Rechtsprechung
AG Aachen, 23.08.2006 - 10 C 206/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kosten für eine erfolglose Warenrücksendung und Warenlagerung nach Widerruf; Übernahme der Rücksendungskosten und der Kosten einer fehlgeschlagenen Zustellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 357 Abs. 2 S. 1 BGB
Nach Ausübung des Widerrufsrechts muss der Onlinehändler nur "erforderliche” Rücksendekosten erstatten - internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
§ 357 BGB
Übt der Käufer bei einem Fernabsatzgeschäft sein Widerrufsrecht aus und versendet er die Ware an den Verkäufer zurück, so kann der Käufer lediglich die erforderlichen Kosten der Rücksendung von dem Verkäufer verlangen - internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
§ 357 BGB
Übt der Käufer bei einem Fernabsatzgeschäft sein Widerrufsrecht aus und versendet er die Ware an den Verkäufer zurück, so kann der Käufer lediglich die erforderlichen Kosten der Rücksendung von dem Verkäufer verlangen