Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 05.07.1996 - 10 Sa 165/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geschuldete Arbeitsleistung; Direktionsrecht des Arbeitgebers; Arbeitsstelle; Kundenberater; Zusatzeinnahmequelle
Papierfundstellen
- NZA 1997, 1113 (Ls.)
- BB 1997, 474
Wird zitiert von ... (7)
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2010 - 10 Sa 483/10
Außerordentliche Kündigung eines Kellners wegen Verstoßes gegen eine …
So führe nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 05.07.1996 - 10 Sa 165/96) der Umstand, dass ein Arbeitnehmer Mehreinnahmen durch Provisionen habe erzielen können, nicht dazu, dass ihm diese Erwerbschance auf Dauer belassen werden müsse.Soweit sich der Beklagte auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 05.07.1996 (10 Sa 165/96 - NZA 1997, 1113) beruft, ist der dort geschilderte Sachverhalt nicht mit dem vorliegenden vergleichbar.
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2014 - 3 Sa 541/13
Versetzung an einen anderen Arbeitsort
Zu der langjährigen Ausübung einer bestimmten Tätigkeit müssen also noch andere Umstände hinzutreten, weil die Einschränkung des Direktionsrechts eine Vertragsänderung darstellt und deshalb auch entsprechende rechtsgeschäftliche Willenselemente, die auf eben diese Änderung gerichtet sein sollen, erkennbar sein müssen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Arbeitnehmer nach dem übereinstimmenden Parteiwillen künftig nur noch eine ganz bestimmte Tätigkeit schulden soll (LAG RhPf 05.07.1996 NZA 1997, 1113; LAG Hamm 03.07.2008 NZA-RR 2008, 464; Hunold NZA-RR 2001, 337 ff.). - LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2005 - 10 Sa 721/05
Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts
Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände (vgl. LAG Rheinland - Pfalz vom 13.10.1987, NZA 1988, 471 und vom 05.07.1996, NZA 1997, 1113), die im Streitfall jedoch nicht gegeben sind.
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2005 - 2 Sa 65/05
Überstundenvergütung
Eine derartige stillschweigende Vertragskonkretisierung kommt bei der Leistung von Überstunden in der Regel nicht in Betracht (vgl. LAG Köln, NZA RR 1999, 517; vgl. auch BAG NZA 1998, 647; BAG v. 07.12.2000, EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 22 m. Anm. Thau SAE 2002, 56; LAG Rheinland-Pfalz, NZA 1997, 1113;… Dörner/Luczak/Wildschütz, Handbuch Arbeitsrecht, 4. Aufl., A Anm. 663 ff). - LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2008 - 13 Sa 97/08
Ermessensausübung bei der Zuteilung der Pulte in einem Sinfonieorchester
Allein aus der Ausübung des Direktionsrechts in einem bestimmten Sinne oder der Beibehaltung eines Status Quo über längere - auch jahrelange - Zeit kann der Arbeitnehmer nach Treu und Glauben nicht auf einen Willen des Arbeitgebers schließen, hieran fortan nichts mehr zu ändern zu wollen und insoweit auf die Ausübung seines Direktionsrechts zu verzichten (vgl. BAG, Urteil vom 23.06.1992, NZA 1993, 89, 91; Urteil vom 11.02.1998, NZA 1998, 647; Urteil vom 07.12.2000, NZA 2001, 780, 781; ferner LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.07.1996, NZA 1997, 1113; LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.1994, LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 18). - LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2005 - 8 Sa 168/05
Krankheitsbedingte Kündigung
Eine Konkretisierung der geschuldeten Arbeitsleistung auf den von der Klägerin gewünschten Einsatz kann nach dem Stand der Rechtsprechung nicht angenommen werden, weil neben der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit noch andere Umstände hinzutreten müssen, die final auf die von der Klägerin gewünschte Änderung ihrer Tätigkeit hinauslaufen (…vgl. Dörner in Handbuch Arbeitsrecht, 4. Auflage, A 664 m. w. auf LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.07.1969 = NZA 1997, 1113). - ArbG Trier, 08.03.2006 - 1 Ca 1597/05 Deshalb müssen entsprechende rechtsgeschäftliche Willenserklärungen, die auf eben diese Änderung gerichtet sein sollen, erkennbar sein (LAG Rheinland-Pfalz NZA 1997, 1113).