Rechtsprechung
| BAG, 27.09.2000 - 10 ABR 48/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Begriff der körperlich schweren Arbeit - Zusammenfassung mehrerer Tätigkeiten zu einer einheitlichen - Schwere der muskelmäßigen Belastung - Ständiger Wechsel zwischen extremen Temperaturen als körperlicher Belastungsfaktor
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 07.10.1998 - 2 BV 1363/98
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.1999 - 11 TaBV 69/98
- BAG, 27.09.2000 - 10 ABR 48/99
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (8)
- BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91
Auszeichnerin im Einzelhandel
Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 ABR 48/99
In seiner Entscheidung vom 29. Juli 1992 (- 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56) hat das Bundesarbeitsgericht weiterhin ausgeführt, daß bei der Beurteilung auch ausschließlich stehende Tätigkeit, die notwendige Körperhaltung, taktgebundene, repetitive Arbeit, nervliche und sensorische Belastung, Lärm- und Umwelteinwirkung und soziale Belastungsfaktoren zu berücksichtigen seien.Es reicht aus, daß die körperlich belastende Tätigkeit nicht nur vorübergehend vorkommt (BAG 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - a.a.O.).
- BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93
Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst
Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 ABR 48/99
Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11 mwN). - BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91
Eingruppierung einer Abpackerin
Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 ABR 48/99
Soweit die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, sind die Tätigkeitsbeispiele im Rahmen der Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe als Richtlinien für die Bewertung mitzuberücksichtigen (BAG 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2).
- BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83
Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im …
Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 ABR 48/99
Auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale ist dann zurückzugreifen, wenn ein einzelnes Tätigkeitsbeispiel seinerseits unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können, wenn dasselbe Tätigkeitsbeispiel in mehreren Vergütungsgruppen vorkommt und damit als Kriterium für eine bestimmte Vergütungsgruppe ausscheidet oder wenn es um eine Tätigkeit geht, die in den tariflichen Tätigkeitsbeispielen nicht aufgeführt ist (BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121). - BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 707/87
Bestimmung des Lohngruppen-Differenzierungsmerkmals "Schwere der Arbeit"
Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 ABR 48/99
Zu berücksichtigen seien alle Umstände, die auf den Menschen belastend einwirken und zu körperlichen Reaktionen führen (BAG 27. April 1988 - 4 AZR 707/87 - BAGE 58, 194). - BAG, 07.11.1990 - 4 AZR 67/90
Eingruppierung einer Regaleinrichterin im Einzelhandel
Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 ABR 48/99
Das Bundesarbeitsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 7. November 1990 (- 4 AZR 67/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 41) ausreichen lassen, daß eine Tätigkeit schon nach dem Ausmaß der festgestellten Muskelbeanspruchung als körperlich schwere Arbeit anzusehen sei, wobei Gewichte zwischen 2 und 17 kg, von denen Gebinde mit einem Gewicht von über 8 kg überwogen und insgesamt 8 bis 10 Zentner arbeitstäglich - allerdings mit Hilfe von Rollcontainern - zu bewegen waren. - LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.1999 - 11 TaBV 69/98
Grund zur Verweigerung der Zustimmung durch den Betriebsrat auf Grund eines …
Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 ABR 48/99
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30. September 1999 - 11 TaBV 69/98 - wird zurückgewiesen. - BAG, 17.04.1985 - 4 AZR 363/83
Auszug aus BAG, 27.09.2000 - 10 ABR 48/99
Eine Schwere im Sinne einer mühsamen, anstrengenden, harten und ermüdenden Arbeit ist nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts lediglich nach der reinen Muskelbeanspruchung beurteilt worden (vgl. BAG 17. April 1985 - 4 AZR 363/83 - nv.).
- BAG, 23.01.2019 - 4 ABR 56/17
Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - körperlich …
Soweit die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, sind die Tätigkeitsbeispiele im Rahmen der Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe als Richtlinien für die Bewertung mitzuberücksichtigen (BAG 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - zu II B 2 der Gründe [zum LTV Einzelhandel Rheinland-Pfalz vom 26. August 1999]; 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - zu 3 a der Gründe, BAGE 71, 56 [zum wortgleichen LTV vom 6. Juli 1989]; 7. November 1990 - 4 AZR 67/90 - [zum wortgleichen LTV vom 16. Mai 1988]).Neben der Muskelbeanspruchung können dies Faktoren wie eine ausschließlich stehende Tätigkeit, die notwendige Körperhaltung, taktgebundene, repetitive Arbeit, nervliche und sensorische Belastungen, Lärm und Umwelteinwirkungen und soziale Belastungsfaktoren sein (vgl. zusammenfassend BAG 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - zu II B 3 b cc der Gründe; 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - zu 4 der Gründe, BAGE 71, 56 [jeweils zu wortgleichen Tarifverträgen des Einzelhandels]).
