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   FG Köln, 16.09.2004 - 10 K 411/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8079
FG Köln, 16.09.2004 - 10 K 411/02 (https://dejure.org/2004,8079)
FG Köln, Entscheidung vom 16.09.2004 - 10 K 411/02 (https://dejure.org/2004,8079)
FG Köln, Entscheidung vom 16. September 2004 - 10 K 411/02 (https://dejure.org/2004,8079)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindergeldrechtliche Berücksichtigung eines sich in einer Berufsausbildung befindlichen Kindes; Auslegung des Begriffs "Berufsausbildung"; Berufspraktika als Teil der Berufsausbildung; Definition des Begriffs "Berufspraktikum"; Erforderlichkeit der Abgrenzung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a
    Kindergeld: Berufspraktikum in den USA

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1848
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 143/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Köln, 16.09.2004 - 10 K 411/02
    Nur soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie (§ 31 Satz 2 EStG; BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 143/98, BFHE 189, 107, BStBl II 1999, 710).

    Dies ist auch dann der Fall, wenn sich die Kinder unabhängig von fest vorgeschriebenen Studiengängen in Ausbildung befinden und von ihren Eltern unterhalten werden (BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 143/98, BFHE 189, 107, BStBl II 1999, 710).

    Kindern muss daher zugebilligt werden, zur Vervollkommnung und Abrundung von Wissen und Fähigkeiten auch Maßnahmen außerhalb eines fest umschriebenen Bildungsgangs zu ergreifen (BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 143/98, BFHE 189, 107, BStBl II 1999, 710).

  • BFH, 14.01.2000 - VI R 11/99

    Auslandspraktikum als Berufsausbildung

    Auszug aus FG Köln, 16.09.2004 - 10 K 411/02
    Unerheblich ist auch, ob die Ausbildungsmaßnahme Zeit und Arbeitskraft des Kindes überwiegend in Anspruch nimmt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. Januar 2000 VI R 11/99, BFHE 191, 51, 52, BStBl II 2000, 199, 200).

    Genauso wenig, wie es darauf ankommt, ob im Anschluss an das Praktikum tatsächlich der zunächst erstrebte Beruf ergriffen wird oder nicht (BFH-Urteil vom 14. Januar 2000 VI R 11/99, BFHE 191, 51, 52, BStBl II 2000, 199, 200), kann es darauf ankommen, ob erst im Verlauf praktischen Tätigkeit ein Berufsziel gewählt wird, hinsichtlich dessen von Berufspraktikum gesprochen werden kann.

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 16/99

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Köln, 16.09.2004 - 10 K 411/02
    Zur Berufsausbildung gehören auch Berufspraktika (BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 16/99, BFHE 189, 113, BStBl II 1999, 713).
  • OLG Rostock, 18.04.2006 - 10 WF 234/05

    Ausbildungsunterhalt für die Dauer eines berufsvorbereitenden Praktikums

    Unter dem Begriff sind vielmehr alle Maßnahmen zu verstehen, die dem Ziel dienen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zu sammeln, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (vgl. FG Köln, EFG 2004, 1848, 1849).
  • BFH, 18.03.2009 - III B 62/08

    Keine Revisionszulassung wegen bloßer Divergenz in der Würdigung von Tatsachen -

    Die vom Kläger in erster Linie gerügte Abweichung der angefochtenen Entscheidung vom BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 143/98 (BFHE 189, 107, BStBl II 1999, 710) sowie vom Urteil des FG Köln vom 16. September 2004 10 K 411/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 1848) liegt nicht vor.

    Auch in dem als Divergenzentscheidung bezeichneten Urteil des FG Köln in EFG 2004, 1848 wird kein allgemeiner Rechtssatz aufgestellt, von dem das FG in der angefochtenen Entscheidung abgewichen sein könnte.

  • FG Köln, 03.03.2010 - 10 K 212/09

    Kindergeld für ein erwachsenes Kind während der Ausbildung zur Flugbegleiterin

    Es darf sich nicht lediglich um ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis handeln (vgl zusammenfassend FG Münster, Urteil vom 30.10.2008 4 K 4113/07 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 357, BFH-Az.: III R 88/08; Urteil des erkennenden Senats vom 16.9.2004 10 K 411/02, EFG 2004, 1848; s. auch Bundesfinanzhof, Beschluss vom 10.2.2000 VI B 108/99, Bundessteuerblatt II 2000, 398 zum juristischen Referendariat als Berufsausbildung).
  • FG Köln, 03.03.2010 - 10 K 3312/08

    Berufspraktikum als Berufsausbildung

    Es darf sich nicht lediglich um ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis handeln (vgl zusammenfassend FG Münster, Urteil vom 30.10.2008 4 K 4113/07 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 357, BFH-Az.: III R 88/08; Urteil des erkennenden Senats vom 16.9.2004 10 K 411/02, EFG 2004, 1848; s. auch Bundesfinanzhof, Beschluss vom 10.2.2000 VI B 108/99, Bundessteuerblatt II 2000, 398 zum juristischen Referendariat als Berufsausbildung).
  • FG Köln, 06.05.2010 - 10 K 3427/09

    Freiwilligendienst im Ausland als zur Berufsausbildung gehörendes Praktikum

    Es darf sich nicht lediglich um ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis handeln (vgl. zusammenfassend FG Münster, Urteil vom 30.10.2008 4 K 4113/07 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 357, BFH-Az.: III R 88/08; Urteil des erkennenden Senats vom 16.9.2004 10 K 411/02, EFG 2004, 1848; s. auch Bundesfinanzhof, Beschluss vom 10.2.2000 VI B 108/99, Bundessteuerblatt II 2000, 398 zum juristischen Referendariat als Berufsausbildung).
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.11.2012 - 4 K 614/11

    Kindergeldanspruch - Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a

    Dieser Formulierung kann aber nicht entnommen werden, dass ein sachkundiger, verantwortlicher Ausbilder den Praktikanten anleitet, belehrt und ihn mit dem Ziel unterweist, ihm die für den angestrebten Beruf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln (so Finanzgericht Köln, Urteil vom 16. September 2004 10 K 411/02, EFG 2004, 1848).
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