Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.11.2013 - I-10 W 48/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Wirtschaftsfähigkeit des Hoferben
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Wirtschaftsfähigkeit des Hoferben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirtschaftsfähigkeit des Hoferben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wirtschaftsfähigkeit des Hoferben bei mangelndem landwirtschaftlich-technischem Wissen nicht gegeben
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wirtschaftsfähigkeit des Hoferben bei mangelndem landwirtschaftlich-technischem Wissen nicht gegeben
Verfahrensgang
- AG Werl, 02.03.2013 - 5a Lw 16/07
- OLG Hamm, 15.11.2013 - I-10 W 48/13
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- FG Hamburg, 13.01.2006 - IV 111/05
Keine Steuerfreiheit beim Versand von Zigaretten aus einem anderen Mitgliedstaat …
Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2013 - 10 W 48/13
Das Testament wurde am 07.06.2005 vor dem Amtsgericht -Nachlassgericht- X eröffnet (5 IV 111/05).
- OLG Hamm, 05.07.2016 - 10 W 37/16
Streitige Hoferbfolge
An die Prüfung der Wirtschaftsfähigkeit sind aus verfassungsrechtlichen Gründen und bei Berücksichtigung des Sinn und Zwecks der Hoferbfolge nach der Höfeordnung strenge Maßstäbe anzulegen, da bei mangelnder Wirtschaftsfähigkeit kein Anlass besteht, die nach bürgerlichem Gesetzbuch berufenden Erben gegenüber einem vermeintlichen Erben nach der Höfeordnung zurückzusetzen (s. dazu Senat, Beschluss vom 15.11.2013 - 10 W 48/13;… Lütke-Handjery/von Jeinsen, HöfeO, 11. Aufl., § 6 HöfeO, Rdnr. 89 ff.;… Wörmann/Stöcker, Das Landwirtschaftserbrecht, 10. Aufl., § 6 HöfeO, Rdnr. 94 ff.; jeweils m.w.N.). - AG Mettmann, 02.11.2020 - 7 Lw 28/13 Denn ein Hoferbe muss aus Gründen der Rechtssicherheit bereits im Zeitpunkt des Erbfalls bestimmbar sein und nicht erst danach (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.2013 - 10 W 48/13 m.w.N.).
Hierbei geht es um die "finanzielle" Wirtschaftsfähigkeit, das heißt wie die Entnahmen für betriebliche und private Zwecke in ein betriebswirtschaftlich vertretbares Verhältnis zu den Betriebseinnahmen zu bringen sind, laufende Verbindlichkeiten beglichen werden, Wirtschaftspläne aufgestellt und gebotene Investitionsentscheidungen getroffen werden (OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.2013 - 10 W 48/13).
- OLG Hamm, 28.04.2021 - 10 W 60/20
Klärung einer Hoferbfolge im Hoffolgezeugnisverfahren; Fähigkeit zur …
Dies gilt umso mehr, als bei mangelnder Wirtschaftsfähigkeit kein Anlass besteht, die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch berufenen Erben gegenüber einem vermeintlichen Erben nach der Höfeordnung zurückzusetzen (OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.2013, I-10 W 48/13, Rn. 41 m. w. N.; OLG Hamm…, Beschluss vom 15.11.2013, I-10 W 38/13, Rn. 76 juris). - OLG Oldenburg, 11.08.2021 - 10 W 24/19
Einziehung eines Hoffolgezeugnisses; Feststellung eines Hoferben; Eindeutigkeit …
Allerdings reicht allein die Fähigkeit, für eine gehörige Verpachtung zu sorgen und die Rechte und Pflichten eines Verpächters wahrzunehmen, nicht aus (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.2013 - 10 W 48/13 -, Rn. 41, juris). - AG Warendorf, 19.02.2020 - 33 Lw 37/19 Die konkreten Anforderungen an die Wirtschaftsfähigkeit beurteilen sich nach den Eigenheiten, mithin der Art und Struktur des konkret zu übernehmenden Hofes (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 22.07.2010, Az.: 10 W 11/10), wobei allein der Umstand, dass es sich um einen kleineren Hof handelt, nicht grundsätzlich dazu führt, dass geringere Anforderungen an die Wirtschaftsfähigkeit zu stellen sind (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 15.11.2013, Az.: 10 W 48/13).