Dabei sind unter Berücksichtigung der Regelbeispiele an das Ausmaß der muskelmäßigen Belastung keine hohen Anforderungen zu stellen (BAG 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - zu II B 3 b ee der Gründe).
Diese wird lediglich "zuweilen, manchmal, ab und zu" geleistet (BAG 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - zu II B 3 c der Gründe).
Zudem hat das Beschwerdegericht bei seiner Bewertung der Tätigkeit in den Warenserviceteams außer Acht gelassen, dass an das Ausmaß der muskelmäßigen Beanspruchung keine hohen Anforderungen zu stellen sind (BAG 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - zu II B 3 bb, ee der Gründe).
- LAG Hamm, 17.10.2017 - 7 TaBV 39/17
Umgruppierung, Einzelhandel, "in der Regel körperlich schweres Arbeiten"
Er ist damit ein unbestimmter Rechtsbegriff und daher auszulegen, und zwar zunächst vom Wortlaut her, letztendlich unter Mitberücksichtigung des Sinn und Zwecks der Tarifnorm; auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang ist abzustellen (BAG, Beschluss vom 27.09.2000, 10 ABR 48/99 Rdnr. 45 m.w.N.).Bei der Auslegung geht die Beschwerdekammer mit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 27.09.2000 aaO. davon aus, dass aufgrund des eingetretenen Wandels innerhalb der gesellschaftlichen Anschauung und der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse nicht nur auf die reine Muskelbeanspruchung einer Tätigkeit abgestellt werden kann, sondern dass im Einzelfall alle Umstände zu berücksichtigen sind, die auf die Menschen belastend einwirken und zu körperlichen Reaktionen führen (…BAG aaO. Rdnr. 47).
Rn. 111 Vergleicht man diese im WST anfallenden Belastungen mit den Tätigkeiten, die den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 27.09.2000 aaO., vom 29.07.1992 (4 AZR 502/91) und vom 07.11.1990 aaO. zugrunde lagen, so ergibt sich als wesentliche Abweichung ein zu bewegendes Gewicht von 680 kg pro Tag im WST gegenüber mindestens 1750 kg bis 2000 kg, eine deutlich niedrigere Anzahl einzelner Gewichte über zwei bzw. fünf Kilogramm im WST, lediglich 200 Greifvorgänge im WST gegenüber 1080 Greifvorgängen, die das Landesarbeitsgericht Köln im Urteil vom 12.05.2006 aaO. beschrieben hat, keine extremen Temperaturschwankungen, anders in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.09.2000 aaO. sowie keine gebückte Haltung mit mindestens einem Drittel der Arbeitszeit (…BAG vom 29.07.1992, aaO.).
Hiervon ist auch das Bundesarbeitsgericht in den Entscheidungen vom 07.11.1990 aaO., 29.07.1992 aaO., 27.09.2000 aaO. ausgegangen, finden sich doch auch dort konkrete Feststellungen zu den einzelnen Arbeitsschritten, die die Mitarbeiterinnen zu verrichten haben.
- LAG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - 19 Sa 72/19
Eingruppierung - Lagerarbeiter - schwere Tätigkeit
Dort geht es um "Tätigkeiten, die keine Ausbildung erfordern, in der Regel jedoch mit körperlich schwerer Arbeit verbunden sind." (vgl. BAG 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - Rn. 37, 58, juris;… vgl. auch BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 39, juris zu § 2 Abs. 3 - Lohngruppe II Lohnstaffel b) des Lohntarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen.Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (…stRspr. des BAG z.B. 29. Juni 2016 - 5 AZR 696/15 - Rn. 19, juris; 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - Rn. 45, juris).
Neben der Muskelbeanspruchung können dies Faktoren wie eine ausschließlich stehende Tätigkeit, die notwendige Körperhaltung, taktgebundene, repetitive Arbeit, nervliche und sensorische Belastungen, Lärm- und Umwelteinwirkungen und soziale Belastungsfaktoren sein (…BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 33, juris; 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - Rn. 46, 47, juris; 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56, juris).
Dabei kann auf das allgemeine Sprachverständnis zurückgegriffen werden (BAG 27. September 2000 - a.a.O. Rn. 46).
