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Rechtsprechung
   BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 12/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,20805
BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 12/14 (https://dejure.org/2014,20805)
BAG, Entscheidung vom 16.04.2014 - 10 AZB 12/14 (https://dejure.org/2014,20805)
BAG, Entscheidung vom 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 (https://dejure.org/2014,20805)
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    Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Arbeitnehmer-Gesellschaftern

  • openjur.de

    Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Arbeitnehmer-Gesellschaftern

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Arbeitnehmer-Gesellschaftern

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Arbeitnehmer-Gesellschaftern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 4 Buchst a ArbGG, § 2 Abs 3 ArbGG
    Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Arbeitnehmer-Gesellschaftern

  • bag-urteil.com

    Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Arbeitnehmer-Gesellschaftern

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Arbeitnehmer-Gesellschaftern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmer-Gesellschafter - und die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Rechtsweg für Klagen von Arbeitnehmer-Gesellschaftern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.02.2014 - 10 AZB 77/13

    Auskunft über personenbezogene Daten - Rechtsweg

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 12/14
    Ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht, wenn der Anspruch auf dem Arbeitsverhältnis beruht oder durch dieses bedingt ist (BAG 3. Februar 2014 - 10 AZB 77/13 - Rn. 5;… GMP/Schlewing 8. Aufl. § 2 Rn. 85;… GK-ArbGG/Schütz Stand Dezember 2013 § 2 Rn. 150).
  • BAG, 31.03.2009 - 5 AZB 98/08

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen bei Rückforderung von …

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 12/14
    Maßgebend ist die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (BAG 31. März 2009 - 5 AZB 98/08 - Rn. 5).
  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 20/01

    Wider-Widerklage als Zusammenhangsklage

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 12/14
    Einer verfassungswidrigen Rechtswegerschleichung darf nicht Vorschub geleistet werden (BAG 23. August 2001 - 5 AZB 20/01 - zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 24.09.2004 - 5 AZB 46/04

    Rechtsweg - Nutzungsentgelt im Nebentätigkeitsbereich

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 12/14
    Der Zusammenhang kommt besonders deutlich dann zum Ausdruck, wenn die Leistung auch eine Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb bezweckt (BAG 24. September 2004 - 5 AZB 46/04 - zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 04.09.2018 - 9 AZB 10/18

    Rechtsweg - Zusammenhangsklage - Amtshaftung - Folgenbeseitigungs- und …

    Insofern verbietet sich eine weite Auslegung, denn § 2 Abs. 3 ArbGG darf einer verfassungswidrigen Rechtswegerschleichung nicht Vorschub leisten (BAG 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 - Rn. 16; 23. August 2001 - 5 AZB 20/01 - zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 05.09.2018 - 9 AS 3/18

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Zusammenhangsklage nach § 2 Abs. 3 ArbGG

    Die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. BAG 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 - Rn. 11), betrifft eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 ArbGG fällt.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 3 Ta 56/18

    Rechtswegzuständigkeit - Aufsichtsratsmitglied - Gewerkschaftsfunktionär - …

    Rn. 32 bb) Der geforderte rechtliche Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht, wenn der Anspruch auf dem Arbeitsverhältnis beruht oder durch dieses bedingt ist (…BAG 3. Februar 2014 - 10 AZB 77/13, Rn. 5; BAG 16. April 2014 - 10 AZB 12/14, Rn. 11).

    Der Beklagte hat eine solche Freistellung ausdrücklich bestritten und die Klägerin hat hierzu keinen einzigen Fall der Freistellung konkret benannt und für ihre Behauptung auch keinen Beweis angeboten, Darüber hinaus ist auch nicht ersichtlich, dass arbeitsrechtliche Fragen bei der Prüfung der Voraussetzungen der gemachten Ansprüche zu erörtern wären (vgl. zu diesem Kriterium: BAG 16. April 2014 - 10 AZB 12/14, Rn. 31).

    Der Zusammenhang kommt besonders deutlich dann zum Ausdruck, wenn die Leistung auch eine Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb bezweckt (vgl. zum Ganzen: BAG 16. April 2014 - 10 AZB 12/14, Rn. 11). Der Anspruch kann also nur im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis bestehen (…GMP/Schlewing, ArbGG, 9. Aufl., § 2 Rn. 85).

  • LAG Nürnberg, 20.08.2025 - 7 Ta 46/25

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten (bejaht) - Mitarbeiterbeteiligung - …

    Dies habe das Bundesarbeitsgericht in einer vergleichbaren Konstellation bereits so entschieden (BAG, Beschluss vom 16.04.2014 - 10 AZB 12/14), ebenso in einem Parallelfall das LAG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 24.9.2004 - 5 Ta 101/24).

    Der Zusammenhang kommt besonders deutlich dann zum Ausdruck, wenn die Leistung auch eine Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb bezweckt (BAG, Beschluss vom 16.04.2014 - 10 AZB 12/14, unter Bezugnahme auf weitere BAGRechtsprechung).

    Rn. 28 Aus den vorgenannten Gründen ist der vorliegende Fall nicht mit der von der Beklagtenseite herangezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 16.4.2014 - 10 AZB 12/14) vergleichbar.

  • LAG Düsseldorf, 30.05.2023 - 3 Ta 96/23

    Rechtsweg bei Kündigung eines Poolgesellschafters im Mutterkonzern mit …

    Maßgebend ist die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (BAG vom 16.04.2014 - 10 AZB 12/14, juris, Rz. 11;… BAG vom 31.03.2009 - 5 AZB 98/08, juris, Rz. 5).

    Ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht, wenn der Anspruch auf dem Arbeitsverhältnis beruht oder durch dieses bedingt ist (BAG vom 16.04.2014 - 10 AZB 12/14, juris, Rz. 11;… BAG vom 03.02.2014 - 10 AZB 77/13, juris, Rz. 5;… GK-ArbGG/Schütz, Stand April 2023, § 2 Rn. 150).

    Der Zusammenhang kommt besonders deutlich dann zum Ausdruck, wenn die Leistung auch eine Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb bezweckt (BAG vom 16.04.2014 - 10 AZB 12/14, juris, Rz. 11;… GK-ArbGG/Schütz, Stand April 2023, § 2 Rn. 150a).

  • LAG Köln, 07.03.2019 - 9 Ta 16/19

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei mit dem Arbeitsverhältnis in unmittelbarem …

    Rn. 16 a) Ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht, wenn der Anspruch auf dem Arbeitsverhältnis beruht oder durch dieses bedingt ist (…GMP/Schlewing, 9. Aufl. 2017, § 2 ArbGG Rn. 85; BAG, Beschluss vom 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 -, Rn. 11, juris; BAG…, Beschluss vom 31. März 2009 - 5 AZB 98/08 -, Rn. 5, juris).

    Dabei kommt der Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis besonders deutlich dann zum Ausdruck, wenn die Leistung auch eine Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb bezweckt (…GMP/Schlewing, 9. Aufl. 2017, § 2 ArbGG Rn. 85; BAG, Beschluss vom 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 -, Rn. 11, juris).

    Rn. 26 5.) Der vorliegende Fall unterscheidet sich auch maßgeblich von der seitens der Beklagten angeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, bei der es um die Zahlung einer Abfindung für Gesellschaftsanteile nach Austritt aus einer Kommanditgesellschaft sowie restliche Einlagen für den Kommanditanteil ging und in dem es den unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen einem Gesellschaftsvertrag und einem Arbeitsverhältnis verneint hat (BAG, Beschluss vom 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 -, Rn 14, juris).

  • LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Ta 398/19

    Für einen Anspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber auf eine …

    Das Arbeitsgericht weist zu Recht darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Ansprüche innerlich zusammengehören und einem einheitlichen Lebenssachverhalt entspringen müssen und dass diese Voraussetzung erfüllt ist, wenn eine nicht aus dem Arbeitsverhältnis resultierende Leistung im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis erbracht wird oder beansprucht werden kann (BAG 16. April 2014 10 AZB 12/14-Juris) .

    Besonders deutlich zum Ausdruck kommt dieser Zusammenhang dann, wenn die Leistung auch eine Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb bezweckt (BAG 16. April 2014 10 AZB 12/14-Juris) .

