wird die Klage nach Ablauf von drei Monaten erhoben, so ist sie unabhängig davon zulässig, ob über den Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund und innerhalb angemessener Frist nicht entschieden worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1973 - IV C 2.71 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 12.09.2007 - 10 C 39.07

    Auslegung und Anwendung von § 73 Abs. 2a Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf vor

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2014 - 10 C 11.1680
    Die Entscheidungsreife tritt regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (§ 166 VwGO in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO a.F.) ein (vgl. BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 u.a. - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 17.05.2004 - 9 B 29.04
    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2014 - 10 C 11.1680
    Zu berücksichtigen sind insbesondere der Klageantrag und die Klagebegründung (vgl. BVerwG, B.v. 17.5.2004 - 9 B 29.04 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 10 C 13.334

    Prozesskostenhilfeantrag; maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt bei

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2014 - 10 C 11.1680
    Maßgeblich für die Beurteilung der Erfolgsaussichten ist der Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; B.v. 19.3.2013 - 10 C 13.334, 10 C 13.371 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757

    Prozesskostenhilfe; persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse; hinreichende

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2014 - 10 C 11.1680
    Maßgeblich für die Beurteilung der Erfolgsaussichten ist der Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; B.v. 19.3.2013 - 10 C 13.334, 10 C 13.371 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.06.1983 - 3 C 65.82

    Möglichkeit der Fortführung einer Untätigkeitsklage als Verpflichtungsklage -

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2014 - 10 C 11.1680
    Denn wie sich daran zeigt, dass nach dieser Regelung die Untätigkeitsklage zulässig ist, wenn über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts nicht entschieden worden ist, handelt es sich bei der Untätigkeitsklage um einen Unterfall der Verpflichtungsklage (vgl. BVerwG, U.v. 16.6.1983 - 3 C 65.82 - juris Rn. 25), die im Falle ihrer Zulässigkeit nach Ablehnung des begehrten Verwaltungsakts als Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO) oder Bescheidungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2, § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO) fortgeführt wird (vgl. BVerwG, U.v. 16.6.1983 - 3 C 65.82 - juris Rn. 26; B.v. 9.12.1983 - 4 B 232.83 - juris Rn. 4), so dass sich an dem auf Verpflichtung der Behörde zum Erlass des begünstigenden Verwaltungsakts gerichteten Klagebegehren nichts ändert (vgl. BVerwG, B.v. 9.12.1983 - 4 B 232.83 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 B 232.83

    Beginn der Klageeinreichungsfrist im Falle beiderseitiger Erledigungserklärung im

  • VGH Bayern, 05.03.2010 - 19 C 10.236

    Prozesskostenhilfe; Frage der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts;

  • VGH Bayern, 17.12.2013 - 10 ZB 12.2741

    Erledigung der Hauptsache; Prozesskostenhilfe; Erlöschen einer

  • VGH Bayern, 14.10.2013 - 10 C 13.1262

    Prozesskostenhilfe; übereinstimmende Erledigungserklärung in der Hauptsache;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2020 - 11 S 1325/19

    Pflicht zur Mitwirkung des Asylbewerbers bei der Beschaffung eines

    Die Entscheidungsreife tritt regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme ein (BVerwG, Beschluss vom 12.09.2007 - 10 C 39.07 u.a. -, Rn. 1; OVG Bln.-Bbg, Beschlüsse vom 08.07.2019 - 3 M 47.18 -, juris Rn. 7, und vom 27.07.2017 - 3 M 92.17 -, juris Rn. 6; Bay. VGH, Beschluss vom 11.02.2014 - 10 C 11.1680 -, juris Rn. 3); außerdem setzt die Entscheidungsreife regelmäßig voraus, dass dem Gericht die einschlägigen Verwaltungsvorgänge zugänglich gemacht worden sind (OVG Bln.-Bbg., a.a.O.).
  • VG Würzburg, 21.10.2015 - W 6 K 15.30482

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Konversion vom Islam zum Christentum

    Eine solche Umstellung des Klageantrags ist als bloße Berichtigung bzw. als sachdienliche Klageänderung zulässig (VG Ansbach, B.v. 30.1.2015 - AN 14 K 14.00440 - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 11.2.2014 - 10 C 11.1680 - juris).

    Das Gericht lässt dahingestellt, ob es verpflichtet ist, die Sache spruchreif zu machen und durchzuentscheiden, jedenfalls hat es bei der hier gegebenen Konstellation - und der schon sehr langen Zeit seit der Stellung des Asylantrags - die Möglichkeit des Durchentscheidens (ebenso VG Dresden, U.v. 13.2.2015 - A 2 K 3657/14 - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 11.2.2014 - 10 C 11.1680 - juris; anderer Ansicht VG Osnabrück, U.v. 14.10.2015 - 5 A 390/15 - juris; VG Düsseldorf, U.v. 30.10.2014 - 24 K 992/14.A - juris; VG Braunschweig, U.v. 8.9.2014 - 8 A 618/13), auch um weitere erhebliche Verzögerungen zu vermeiden.

  • VG Würzburg, 22.04.2015 - W 6 K 15.30041

    Iran; zulässige Untätigkeitsklage; Möglichkeit des Durchentscheidens; Zuerkennung

    Eine solche Umstellung des Klageantrags ist als bloße Berichtigung bzw. als sachdienliche Klageänderung zulässig (VG Ansbach, B.v. 30.1.2015 - AN 14 K 14.00440 - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 11.2.2014 - 10 C 11.1680 - juris).

