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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2006 - 10 A 10243/06.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20032
OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2006 - 10 A 10243/06.OVG (https://dejure.org/2006,20032)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.06.2006 - 10 A 10243/06.OVG (https://dejure.org/2006,20032)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Juni 2006 - 10 A 10243/06.OVG (https://dejure.org/2006,20032)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit auf Grund Fälschung eines Bahnberechtigungsausweises; Begriff der militärischen Ordnung; Verletzung des militärischen Vertrauens zwischen Vorgesetzten und Untergebenen auf Grund ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 115.88

    Rechtsmittelbelehrung - Gerichtsanrufung - Unzuständigkeit - Kostenlast

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2006 - 10 A 10243/06
    Mit Rücksicht darauf, dass es im vorliegenden Fall, in dem das Dienstvergehen zum maßgeblichen Zeitpunkt immerhin schon fast ein halbes Jahr zurückgelegen hat, allenfalls um die Abdeckung eines "Restrisikos" gehen kann, was die Nachahmungsgefahr betrifft, erachtet der Senat das in einem Disziplinarverfahren mindestens zu erwartende Beförderungsverbot (vgl. hierzu z.B. BVerwG…, Urteil vom 27. Juni 1990, NVwZ-RR 1991, S. 203 ff.; Beschluss vom 29. November 1988, NZWehrr 1989, S. 203 ff.) in jedem Fall als ausreichende Abschreckung für andere Soldaten - denen im Übrigen bereits im maßgeblichen Zeitpunkt durch die strafgerichtliche Verurteilung des Klägers vor Augen geführt war, dass ein solches Verhalten, wie es in Rede steht, sogar zu einer Vorstrafe führen kann.
  • BVerwG, 27.06.1990 - 2 WD 44.89

    Soldatenrecht - Herstellung einer unechten Urkunde - Verstoß gegen die …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2006 - 10 A 10243/06
    Mit Rücksicht darauf, dass es im vorliegenden Fall, in dem das Dienstvergehen zum maßgeblichen Zeitpunkt immerhin schon fast ein halbes Jahr zurückgelegen hat, allenfalls um die Abdeckung eines "Restrisikos" gehen kann, was die Nachahmungsgefahr betrifft, erachtet der Senat das in einem Disziplinarverfahren mindestens zu erwartende Beförderungsverbot (vgl. hierzu z.B. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1990, NVwZ-RR 1991, S. 203 ff.;… Beschluss vom 29. November 1988, NZWehrr 1989, S. 203 ff.) in jedem Fall als ausreichende Abschreckung für andere Soldaten - denen im Übrigen bereits im maßgeblichen Zeitpunkt durch die strafgerichtliche Verurteilung des Klägers vor Augen geführt war, dass ein solches Verhalten, wie es in Rede steht, sogar zu einer Vorstrafe führen kann.
  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 17.91

    Der Genuss von Rauschgift an Bord eines Schiffes rechtfertigt bei einem …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2006 - 10 A 10243/06
    So heißt es beispielsweise in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 1980 (…BVerwGE 59, S. 361 ff.), dass die Wirkung einer Disziplinarmaßnahme "etwa dann" bedeutsam sein könne, wenn die oben angeführten Voraussetzungen erfüllt seien (vgl. demgegenüber allerdings z.B. Urteil vom 24. September 1992, NVwZ-RR 1993, S. 501 ff.).
  • BVerwG, 20.06.1983 - 6 C 2.81

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2006 - 10 A 10243/06
    Eine ernstliche Gefährdung der so verstandenen militärischen Ordnung kann sich einmal aus der begründeten Befürchtung ergeben, dass es bei dem betreffenden Soldaten zu weiteren vergleichbaren Dienstpflichtverletzungen kommen werde (Wiederholungsgefahr), oder auch daraus, dass es sich bei der einzelnen Dienstpflichtverletzung um das typische Teilstück einer als allgemeine Erscheinung auftretenden Neigung zu Disziplinlosigkeiten handelt, so dass ohne die fristlose Entlassung ein Anlass zu ähnlichem Verhalten für andere Soldaten gegeben wäre (vgl. zum Vorstehenden z.B. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1983, NJW 1984, S. 938 ff.).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 16.78

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Entlassung eines Soldaten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2006 - 10 A 10243/06
    So heißt es beispielsweise in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 1980 (BVerwGE 59, S. 361 ff.), dass die Wirkung einer Disziplinarmaßnahme "etwa dann" bedeutsam sein könne, wenn die oben angeführten Voraussetzungen erfüllt seien (…vgl. demgegenüber allerdings z.B. Urteil vom 24. September 1992, NVwZ-RR 1993, S. 501 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.1991 - 1 A 1330/88