- LAG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - 19 Sa 73/19
Eingruppierung - Lagerarbeiter - schwere Tätigkeit
Dort geht es um "Tätigkeiten, die keine Ausbildung erfordern, in der Regel jedoch mit körperlich schwerer Arbeit verbunden sind." (vgl. BAG 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - Rn. 37, 58, juris;… vgl. auch BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 39, juris zu § 2 Abs. 3 - Lohngruppe II Lohnstaffel b) des Lohntarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen.Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (…stRspr. des BAG z.B. 29. Juni 2016 - 5 AZR 696/15 - Rn. 19, juris; 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - Rn. 45, juris).
Neben der Muskelbeanspruchung können dies Faktoren wie eine ausschließlich stehende Tätigkeit, die notwendige Körperhaltung, taktgebundene, repetitive .Arbeit, nervliche und sensorische Belastungen, Lärm- und Umwelteinwirkungen und soziale Belastungsfaktoren sein (…BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 33, juris; 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - Rn. 46, 47, juris; 29. Juli 1992-4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56, juris).
Dabei kann auf das allgemeine Sprachverständnis zurückgegriffen werden (BAG 27. September 2000 - a.a.O. Rn. 46).
- LAG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - 19 Sa 71/19
Eingruppierung - Lagerarbeiter - schwere Tätigkeit
Dort geht es um "Tätigkeiten, die keine Ausbildung erfordern, in der Regel jedoch mit körperlich schwerer Arbeit verbunden sind." (vgl. BAG 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - Rn. 37, 58, juris;… vgl. auch BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 39, juris zu § 2 Abs. 3 - Lohngruppe II Lohnstaffel b) des Lohntarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen.Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (…stRspr. des BAG z.B. 29. Juni 2016 - 5 AZR 696/15 - Rn. 19, juris; 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - Rn. 45, juris).
Neben der Muskelbeanspruchung können dies Faktoren wie eine ausschließlich stehende Tätigkeit, die notwendige Körperhaltung, taktgebundene, repetitive Arbeit, nervliche und sensorische Belastungen, Lärm- und Umwelteinwirkungen und soziale Belastungsfaktoren sein (…BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 33, juris; 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - Rn. 46, 47, juris; 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56, juris).
Dabei kann auf das allgemeine Sprachverständnis zurückgegriffen werden (BAG 27. September 2000 - a.a.O. Rn. 46).
- LAG Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 14 Sa 70/19
Schwere Arbeiten eines Lagerarbeiters bei Eingruppierung Zulässigkeit einer …
Dort geht es um "Tätigkeiten, die keine Ausbildung erfordern, in der Regel jedoch mit körperlich schwerer Arbeit verbunden sind" (vgl. BAG 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - Rn. 37, 58;… vgl. auch BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 39, zu § 2 Abs. 3 - Lohngruppe II Lohnstaffel b) des Lohntarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen).Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (…stRspr. des BAG z.B. 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 14;… 29. Juni 2016- 5 AZR 696/15 - Rn. 19; 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - Rn. 45).
Neben der Muskelbeanspruchung können dies Faktoren wie eine ausschließlich stehende Tätigkeit, die notwendige Körperhaltung, taktgebundene, repetitive Arbeit, nervliche und sensorische Belastungen, Lärm- und Umwelteinwirkungen und soziale Belastungsfaktoren sein (…BAG 23. Januar 2019- 4 ABR 56/17 - Rn. 33; 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - Rn. 46, 47; 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56 ).
Dabei kann auf das allgemeine Sprachverständnis zurückgegriffen werden (BAG 27. September 2000 - a.a.O. Rn. 46).
- LAG Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 14 Sa 69/19
Zulässigkeit einer Eingruppierungsfeststellungsklage Auslegung des Begriffs …
Dort geht es um "Tätigkeiten, die keine Ausbildung erfordern, in der Regel jedoch mit körperlich schwerer Arbeit verbunden sind" (vgl. BAG 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - Rn. 37, 58;… vgl. auch BAG 23. Januar 2019- 4 ABR 56/17 - Rn. 39, zu § 2 Abs. 3 - Lohngruppe II Lohnstaffel b) des Lohntarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen).Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (…stRspr. des BAG z.B. 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 14;… 29. Juni 2016- 5 AZR 696/15 - Rn. 19; 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - Rn. 45).
