Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14205/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückforderung von ohne nähere Überprüfung ausgezahlter Altersvorsorgezulage von einem Beamten wegen nicht fristgerechter Einreichung einer Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung bei der zuständigen Besoldungsstelle
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Rückforderung von ohne nähere Überprüfung ausgezahlter Altersvorsorgezulage von einem Beamten wegen nicht fristgerechter Einreichung einer Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung bei der zuständigen Besoldungsstelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14205/12
- BFH, 09.06.2015 - X R 40/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 29.11.2006 - VI R 48/05
Frist für Antragsveranlagung; Wiedereinsetzung
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14205/12
Den Kläger traf, wie jeden anderen Bezieher staatlicher Leistungen/Vergünstigungen auch, die Pflicht, sich über die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Altersvorsorgezulage genau zu informieren (vgl. etwa BFH, Urteil vom 29. November 2006 VI R 48/05, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs/Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2007, 861 ), um gegebenenfalls die gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug der staatlichen Vergünstigung zu schaffen. - BFH, 20.11.2008 - III R 66/07
Wiedereinsetzung bei Bekanntgabe eines vordatierten Steuerbescheids - …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14205/12
Verschulden im Sinne der § 110 Abs. 1 AO liegt vor, wenn der Beteiligte die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt nicht beachtet hat (vgl. BFH, Urteil vom 22. November 2008 III R 66/07, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2009, 185). - BFH, 29.02.2012 - IX R 3/11
Zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verlustfeststellungsbescheiden
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14205/12
Die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand scheitert jedoch an dem Grundsatz, dass sich mit Irrtümern über materielles Recht, hier die Voraussetzungen einer Zulageberechtigung, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelmäßig nicht begründen lässt, weil derjenige, der eine staatliche Vergünstigung, hier die Altersvorsorgezulage, begehrt, sich über die Anspruchsvoraussetzungen genau informieren muss (siehe etwa BFH, Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 3/11, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs/Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2012, 915: Irrtümer über materielles Recht rechtfertigen eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht). - FG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - 10 K 14031/12
Altersvorsorgezulage 2004 bis 2006
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14205/12
Im Hinblick auf dieses gesetzlich vorgesehene Verfahren einer unter dem Vorbehalt einer näheren Nachprüfung stehenden Auszahlung der Zulagen begründet die Auszahlung der Zulagen keinen schützenswerten Vertrauenstatbestand, dass die Beklagte die Zulageberechtigung für das betreffende Jahr geprüft und anerkannt habe, auch wenn die B. AG fehlerhaft Gegenteiliges äußert (zum Ganzen ebenso FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Januar 2014 10 K 14031/12, EFG 2014, 748, 749 f.).
- BFH, 09.06.2015 - X R 40/14
Altersvorsorgezulage: Versäumung der Frist für die Erteilung der Einwilligung von …
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2014 10 K 14205/12 aufgehoben. - FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2014 - 10 K 14309/12
Altersvorsorgezulage 2007, 2008
Bei dem Erfordernis der Erteilung einer Einwilligungserklärung handelt es sich um ein "echtes" Anspruch begründendes Tatbestandsmerkmal (vgl. z.B. Finanzgericht - FG - Berlin-Brandenburg, Urteile vom 4. Dezember 2014 10 K 14328/12; vom 8. Mai 2014 10 K 14205/12, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2014, 1382; vom 6. März 2014 10 K 14215/12, juris; und vom 9. Januar 2014 10 K 14234/11, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juli 2014 2 K 4322/13 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2014, 1875).