Rechtsprechung
| BVerwG, 19.11.1997 - 10 B 1.97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Weitergewährung von Trennungsreisegeld über den 14. Tag einer Abordnung hinaus - Geltendmachung der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Hinwegsetzung des Gerichts über einen unstreitigen Sachverhalt - Frage der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1996 - 12 A 5603/94
- BVerwG, 19.11.1997 - 10 B 1.97
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1997 - 10 B 1.97
Aus dem Vorbringen des Klägers ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 10.11.1992 - 2 B 137.92
Revision - Darlegungspflicht - Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 19.11.1997 - 10 B 1.97
Es fehlt jeglicher Hinweis, aus welchem Grund die angeführten Fragen grundsätzliche, also über den Fall hinausgehende Bedeutung haben können (vgl. Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 2 B 137.92 - , Beschluß vom 7. Februar 1997 - BVerwG 2 B 10.97 -). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 19.11.1997 - 10 B 1.97
Aus dem Vorbringen des Klägers ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 10.02.1997 - 2 B 13.97
Verletzung der Aufklärungspflicht
Auszug aus BVerwG, 19.11.1997 - 10 B 1.97
Soweit diese aufgeworfenen, für klärungsbedürftig gehaltenen Fragen überhaupt konkret sind, knüpfen sie an Umstände des vorliegenden Einzelfalles an und sind deshalb einer rechtsgrundsätzlichen Beantwortung nicht zugänglich (vgl. Beschluß vom 10. Februar 1997 - BVerwG 2 B 13.97 -). - BVerwG, 07.02.1997 - 2 B 10.97
Unzureichende Substantiierung der Revisionszulassungsgründe
Auszug aus BVerwG, 19.11.1997 - 10 B 1.97
Es fehlt jeglicher Hinweis, aus welchem Grund die angeführten Fragen grundsätzliche, also über den Fall hinausgehende Bedeutung haben können (vgl. Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 2 B 137.92 - , Beschluß vom 7. Februar 1997 - BVerwG 2 B 10.97 -).
- BVerwG, 12.12.1997 - 10 B 6.97
Rechtsmittel
Es fehlt jeglicher Hinweis, aus welchem Grund die angeführten Fragen grundsätzliche, also über den Fall hinausgehende Bedeutung haben könnten (vgl.Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 2 B 137.92 - , Beschluß vom 19. Februar 1997 - BVerwG 2 B 6.97 -, Beschluß vom 19. November 1997 - BVerwG 10 B 1.97 -).
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