Rechtsprechung
| VG Berlin, 16.08.2005 - 10 A 119.00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,40460) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZwVbVO § 1
Altenwohnheime und Pflegeheime als Wohnungen; Wohnheim für Fremdbeherbergung; Ausgleichsabgabe für Zweckentfremdung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- VG Berlin, 23.01.2018 - 6 L 756.17
Zweckentfremdungsverbot gilt auch für Monteurunterkunft
Rn. 23 aa) Fremdenbeherbergung im zweckentfremdungsrechtlichen Sinn meint die entgeltliche Überlassung von Wohnraum an Personen zur vorübergehenden Unterkunft bzw. ohne eine auf Dauer angelegte Wohnnutzung (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 6. Februar 1996 - VG 10 A 246.95 -, Das Grundeigentum 1996, 481; VG Berlin, Urteil vom 16. August 2005 - VG 10 A 119.00 -, juris Rn. 30). - VG München, 29.07.2015 - M 9 K 14.5596
Zweckentfremdung von Wohnraum
Fremdenbeherbergung ist die Überlassung einer Unterkunft an Personen, die dort nur vorübergehend unterkommen und die typischerweise an einem anderen Ort eine Wohnung haben (vgl. VG Berlin, U.v. 16.08.2005 - 10 A 119.00 - juris Rn. 30). - VGH Bayern, 07.12.2015 - 12 ZB 15.2287
Unterbringung sogenannter Medizintouristen in angemieteter Wohnung
Rn. 4 a) Fremdenbeherbergung im Sinne des Zweckentfremdungsrechts bezeichnet die Überlassung von Wohnraum an Personen, die am Beherbergungsort nur vorübergehend unterkommen und die ihre (eigentliche) Wohnung typischerweise an einem anderen Ort haben (so zutreffend VG Berlin, U.v. 16.8.2005 - 10 A 119.00 - juris, Rn. 30).
- VG Berlin, 30.01.2018 - 6 L 784.17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen zweckentfremdungsrechtliche …
Rn. 26 aa) Fremdenbeherbergung im zweckentfremdungsrechtlichen Sinn meint die entgeltliche Überlassung von Wohnraum an Personen zur vorübergehenden Unterkunft bzw. ohne eine auf Dauer angelegte Wohnnutzung (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 6. Februar 1996 - VG 10 A 246.95 -, Das Grundeigentum 1996, 481; VG Berlin, Urteil vom 16. August 2005 - VG 10 A 119.00 -, juris Rn. 30). - VG Berlin, 19.09.2018 - 6 K 1.18 Rn. 26 Fremdenbeherbergung im zweckentfremdungsrechtlichen Sinn meint die entgeltliche Überlassung von Wohnraum an Personen zur vorübergehenden Unterkunft bzw. ohne eine auf Dauer angelegte Wohnnutzung (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 6. Februar 1996 - VG 10 A 246.95 -, Das Grundeigentum 1996, 481; VG Berlin, Urteil vom 16. August 2005 - VG 10 A 119.00 -, juris Rn. 30).
- VGH Bayern, 19.04.2017 - 12 ZB 17.595
Zweckentfremdung von Wohnraum durch Medizintouristen
Rn. 4 a) Fremdenbeherbergung im Sinne des Zweckentfremdungsrechts bezeichnet die Überlassung von Wohnraum an Personen, die am Beherbergungsort nur vorübergehend unterkommen und die ihre (eigentliche) Wohnung typischerweise an einem anderen Ort haben (…vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2015 - 12 ZB 15.2287 - juris, Rn. 4; VG Berlin, U.v. 16.8.2005 - 10 A 119.00 - juris, Rn. 30). - VG Köln, 19.09.2019 - 16 K 14973/17 Rn. 36 Vgl. VG Berlin, Urteil v. 16.08.2005 -10 A 119.00-, juris; Bayerischer VGH, Beschluss v. 07.12.2015 -12 ZB 15.2287-, juris.
- VG München, 07.04.2025 - M 8 K 23.6024
Untersagung der Zweckentfremdung bei dauerhafter Fremdenbeherbergung - Kein …
Rn. 29 Fremdenbeherbergung im Sinne des Zweckentfremdungsrechts stellt dabei die Überlassung von Wohnraum an Personen dar, die am Beherbergungsort nur vorübergehend unterkommen und die ihre (eigentliche) Wohnung typischerweise an einem anderen Ort haben (vgl. VG Berlin, U.v. 16.8.2005 - 10 A 119.00 - juris Rn. 30). - VG München, 09.10.2024 - M 8 S 24.4056
Einstweiliger Rechtsschutz (abgelehnt), Zweckentfremdung von Wohnraum, Erneute …
Rn. 33 Fremdenbeherbergung im Sinne des Zweckentfremdungsrechts stellt dabei die Überlassung von Wohnraum an Personen dar, die am Beherbergungsort nur vorübergehend unterkommen und die ihre (eigentliche) Wohnung typischerweise an einem anderen Ort haben (vgl. VG Berlin, U.v. 16.8.2005 - 10 A 119.00 - juris Rn. 30).
dejure.org
Übersicht VG Berlin
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.