Neben der Muskelbeanspruchung können dies Faktoren wie eine ausschließlich stehende Tätigkeit, die notwendige Körperhaltung, taktgebundene, repetitive Arbeit, nervliche und sensorische Belastungen, Lärm- und Umwelteinwirkungen und soziale Belastungsfaktoren sein (…BAG 23. Januar 2019- 4 ABR 56/17 - Rn. 33; 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - Rn. 46, 47; 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56).
Dabei kann auf das allgemeine Sprachverständnis zurückgegriffen werden (BAG 27. September 2000 - a.a.O. Rn. 46).
- ArbG Bochum, 08.03.2017 - 3 BV 48/16 Rn. 71 Der Begriff der "schweren Arbeit" wird in der Bedeutung "mühsam, anstrengend, hart, ermüdend" verwandt (BAG 27.09.2000 - 10 ABR 48/99 - zu B 3 b bb der Gründe).
Bei der Beurteilung sind auch ausschließlich stehende Tätigkeit, die notwendige Körperhaltung, taktgebundene, repetitive Arbeit, nervliche und sensorische Belastung, Lärm- und Umwelteinwirkung und soziale Belastungsfaktoren zu berücksichtigen (BAG 27.09.2000 - 10 ABR 48/99 - zu B 3 b cc der Gründe; 29.07.1992 - 4 AZR 502/91 - zu 4 b der Gründe), sowie ferner, ob ein Ausruhen im Sitzen möglich ist (BAG 27.09.2000 - 10 ABR 48/99 - zu B 3 b ff der Gründe).
Vielmehr ist ausreichend, wenn die Tätigkeit ständig wiederkehrend in rechtlich erheblichem Ausmaß körperlich schweres Arbeiten bedingt (BAG 27.09.2000 - 10 ABR 48/99 - zu B 3 c der Gründe; 29.07.1992 - 4 AZR 502/91 - zu 4 c der Gründe).
- LAG Niedersachsen, 12.08.2019 - 8 TaBV 19/19
Tarifliche Eingruppierung bei gemischten Tätigkeiten im Einzelhandel; Abgrenzung …
Neben der Muskelbeanspruchung können dies Faktoren wie eine ausschließlich stehende Tätigkeit, die notwendige Körperhaltung, taktgebundene, repetitive Arbeit, nervliche und sensorische Belastungen, Lärm und Umwelteinwirkungen sowie soziale Belastungsfaktoren sein (…vgl. BAG vom 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - juris Rn. 33 [zum Tarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen]; vom 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - juris Rn. 44 f.;… vom 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - juris Rn. 18 ff. [zu insoweit vielfach wortgleichen Tarifverträgen des Einzelhandels]).Unter Berücksichtigung der Regelbeispiele sind an das Ausmaß der muskelmäßigen Belastung keine hohen Anforderungen zu stellen (…vgl. BAG vom 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - aaO; vom 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 - aaO).
- LAG München, 19.07.2018 - 4 TaBV 153/17
Eingruppierung; Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des …
Zur Auslegung dieses Begriffs könnten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes und die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 -, juris) herangezogen werden.Zu berücksichtigen sind bei der Beurteilung neben dem Ausmaß der Muskelbeanspruchung eine ausschließlich stehende Tätigkeit, notwendige Körperhaltung, taktgebundene, repetitive Arbeit, nervliche und sensorische Belastung, Lärm- und Umwelteinwirkung und soziale Belastungsfaktoren (vgl. BAG, Beschluss vom 27. September 2000 - 10 ABR 48/99 -, juris, Rn. 47, 52 ff.; BAG…, Urteil vom 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 -, juris, Rn. 20).
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2008 - 6 Sa 408/08
Eingruppierung einer Kassiererin im Baumarkt - Auslegung des Begriffs "Abteilung" …
- LAG Köln, 12.05.2006 - 4 (12) Sa 69/06
Eingruppierung
- LAG München, 24.02.2021 - 5 TaBV 27/20
Eingruppierung Erstkraft Kasse und Mitarbeiter Kassenserviceteam, Einzelhandel …
- BAG, 16.05.2002 - 6 AZR 287/01
Ausgleichszahlung - Mitarbeiter der Deutschen Welle - Tarifauslegung
- LAG Nürnberg, 24.02.2021 - 5 TaBV 27/20
Auslegungsgrundsätze bei Tarifverträgen; Tarifsystematik bei allgemein gefassten …
- ArbG Regensburg, 16.03.2020 - 3 BV 31/19
Betriebsrat, Arbeitgeber, Eingruppierung, Interessenausgleich, …
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