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Rechtsprechung
   LG Berlin I, 05.03.2024 - 511 Qs 5 und 10/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,4740
LG Berlin I, 05.03.2024 - 511 Qs 5 und 10/24 (https://dejure.org/2024,4740)
LG Berlin I, Entscheidung vom 05.03.2024 - 511 Qs 5 und 10/24 (https://dejure.org/2024,4740)
LG Berlin I, Entscheidung vom 05. März 2024 - 511 Qs 5 und 10/24 (https://dejure.org/2024,4740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Einziehung, Gegenstandswert. wirtschaftliches Interesse des Angeklagten, mehrere Täter

  • Burhoff online

    Einziehung, Gegenstandswert. wirtschaftliches Interesse des Angeklagten, mehrere Täter

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gegenstandswert: Gebühren für die Einziehung - Objektives wirtschaftliches Abwehrinteresse

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.01.2023 - 3 StR 343/22

    Einziehung von Taterträgen (Abgrenzung zwischen faktischer Verfügungsgewalt und …

    Auszug aus LG Berlin I, 05.03.2024 - 511 Qs 5/24
    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Beteiligte eine zunächst gewonnene (Mit-)Verfügungsmacht später aufgegeben hat (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. nur Beschluss vom 10. Januar 2023 - 3 StR 343/22 -, Rn. 5, mwN).
  • BGH, 22.05.2019 - 1 StR 471/18

    Festsetzung des Gegenstandswerts anwaltlicher Tätigkeit

    Auszug aus LG Berlin I, 05.03.2024 - 511 Qs 5/24
    Der Gegenstandswert für die Einziehung richtet sich nach dem objektiven wirtschaftlichen Interesse des Angeklagten an der Abwehr der Anordnung (vgl. BGH, Beschluss vom 22.05.2019 1 StR 471/18, m.w.N.).
  • OLG Dresden, 14.02.2020 - 1 Ws 40/20

    Vergütung des Verteidigers bei in Betracht kommender Einziehung

    Auszug aus LG Berlin I, 05.03.2024 - 511 Qs 5/24
    Es genügt, dass sie nach Lage der Sache in Betracht kommt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 14. Februar 2020 - 1 Ws 40/20 -, Rn. 1, juris).
  • BGH, 06.11.2018 - 5 StR 196/18

    Fehlende Feststellungen zur Erlangung der Verfügungsgewalt als Voraussetzung …

    Auszug aus LG Berlin I, 05.03.2024 - 511 Qs 5/24
    Dass er insoweit als Mitglied einer Bande angeklagt war, begründet nach dem Zuvorgesagten und der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung gerade keine gesamtschuldnerische Haftung hinsichtlich aller durch irgendwelche Bandenmitglieder (vermeintlich) erlangten wirtschaftlichen Vorteile (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2018 - 5 StR 196/18 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 26.04.2024 - 4 K 2158/23

    Aserbaidschan: keine Prüfung eines inlandsbezogenen Abschiebungshindernisses

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 15. Januar 2024 - 6a L 10/24.A -, auf den die Klägerin nach der mündlichen Verhandlung schriftsätzlich Bezug genommen hat.
  • EGMR, 28.09.2021 - 9772/14

    BALEANU c. ROUMANIE

    Elle est propriétaire de l'appartement à hauteur de 10/24.
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Rechtsprechung
   KAG erster Instanz für die Diözesen Limburg - Mainz - Speyer - Trier, 12.12.2024 - M 10/24 Lb   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,58107
KAG erster Instanz für die Diözesen Limburg - Mainz - Speyer - Trier, 12.12.2024 - M 10/24 Lb (https://dejure.org/2024,58107)
KAG erster Instanz für die Diözesen Limburg - Mainz - Speyer - Trier, Entscheidung vom 12.12.2024 - M 10/24 Lb (https://dejure.org/2024,58107)
KAG erster Instanz für die Diözesen Limburg - Mainz - Speyer - Trier, Entscheidung vom 12. Dezember 2024 - M 10/24 Lb (https://dejure.org/2024,58107)
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Volltextveröffentlichung

  • zmv-online.de PDF

    Anhörungsrecht der MAV bei "verabredeter Kündigung"

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 25/04

    Betriebsratsanhörung bei verabredeter Kündigung

    Auszug aus KAG erster Instanz für die Diözesen Limburg - Mainz - Speyer - Trier, 12.12.2024 - M 10/24
    Ein Scheingeschäft liegt nicht vor, wenn es zur Herbeiführung des von den Parteien tatsächlich beabsichtigten Erfolgs der wirksamen Vornahme des betreffenden Rechtsgeschäfts gerade bedarf (BAG vom 21.04.2005 - 2 AZR 125/04; BAG vom 28.06.2005 - 1 ABR 25/04, NZA 2006, 48).

    Nach Auffassung des BAG (Beschluss vom 28.06.2005 - 1 ABR 25/04, NZA 2006, 48) ist der Betriebsrat auch dann gemäß § 102 BetrVG zu einer ordentlichen Kündigung anzuhören in Fällen einer verabredeten Kündigung mit dem Endziel einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 125/04

    Arbeitnehmerstatus - Scheingeschäft - außerordentliche Kündigung - …

    Auszug aus KAG erster Instanz für die Diözesen Limburg - Mainz - Speyer - Trier, 12.12.2024 - M 10/24
    Ein Scheingeschäft liegt nicht vor, wenn es zur Herbeiführung des von den Parteien tatsächlich beabsichtigten Erfolgs der wirksamen Vornahme des betreffenden Rechtsgeschäfts gerade bedarf (BAG vom 21.04.2005 - 2 AZR 125/04; BAG vom 28.06.2005 - 1 ABR 25/04, NZA 2006, 48).
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