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   VGH Baden-Württemberg, 13.10.1983 - 10 S 1683/82   

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VGH Baden-Württemberg, 13.10.1983 - 10 S 1683/82 (https://dejure.org/1983,4890)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.10.1983 - 10 S 1683/82 (https://dejure.org/1983,4890)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Oktober 1983 - 10 S 1683/82 (https://dejure.org/1983,4890)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 10 S 1769/93

    Einführung des Bringsystems in einer Abfallwirtschaftssatzung; Zulässigkeit der

    Das macht die Satzung indessen weder unwirksam noch unvollständig (vgl. Urt. d. Senats v. 13.10.1983 - 10 S 1683/82 -, BWVPr. 1984, 106, 108).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.1990 - 10 S 3608/88

    MÜllabfuhr - Größe der Müllbehälter, Müllgebühren

    Die richterliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob der Satzungsgeber die Grenzen seines normativen Ermessens beachtet, also eine Entscheidung getroffen hat, die nicht schlechterdings unvertretbar und unverhältnismäßig ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 3.11.1988, BVerwGE 80, 355, 370 m.w.N.); ob die mit der normativen Entscheidung gefundene Lösung die zweckmäßigste und vernünftigste ist, ist nicht zu prüfen (vgl. dazu die Normenkontrollbeschlüsse des Senats vom 24.02.1976 -- X 1863/75 --, ESVGH 26, 51 = BWVPr 1976, 129; vom 06.12.1976 -- X 462/76 --, BWVPr 1977, 35 und vom 05.06.1979 -- X 146/79 -- sowie die Urteile des Senats vom 06.02.1979 -- X 2846/78 -- und vom 13.10.1983 -- 10 S 1683/82 --, BWVPr 1984, 106).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1988 - 2 S 1720/88

    Gefäßtarif für Gewerbemüll; Gliederung eines Entsorgungsgebiets in Bezirke;

    Wie sich die beseitigungspflichtige Körperschaft ihrer bundesrechtlich begründeten Abfallbeseitigungspflicht (vgl. § 3 Abs. 2 AbfG/Bund) entledigt, steht innerhalb der Grenzen, die ihr durch das Abfallgesetz des Bundes sowie das Landesabfallgesetz gezogen sind, in ihrem weit gespannten Organisationsermessen, das - abgesehen von den einfachgesetzlichen Schranken - im wesentlichen nur durch das auf Art. 3 Abs. 1 GG beruhende Willkürverbot eingeschränkt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.1983 - 10 S 1683/82 - Urteil vom 24.09.1987 - 2 S 520/87 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1988 - 2 S 1719/88

    Hausmüllgebühren - Äquivalenzprinzip, Gleichheitssatz, Kostendeckung

    Wie sich die beseitigungspflichtige Körperschaft ihrer bundesrechtlich begründeten Abfallbeseitigungspflicht (vgl. § 3 Abs. 2 AbfG-Bund) entledigt, steht innerhalb der Grenzen, die ihr durch das Abfallgesetz des Bundes sowie das Landesabfallgesetz gezogen sind, in ihrem weit gespannten Organisationsermessen, das - abgesehen von den einfachgesetzlichen Schranken- im wesentlichen nur durch das auf Art. 3 Abs. 1 GG beruhende Willkürverbot eingeschränkt ist (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.10.1983 - 10 S 1683/82 - Urteil vom 24.9.1987 - 2 S 520/87 -).
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