    Das Gericht lässt dahingestellt, ob es verpflichtet ist, die Sache spruchreif zu machen und durchzuentscheiden, jedenfalls hat es bei der hier gegebenen Konstellation die Möglichkeit des Durchentscheidens (ebenso VG Dresden, U.v. 13.2.2015 - A 2 K 3657/14 - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 11.2.2014 - 10 C 11.1680 - juris; anderer Ansicht VG Düsseldorf, U.v. 30.10.2014 - 24 K 992/14.A - juris; VG Braunschweig, U.v. 8.9.2014 - 8 A 618/13).

  • VGH Bayern, 08.10.2014 - 10 C 13.1302

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt; nachträgliche Befristung einer

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 11.2.2014 - 10 C 11.1680 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Der Gewährung von Prozesskostenhilfe steht nicht entgegen, dass das Verfahren durch übereinstimmende (Hauptsache-)Erledigungserklärungen beendet worden ist (vgl. Einstellungsbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 7.7.2014; BayVGH, B.v. 11.2.2014 - 10 C 11.1680 - juris Rn. 11 f.; B.v. 17.12.2013 - 10 ZB 12.2741 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 23.10.2014 - 10 B 14.2246

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei zugelassener Berufung

    Im Hinblick darauf, dass nach § 166 VwGO i.V.m. § 121 Abs. 3 ZPO a.F. ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt wie die Prozessbevollmächtigte des Klägers nur beigeordnet werden kann, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen, erfolgt die Beiordnung allerdings unter den Bedingungen eines im Bezirk des Verwaltungsgerichtshofs niedergelassenen Rechtsanwalts (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2014 - 10 C 11.1680 - juris m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2017 - 4 PA 268/17

    Bestimmung des Zeitpunkts für den Eintritt der Entscheidungsreife eines

    Offenlassen kann der Senat in diesem Zusammenhang, ob sich aus § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO, wonach im Prozesskostenhilfeantrag das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen ist, ergibt, dass im Verwaltungsprozess die Bewilligung von Prozesskostenhilfe stets voraussetzt, dass der Antragsteller die hinreichende Erfolgsaussicht seines Rechtsschutzgesuchs zumindest schlüssig darlegt (so Nds. OVG, Beschl. v. 16.6.2009 - 2 NB 67/09 -, NVwZ-RR 2009, 784; Bay. VGH, Beschl. v. 11.2.2014 - 10 C 11.1680 - Hess. VGH, Beschl. v. 5.7.1989 - 10 UE 1117/89 - siehe auch BFH, Beschl. v. 8.6.1995 - IX B 168/94 -, BFH/NV 1996, 64; Beschl. v. 22.2.1994 - VIII B 79/93 -, BFH/NV 1994, 736; einschränkend Bay. VGH, Beschl. v. 30.8.2005 - 11 C 04.3463 - OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 29.03.2010 - 2 O 8/10 - a.A. im Hinblick auf den im Verwaltungsprozess geltenden Untersuchungsgrundsatz OVG NRW, Beschl. v. 3.2.2009 - 13 E 1694/08 - Sächs. OVG, Beschl. v. 15.4.2014 - 3 A 344/12 -, Sächs.VBl.
  • VG München, 05.06.2015 - M 4 K 14.30793

    Flüchtlingsanerkennung aufgrund der später eintretender Ereignisse und somit

    In diesem Fall ist grundsätzlich maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, also regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlage sowie nach Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (BayVGH, B. v. 11.2.2014, Az. 10 C 11.1680, Rn. 3 -juris-; BayVGH, B. v. 8.10.2014, Az. 10 C 13.1302, Rn. 3, 5 -juris-; OVG Weimar, NVwZ 1998, 866, 867; vgl. auch BayVGH, NVwZ-RR 1997, 500 f., wonach die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht von der Zufälligkeit abhängen dürfe, ob das Gericht über den entscheidungsreifen Prozesskostenhilfeantrag früher oder später befinde, wenn - neben ordnungsgemäßen und vollständigen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe samt Klageschrift - die weiteren Voraussetzungen des § 114 ZPO vorlägen).
  • VG München, 04.05.2015 - M 4 K 13.31078

    Kostenaufhebung nach Hauptsacheerledigung

    In diesem Fall ist zwar grundsätzlich maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, also regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlage sowie nach Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (BayVGH, Beschluss v. 11.2.2014, Az. 10 C 11.1680, Rn. 3 -juris-; BayVGH, Beschluss v. 8.10.2014, Az. 10 C 13.1302, Rn. 3, 5 -juris-; OVG Weimar, NVwZ 1998, 866, 867; vgl. auch BayVGH, NVwZ-RR 1997, 500 f., wonach die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht von der Zufälligkeit abhängen dürfe, ob das Gericht über den entscheidungsreifen Prozesskostenhilfeantrag früher oder später befinde, wenn - neben ordnungsgemäßen und vollständigen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe samt Klageschrift - die weiteren Voraussetzungen des § 114 ZPO vorlägen).
  • VG München, 12.07.2016 - M 4 K 15.30883

    Kostenentscheidung nach Erledigterklärung bei Untätigkeitsklage gegenüber dem

    Eine vollständige und ordnungsgemäße Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wurde bis heute nicht vorgelegt (vgl. z. B. BayVGH, B.v. 10.2.2014 - 10 C 11.1680 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht