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| BAG, 09.12.1998 - 10 ABR 56/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 03.08.1995 - 1 BV 79/95
- LAG Bremen, 23.04.1997 - 2 TaBV 49/95
- BAG, 09.12.1998 - 10 ABR 56/97
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- LAG Bremen, 23.04.1997 - 2 TaBV 49/95
Entgeltgruppe; Hochwertigkeitsverzeichnis; Lohngruppenverzeichnis; Gruppenführer
Auszug aus BAG, 09.12.1998 - 10 ABR 56/97
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 23. April 1997 - 2 TaBV 49/95 - aufgehoben.
- BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03
Eingruppierung eines Wagenmeisters TWB bei der Bahn
Der Senat hat im Beschluss vom 30. Oktober 2003 (- 8 ABR 33/02 -) unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Dezember 1998 (- 10 ABR 56/97 -) ausgeführt, dass der Aufgabenbereich gegenüber dem Normalmaß, also den durchschnittlichen Anforderungen, deutlich erkennbar erweitert sein müsse, damit sich Tätigkeiten - durch gesteigerten Arbeitsinhalt - von denen der niedrigeren Entgeltgruppe abheben sollen.Soweit das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 9. Dezember 1998 (- 10 ABR 56/97 - zum Gruppenführer bei der Bahn) festgestellt hat, dass bei der Beurteilung des Merkmals gesteigerter Arbeitsinhalt keine weiteren Kenntnisse und Fertigkeiten vorausgesetzt würden und es darauf ankomme, ob gegenüber den allgemeinen Anforderungen nach der Entgeltgruppe E 7 ein deutlich erweiterter Aufgabenbereich vorliege, der aber auch qualitativer Art sein kann (vgl. II 2 b bb aE der Entscheidungsgründe), ist dies hinsichtlich des neuen KonzernETV zu präzisieren.
Der Zehnte Senat konnte im Beschluss vom 9. Dezember 1998 (- 10 ABR 56/97 -) bei der Ermittlung des Bezugspunktes des "gesteigerten Arbeitsinhalts" noch an Richtbeispiele (damals an den Gruppenführer bzw. Werkmeister) des Vorgängerentgelttarifvertrages anknüpfen, um ein gewisses Maß an Konkretheit zu erzielen.
Weitere Steigerungen bezüglich des Aufgabenbereichs, die nicht völlig unerheblich sein dürfen, aber auch nicht beträchtlich oder gar prägend sein müssen (vgl. BAG 9. Dezember 1998 - 10 ABR 56/97 -), sind nicht ersichtlich.
- BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 47/02
Eingruppierung eines Wagenmeisters TWB bei der Bahn - Zustimmungsersetzung
Wenn sich Tätigkeiten von denen der niedrigeren Entgeltgruppe abheben sollen, muss der Aufgabenbereich gegenüber dem Normalmaß, also den durchschnittlichen Anforderungen, deutlich erkennbar erweitert sein; erforderlich ist ein deutlich erweiterter Aufgabenbereich (BAG 9. Dezember 1998 - 10 ABR 56/97 - zum insoweit gleichlautenden alten ETV). - BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 33/02
Eingruppierung Privatwirtschaft - Eingruppierung eines Wagenmeisters im Bereich …
Wenn sich Tätigkeiten von denen der niedrigeren Entgeltgruppe abheben sollen, muss der Aufgabenbereich gegenüber dem Normalmaß, also den durchschnittlichen Anforderungen, deutlich erkennbar erweitert sein; erforderlich ist ein deutlich erweiterter Aufgabenbereich (BAG 9. Dezember 1998 - 10 ABR 56/97- zum insoweit gleich lautenden alten ETV),. - LAG Hamm, 16.01.2003 - 11 Sa 493/02
Eingruppierung nach dem Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer verschiedener …
Arbeitsinhalt ist der Aufgabenbereich eines Arbeitnehmers; wenn sich Tätigkeiten durch gesteigerten Arbeitsinhalt von denen der niedrigeren Entgeltgruppe abheben sollen, muss der betroffene Arbeitnehmer daher einen gegenüber dem Normalmaß, also den durchschnittlichen Anforderungen deutlich erkennbar erweiterten Aufgabenbereich haben; dies bedeutet einerseits, dass eine völlig unerhebliche Steigerung unbeachtlich bleibt, während sie andererseits auch nicht beträchtlich oder gar prägend sein muss; weitere Kenntnisse und Fertigkeiten werden durch das Tatbestandsmerkmal des gesteigerten Arbeitsinhalts nicht vorausgesetzt (so BAG 09.12.1998 10 ABR 56/97 n.v. zum Begriff des gesteigerten Arbeitsinhalts nach dem ETV 1994).
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