    Fristlose Entlassung eines Soldaten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2006 - 10 A 10243/06
    Von daher ist es vielmehr auch dann geboten, im Rahmen der Prüfung der Ernstlichkeit der Gefahr darauf einzugehen, ob mit einer Disziplinarmaßnahme unterhalb der Entfernung aus dem Dienst die Gefahr beherrscht werden kann, wenn es sich bei der Dienstpflichtverletzung um das typische Teilstück einer als allgemeine Erscheinung auftretenden Neigung zu Disziplinlosigkeiten handelt (so auch z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Januar 1991 - 1 A 1330/88 -, Juris;… GKÖD, Stand Juni 2006, Rdnr. 26 zu § 55 SG).
  • VG Minden, 04.10.2011 - 10 K 180/10

    Rechtswidrige Entlassung eines Stabsgefreiten aus der Bundeswehr

    Rn. 68 Vgl. zur Verletzung der Dienstpflichten aus den §§ 7 und 17 SG durch die Verfälschung und missbräuchliche Verwendung von Bahnberechtigungsausweisen etwa die Urteile des Oberverwaltungsgerichts für das Land Rheinland-Pfalz vom 14. Juli 2006 - 10 A 10243/06 - und des Verwaltungsgerichts Aachen vom 16. Juni 2005 - 1 K 3296/04 -, beide abrufbar über juris.

    Rn. 77 Ebenso für die missbräuchliche Verwendung von Bahnberechtigungsausweisen wohl auch Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 14. Juli 2006 - 10 A 10243/06 -, abrufbar über juris, und Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. August 2006 - 4 S 829/08 - vgl. außerdem Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. August 2010 - 2 B 33/10 -, a.a.O. (zu einem versuchten Reisekostenbetrug).

    Rn. 86 Vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Juli 2006 - 10 A 10243/06 -, a.a.O.

    Rn. 90 So auch Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Juli 2006 - 10 A 10243/06 -, a.a.O., in einem ähnlichen Fall.

    Rn. 96 - ebenso in einem ähnlichen Fall Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Juli 2006 - 10 A 10243/06 -, a.a.O. -.

    Rn. 103 Vgl. zu diesem Aspekt wiederum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Juli 2006 - 10 A 10243/06 -, a.a.O.

    Rn. 107 Ebenso in ähnlich gelagerten Fällen Oberverwaltungsgericht für das Land Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Juli 2006 - 10 A 10243/06 -, a.a.O., und Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. August 2008 - 4 S 829/08 -.

    Rn. 113 Vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 1983 - 6 C 2/81 - und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Juli 2006 - 10 A 10243/06 -, jeweils a.a.O., den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. August 2008 - 4 S 829/08 - sowie Fürst, GÖKD, Kommentierung zu § 55 SG Rdnr. 26.

    Rn. 117 So auch das Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 14. Juli 2006 - 10 A 10243/06 -, a.a.O., in dem dort zur Entscheidung stehenden ähnlich gelagerten Fall.

    Rn. 121 Vgl. zu entsprechenden Fallkonstellationen abermals das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Rheinland-Pfalz, vom 14. Juli 2006 - 10 A 10243/06 -, a.a.O., sowie den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. August 2008 - 4 S 829/08 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2012 - 1 A 846/12

    Wiederholtes Zuspätkommen und anderer Ungehorsam als Gefährdung der militärischen …

    Rn. 47 Vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 = DÖD 2011, 282 = juris, Rn. 10 f., vom 24. September 1992 - 2 C 17.91 -, BVerwGE 91, 62 = DVBl. 1993, 392 = juris, Rn. 14 f., vom 20. Juni 1983 - 6 C 2.81 -, NJW 1984, 938 = juris, Rn. 19, 21, und vom 31. Januar 1980 - 2 C 16.78 -, BVerwGE 59, 361 = ZBR 1980, 387 = juris, Rn. 18 f.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 14. Juli 2006 - 10 A 10243/06 -, IÖD 2007, 3 = juris, Rn. 44, 46.

    Rn. 72 vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1983 - 6 C 2.81 -, NJW 1984, 938 = juris, Rn. 25, und OVG Rh.-Pf., Urteil vom 14. Juli 2006 - 10 A 10243/06 -, IÖD 2007, 3 = juris, Rn. 50, im Zusammenhang mit einer Gefährdung des Ansehens der Bundeswehr in der Öffentlichkeit,.

  • OVG Sachsen, 13.02.2012 - 2 D 146/11

    Soldat, Entlassung, Verhältnismäßigkeit

    Indes ist auch im Rahmen einer auf § 55 Abs. 5 SG gestützten Entlassungsverfügung der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten (…etwa BVerwG, Urt. v. 28. Juli 2011 - 2 C 28/10 -, juris, dort insbesondere Rn. 12; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14. Juli 2006 - 10 A 10243/06 -, juris, dort insbesondere Rn. 46;… vgl. auch VG Minden, Urt. v. 4. Oktober 2011 - 10 K 180/10 -, juris).

