Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2006 - 10 Ta 57/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16500
LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2006 - 10 Ta 57/06 (https://dejure.org/2006,16500)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.04.2006 - 10 Ta 57/06 (https://dejure.org/2006,16500)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. April 2006 - 10 Ta 57/06 (https://dejure.org/2006,16500)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,16500) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde der Staatskasse gegen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Inhalt der Überprüfung richterlicher Prozesskostenhilfebewilligungen; Voraussetzungen für die Feststellung einer Gesetzeswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 127 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 127 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerdebefugnis der Staatskasse bei Prozesskostenhilfebewilligung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2006 - 10 Ta 57/06
    Eine solche liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (BGH, NJW 1993, 135 - 137, m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht