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OLG München, 13.11.2015 - 10 U 1963/15 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG München I, 24.04.2015 - 17 O 17670/14
- OLG München, 13.11.2015 - 10 U 1963/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.12.2006 - VI ZR 75/06
Sorgfaltspflichten beim mehrspurigen Abbiegen
Auszug aus OLG München, 13.11.2015 - 10 U 1963/15
Denn das Landgericht hat die von ihr zur Stützung ihrer Ansicht (Verstoß des Beklagten zu 2) gegen § 7 V StVO) herangezogene Entscheidung des BGH (NZV 2007, 185) missverstanden. - KG, 28.06.2004 - 12 U 89/03
Verkehrsunfallhaftung: Sorgfaltspflichten beim parallelen Rechtsabbiegen
Auszug aus OLG München, 13.11.2015 - 10 U 1963/15
Da hier kein paralleles Abbiegen ausgewiesen war, hat der ordnungsgemäß am weitesten rechts eingeordnete Abbiegende die freie Wahl, ein Fahrstreifenwechsel liegt insoweit nicht vor (allg. M. seit BayObLG DAR 1974, 304; ferner etwa KG NZV 2005, 91;… Senat a.a.O.). - LG München I, 24.04.2015 - 17 O 17670/14
Verkehrsunfall, Unfallzeitpunkt, Fahrzeug, Abbiegevorgang, Fahrspur, Unfall, …
Auszug aus OLG München, 13.11.2015 - 10 U 1963/15
Auf die Berufung der Beklagten vom 01.02.2015 wird das Endurteil des LG München I vom 24.04.2015 (Az. 17 O 17670/14) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
- OLG München, 01.12.2017 - 10 U 3025/17
Haftungsverteilung nach Verkehrsunfall infolge Spurwechsels beim mehrspurigen …
Auch neuere Urteile (10 U 1963/15 [n.v.] und 10 U 3295/15 [n.v.]) hatten - bei grundsätzlich zulässigem mehrspurigen Abbiegen - keine Fahrbahnmarkierungen oder Richtungspfeile zur Grundlage, die faktisch zwei voneinander unabhängige Abbiegespuren geschaffen hätten. - OLG München, 19.01.2022 - 10 U 1617/21
Auslegung von Erklärungen am Unfallort
Da die Fahrerin des Beklagtenfahrzeugs mithin die freie Wahl hatte, in welchen Fahrstreifen der T.-Straße sie einfahren würde, hatte die Fahrerin des Klägerfahrzeugs das Beklagtenfahrzeug ständig zu beobachten (vgl. Senat, Urteil vom 13.11.2015 - 10 U 1963/15 m.w.N.).Sie musste damit rechnen, dass die ihr gegenüber vortrittsberechtigte Fahrerin des Beklagtenfahrzeugs möglicherweise sogar vollständig in die rechte Spur der T. -Straße einfährt (Senat, Urteil vom 13.11.2015, a.a.O.) und durfte daher nicht versuchen, an dem Beklagtenfahrzeug rechts vorbeizuziehen.