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Rechtsprechung
   VG Stade, 05.03.2025 - 10 A 229/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,5879
VG Stade, 05.03.2025 - 10 A 229/25 (https://dejure.org/2025,5879)
VG Stade, Entscheidung vom 05.03.2025 - 10 A 229/25 (https://dejure.org/2025,5879)
VG Stade, Entscheidung vom 05. März 2025 - 10 A 229/25 (https://dejure.org/2025,5879)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Braunschweig, 10.04.2026 - 3 A 62/24
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich, wie vorliegend, nicht um eine exponierte Persönlichkeit handelt, die auch überregional Bekanntheit genießt (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 20.08.2025 - AN 4 K 25.30286 -, juris und VG Stade, Urteil vom 05.03.2025 - 10 A 229/25 -, juris jeweils mit weiteren Nachweisen zu dieser herrschenden Rechtsprechung; vgl. auch VG Göttingen Urteil vom 01.02.2023 - 3 A 249/21 -, Veröffentlichung nicht bekannt und vom 26.07.2022 - 3 A 113/20 -, juris unter Bezugnahme auf die dort genannten Stellungnahmen und Gutachten).

    Unter Beachtung dieser Grundsätze und nach Auswertung der vorliegenden Erkenntnismittel geht das Gericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. auch VG Stade, Urteil vom 05.03.2025 - 10 A 229/25 -, juris mit weiteren Nachweisen) davon aus, dass zwar Gewalttaten durch unter anderem Guerilla (ELN, EPL, FARC-Dissidenten) sowie Gruppen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität verübt werden und es Bandenkriege im Kampf um die Vorherrschaft in den Drogengebieten gibt.

  • VG Trier, 15.08.2025 - 2 K 363/25
    Aus den verfügbaren Erkenntnismitteln ergibt sich, dass es für Personen, die von Verfolgung oder Erpressung durch Mitglieder einer kriminellen Vereinigung, betroffen sind, grundsätzlich möglich ist, sich innerhalb des Staatsgebiets Kolumbiens einer solchen Bedrohung zu entziehen, indem sie in eine andere Stadt umziehen (so im Ergebnis zuletzt auch VG Stade, Urteil vom 5. März 2025 - 10 A 229/25 -, juris, m.w.N.).

    Insbesondere in Bogotä, wohin sich die Kläger im Sinne einer inländischen Fluchtalternative begeben könnten, bestehen nach den vorliegenden Erkenntnismitteln keine Anhaltspunkte für das Bestehen eines solchen Konflikts (so im Ergebnis zuletzt auch: VG Stade, Urteil vom 5. März 2025, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 20.08.2025 - AN 4 K 25.30286

    Ablehnung einer Videoverhandlung bei vorgetragener Behinderung und Hinweis auf …

    In Betracht kommen insoweit etwa die kolumbianischen Millionenmetropolen wie Bogotá, Medellín oder Cali, die ein erhebliches Maß an Anonymität gewährleisten und vollständig unter Kontrolle der Regierung stehen sowie auch die bessere Inanspruchnahme staatlichen Schutzes ermöglichen (VG Stade, U.v. 5.3.2025 - 10 A 229/25 - juris S. 8; VG Trier, U.v. 22.8.2024 - 7 K 4540/23.TR - juris S. 11; VG Lüneburg, U.v. 22.7.2024 - 1 A 37/23 - juris S.5 f.; VG Hannover, U.v. 13.6.2024 - 11 A 1353/22 - juris S. 7; VG Göttingen, U.v. 27.2.2024 - 3 A 170/22 - juris S. 8).
  • VG Ansbach, 20.08.2025 - AN 4 K 25.30395
    In Betracht kommen insoweit etwa die kolumbianischen Millionenmetropolen wie Bogotá, Medellín oder Cali, die ein erhebliches Maß an Anonymität gewährleisten und vollständig unter Kontrolle der Regierung stehen sowie auch die bessere Inanspruchnahme staatlichen Schutzes ermöglichen (VG Stade, U.v. 5.3.2025 - 10 A 229/25 - juris S. 8; VG Trier, U.v. 22.8.2024 - 7 K 4540/23.TR - juris S. 11; VG Lüneburg, U.v. 22.7.2024 - 1 A 37/23 - juris S.5 f.; VG Hannover, U.v. 13.6.2024 - 11 A 1353/22 - juris S. 7; VG Göttingen, U.v. 27.2.2024 - 3 A 170/22 - juris S. 8).
  • VG Trier, 26.11.2025 - 2 K 3279/25
    Insbesondere für die kolumbianischen Großstädte kann in Auswertung der verfügbaren Erkenntnismittel (vgl. z.B. auch die unter https://en.wikipedia.org/wiki/Crime_in_Colombia oder https://colombiacorners.com/homicides-in-colombia update/ abrufbaren Ausführungen und Statistiken) indes nicht festgestellt werden, dass die sicherheitsrelevanten Vorfälle gemessen an der Bevölkerungszahl ein solches Ausmaß willkürlicher Gewalt erreichen, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (so im Ergebnis zuletzt auch VG Lüneburg, Urteil vom 22. Juli 2024 1 A 37/23 , juris S. 10 des Urteilsabdrucks sowie VG Stade, Urteil vom 5. März 2025 10 A 229/25 , juris m.w.N.).
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