Rechtsprechung
| OLG Dresden, 14.12.2000 - 10 ARf 31/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein. Hier klicken, um das Aktenzeichen in Ihre Zwischenablage zu kopieren.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung eines Kompetenzkonflikts zwischen Zivil- und Familienabteilung eines Amtsgerichts; Begriff der Streitigkeit aus ehelichem Güterrecht; Auflösung einer Bruchteilsgemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dippoldiswalde - 1 C 2/00
- AG Dippoldiswalde - 5 F 127/00
- OLG Dresden, 14.12.2000 - 10 ARf 31/00
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 19.09.1997 - 1Z AR 73/97
Keine Zuständigkeitsbestimmung bei bloß gerichsinterner Abgabeverfügung im …
Auszug aus OLG Dresden, 14.12.2000 - 10 ARf 31/00
Hierfür genügt es, dass die verschiedenen Abteilungen des Gerichts ihre Kompetenz tatsächlich leugnen, auch wenn hierüber keine förmlichen Beschlüsse ergehen; erforderlich ist allerdings, dass der Kompetenzstreit den Parteien zumindest formlos bekannt gemacht wurde (vgl. OLG Brandenburg, OLG-NL 2000, 185 mit weiteren Nachweisen; siehe auch - einschränkend - BayObLG, FamRZ 1998, 376).
- OLG Dresden, 21.04.2006 - 21 ARf 8/06
Gerichtliche Zuständigkeit für eine Forderung auf Ersatz von Anwaltskosten
Im Interesse der Prozessökonomie ist jedoch eine Zuständigkeitsbestimmung schon bei beidseitiger tatsächlicher Kompetenzleugnung zulässig (…OLG Rostock, aaO.; Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - 10 ARf 31/00 = OLG-NL 2001, 71). - KG, 23.07.2018 - 2 AR 32/18
Zuständigkeit der Kammer für Bausachen für Schadensersatzansprüche wegen …
Hierfür genügt es, dass die betreffenden Beschlüsse jeweils den Parteien bekanntgegeben wurden, womit es sich nicht nur um gerichtinterne Vorgänge handelt und die Voraussetzungen für eine obergerichtliche Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO erfüllt sind (BGH, Beschluss vom 1. Juni 1988 - IVb ARZ 26/88 -, FamRZ 1988, 1256; OLG Dresden, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - 10 ARf 31/00, OLG-NL 2001, 71;… Zöller/Schultzky, a. a. O., § 36 Rn. 35 m. w. N.). - OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 ARf 7/05
Zuständigkeit der Familiengerichte für die Festsetzung einer Nutzungsvergütung …
Ebenso entscheidet das Oberlandesgericht bei einem Kompetenzkonflikt zwischen der allgemeinen Zivilabteilung und der Familienabteilung desselben Amtsgerichts (Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - 10 ARf 31/00 = OLG-NL 2001, 71; OLG Thüringen, OLG-NL 1999, 211).
- KG, 14.11.2022 - 2 AR 44/22
Zuständigkeitsbestimmung bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen …
Zwar ist hierzu nicht notwendigerweise ein förmlicher Beschluss erforderlich, sofern die endgültige Verneinung der eigenen Zuständigkeit auf andere Weise eindeutig zum Ausdruck kommt und die Entscheidung den Parteien mitgeteilt wird und damit nicht lediglich ein gerichtsinterner Vorgang bleibt (BGH, Beschluss vom 1. Juni 1988 - IVb ARZ 26/88 -, FamRZ 1988, 1256; OLG Dresden, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - 10 ARf 31/00, OLG-NL 2001, 71;… Zöller/Schultzky, a. a. O., § 36 Rn. 35 m. w. N.). - OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 AR 7/05 Ebenso entscheidet das Oberlandesgericht bei einem Kompetenzkonflikt zwischen der allgemeinen Zivilabteilung und der Familienabteilung desselben Amtsgerichts (Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - 10 ARf 31/00 = OLG-NL 2001, 71; OLG Thüringen, OLG-NL 1999, 211).
- KG, 26.10.2020 - 2 AR 1046/20
Zuständigkeitsbestimmung bei Unzuständigkeitserklärung mehrerer Spruchkörper
Hierfür genügt es, dass die Beschlüsse jeweils den Parteien bekanntgegeben wurden, womit es sich nicht nur um gerichtsinterne Vorgänge handelt (BGH, Beschluss vom 1. Juni 1988 - IVb ARZ 26/88 -, FamRZ 1988, 1256; OLG Dresden, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - 10 ARf 31/00, OLG-NL 2001, 71;… Zöller/Schultzky, a. a. O., § 36 Rn. 35 m. w. N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".