    Das Arbeitsverhältnis des Klägers wurde anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16. April 2014 ( 10 AZB 12/14-Juris) entschiedenen Fall in der Beitrittsvereinbarung vom 1. Juni 2016 nicht nur erwähnt, sondern die dort zugesagte zukünftige Gewährung virtueller Geschäftsanteile wurde mit dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses darüber hinaus ausdrücklich unmittelbar verknüpft.

  • BAG, 25.11.2014 - 10 AZB 52/14

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung

    Maßgebend für die Rechtswegbestimmung ist dabei die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (BAG 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 - Rn. 11;… 31. März 2009 - 5 AZB 98/08 - Rn. 5).
  • LAG Köln, 26.07.2022 - 9 Ta 72/22

    Rechtsweg

    Die Ansprüche müssen innerlich eng zusammengehören, also einem einheitlichen Lebenssachverhalt entspringen (BAG, Beschluss vom 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 -, Rn. 11, juris).

    Anders als in dem vom Arbeitsgericht zur Begründung der Verweisung herangezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, in dem sich die für das Gesellschaftsverhältnis eines Kommanditisten maßgeblichen wirtschaftlichen Lebenssachverhalte nicht auf das Arbeitsverhältnis ausgewirkt hatten und weder die Arbeitsleistung noch deren Vergütung von den das Gesellschaftsverhältnis prägenden Umständen (Gewinn und Verlust, Einlagepflicht, Abfindung) abhängig waren (siehe BAG, Beschluss vom 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 -, Rn. 14, juris), hatten sich die Klägerin und der Beklagte - sei es auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages oder aufgrund eines Gesellschaftsvertrags - verabredet, gemeinsam für dieses Unternehmen tätig zu werden, um damit maßgeblich ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

    Auch wenn man § 2 Abs. 3 ArbGG eng auslegen will, um einer verfassungswidrigen Rechtswegerschleichung nicht Vorschub zu leisten (so BAG, Beschluss vom 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 -, Rn. 16, juris;… für eine weite Auslegung hingegen GMP/Schlewing/Dickerhof-Borello, 10. Aufl. 2022, § 2 ArbGG, Rn. 118), stellt sich dies als einheitlicher wirtschaftlicher Lebenssachverhalt dar.

  • LAG Hessen, 05.02.2025 - 14 Ta 279/24
    Vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 16. April 2014 (10 AZB 12/14), des LAG Hessen vom 20. Dezember 2019 ( 14 Ta 398/19 ) sowie des LAG Köln vom 7. März 2019 (9 Ta 16/19) ergebe sich aus den Ausführungen der Beklagten in der Beschwerdeschrift nichts anderes.

    Besonders deutlich zum Ausdruck kommt dieser Zusammenhang dann, wenn die Leistung auch eine Bindung des Arbeitnehmers an das Unternehmen bezweckt (BAG 16. April 2014 - 10 AZB 12/14- juris).

  • BAG, 29.08.2025 - 9 AZB 4/25

    Rechtsweg - Wirksamkeit einer Aktionärsvereinbarung

  • LAG Hessen, 05.02.2025 - 14 Ta 278/24
  • LAG Hessen, 23.07.2021 - 14 Ta 35/21

    Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen

  • LAG Niedersachsen, 14.01.2021 - 10 Ta 316/20

    Geltung des bürgerlichen Arbeitsrechts für Arbeitsverhältnisse mit öffentlichem …

  • ArbG Düsseldorf, 07.10.2021 - 9 Ca 2977/21

    Einheitliches Geschäft von Ausbildungs- Darlehens- und Arbeitsvertrag bei …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16

    Rechtsweg - Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden - Nichtabhilfebeschluss

  • LAG Hessen, 21.07.2025 - 10 Ta 462/25
  • LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 17 Ta 4/21

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Zusammenhangsklage - Schadensersatz - …

  • LAG Düsseldorf, 29.09.2025 - 3 Ta 169/25

    Rechtsweg bei nachvertraglichem Hausverbot und Kundenkontaktaufnahmeverbot

  • LAG Hessen, 06.12.2018 - 6 Ta 292/18

    Kein Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen bei Störung im Rahmen eines …

  • ArbG Hannover, 23.02.2017 - 2 Ca 331/16

    Rechtswegbeschluss; rechtswegfremde Aufrechnung; verlängerte …

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