    Insbesondere muss hinsichtlich der Ernstlichkeit der Gefahr (§ 55 Abs. 5 SG) geprüft werden, ob mit einer Disziplinarmaßnahme unterhalb der Entfernung aus dem Dienst die Gefahr beherrscht werden kann, wenn es sich bei der Dienstpflichtverletzung um das typische Teilstück einer als allgemeine Erscheinung auftretenden Neigung zur Disziplinlosigkeit handelt (OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14. Juli 2006 a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.02.2010 - 2 L 302/06

    Entlassung eines Soldaten; ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung

    Jedenfalls wenn es sich nicht um eine schwerwiegende Dienstpflichtverletzung handelt oder sonst besondere Umstände die sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses erforderlich machen, bedarf es im Regelfall vor der Entlassung einer Pflichtenmahnung, verbunden mit dem Hinweis auf die drohende Entlassung (…vgl. Beschl. des Senats v. 23.10.1997 - 2 L 32/97 -, a.a.O. Rn. 21; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.04.2009 - 1 L 29/09 - OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 14.07.2006 - 10 A 10243/06 - Nieders. OVG, Beschl. v. 30.05.2006 - 5 ME 67/06 - alle m.w.N. und jeweils zit. nach juris).
  • OVG Bremen, 20.01.2025 - 2 LA 81/23

    Affekthandlung; Ansehen der Bundeswehr; Disziplinarmaßnahme; Einsatzbereitschaft …

    Die Rechtsprechung hat insbesondere im Falle von Affekthandlungen bei geringer Vorbildfunktion des Soldaten - also in Fällen, in denen eine Wiederholungsgefahr typischerweise nicht besteht und die Dienstpflichtverletzung nicht Teilstück einer als allgemeine Erscheinung auftretenden Neigung zu Disziplinlosigkeit zu werten war - angenommen, dass die Gefahr für die Einsatzbereitschaft durch eine Disziplinarmaßnahme unterhalb der Entfernung aus dem Dienstverhältnis abgewendet werden kann (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1992 - 2 C 17.91, BVerwGE 91, 62 , juris, Rn. 14 f., v. 20.06.1983 - 6 C 2.81, juris, Rn. 19, 21, und v. 31.01.1980 - 2 C 16.78, BVerwGE 59, 361 , juris, Rn. 18 f.; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14.06.2006 - 10 A 10243/06, juris, Rn. 44, 46).
  • VG Koblenz, 28.09.2010 - 2 K 339/10

    Entlassung eines Soldaten: Mittagessen nicht bezahlt

    Wiederholungs- und Nachahmungsgefahr können nur nach einer einzelfallbezogenen Würdigung der konkreten Dienstpflichtverletzung angenommen werden (BVerwG…, Beschluss vom 16. August 2010 - 2 B 33.10 - [...] Rn. 6 ff.; vgl. OVG RP, Urteil vom 14. Juli 2006 - 10 A 10243/06.OVG - ESOVGRP).
  • VG Karlsruhe, 27.11.2019 - 4 K 10657/17

    Entlassung aus der Bundeswehr wegen Etiketten-und Trennungsgeldbetruges - …

    Was das Vertrauenkönnen anbelangt, werden zudem erhöhte Anforderungen an einen Soldaten gestellt, der nicht aufgrund einer allgemeinen Wehrpflicht Dienst leistet, sondern wie ein Zeitsoldat nach freiwilliger und einvernehmlicher Begründung seines Status in einem besonderen Loyalitätsverhältnis zur Bundeswehr steht (vgl. OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 14.07.2006 - 10 A 10243/06 -, juris).
  • VG München, 05.04.2013 - M 21 K 11.4664

    Verspätetes Erscheinen zum Dienst in alkoholbedingt dienstunfähigem Zustand

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus den von dem Kläger zitierten obergerichtlichen Entscheidungen (OVG Magdeburg vom 24.04.2009 - 1 L 29/09 - juris; OVG Koblenz vom 14.07.2006 - 10 A 10243/06 - IÖD 2007, 3; OVG Lüneburg vom 30.05.2006 - 5 ME 67/06 - NVwZ-RR 2006, 708).
  • VGH Bayern, 12.06.2008 - 15 ZB 08.378

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); fristlose Entlassung eines …

    Die vom Kläger zitierte Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 14. Juli 2006, Az. 10 A 10243/06, gibt keinen Anlass zur erneuten Diskussion dieser Problematik.
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